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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5981
BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55 (https://dejure.org/1956,5981)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1956 - VI ZR 39/55 (https://dejure.org/1956,5981)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1956 - VI ZR 39/55 (https://dejure.org/1956,5981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1956, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …

    Auszug aus BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55
    Eine Begebenheit ist insbesondere dann eine adäquate Bedingung eines Erfolges, wenn sich die objektive Möglichkeit eines Erfolges von der Art des eingetretenen generell in nicht unerheblicher Weise erhöht hat (BGHZ 3, 261 [266]).
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55
    Daß das verbotswidrige Überholen des Fuhrwerks eine sogenannte conditio sine qua non für den Unfall war (vgl. BGHZ 2, 138 [140]), kann nicht zweifelhaft sein, denn es wäre, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, nicht zu dem Unfall gekommen, wenn der Beklagte von dem Überholen abgesehen hätte, wie es seine Pflicht war.
  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55
    Unterblieb die Protokollierung, so war es aber, wie die Revision mit Recht geltend macht, nach § 313 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlich, die Aussagen der Zeugen im Urteil wiederzugeben, und zwar derart, daß klar zwischen ihnen und ihrer Würdigung unterschieden wurde und ihr gesamter Inhalt, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein konnte, ohne weiteres erkennbar war (Urteil BGH vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 - LM ZPO § 161 Nr. 3, RGZ 145, 390 [392, 393]; 151, 239 [250]; OGHZ 1, 168 [169]).
  • RG, 22.11.1934 - VI 288/34

    1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen …

    Auszug aus BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55
    Unterblieb die Protokollierung, so war es aber, wie die Revision mit Recht geltend macht, nach § 313 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlich, die Aussagen der Zeugen im Urteil wiederzugeben, und zwar derart, daß klar zwischen ihnen und ihrer Würdigung unterschieden wurde und ihr gesamter Inhalt, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein konnte, ohne weiteres erkennbar war (Urteil BGH vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 - LM ZPO § 161 Nr. 3, RGZ 145, 390 [392, 393]; 151, 239 [250]; OGHZ 1, 168 [169]).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.09.1948 - II ZS 11/48
    Auszug aus BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55
    Unterblieb die Protokollierung, so war es aber, wie die Revision mit Recht geltend macht, nach § 313 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlich, die Aussagen der Zeugen im Urteil wiederzugeben, und zwar derart, daß klar zwischen ihnen und ihrer Würdigung unterschieden wurde und ihr gesamter Inhalt, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein konnte, ohne weiteres erkennbar war (Urteil BGH vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 - LM ZPO § 161 Nr. 3, RGZ 145, 390 [392, 393]; 151, 239 [250]; OGHZ 1, 168 [169]).
  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für …

    Auszug aus BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55
    Unterblieb die Protokollierung, so war es aber, wie die Revision mit Recht geltend macht, nach § 313 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlich, die Aussagen der Zeugen im Urteil wiederzugeben, und zwar derart, daß klar zwischen ihnen und ihrer Würdigung unterschieden wurde und ihr gesamter Inhalt, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein konnte, ohne weiteres erkennbar war (Urteil BGH vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 - LM ZPO § 161 Nr. 3, RGZ 145, 390 [392, 393]; 151, 239 [250]; OGHZ 1, 168 [169]).
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Wer als Fußgänger eine Straße überquert, muß mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter oder neben einem langsameren Fahrzeug ein schneller fahrendes herankommt, um es zu überholen (Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. Mai 1956 VI ZR 39/55 VersR 1956, 571), Das gilt insbesondere bei einer großstädtischen breiten Ausfallstraße wie hier.
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 237/61

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen hätte der Kläger, der als Kraftfahrer selbst über genügend Verkehrserfahrung verfügte, auch nach Überquerung der ersten Fahrbahnhälfte die Entwicklung der Verkehrslage von links mitbeobachten müssen; denn es bestand bei den Beleuchtungsverhältnissen und der Schnelligkeit des Straßenverkehrs die ernst zu nehmende Gefahr, daß er als Fußgänger auf der Fahrbahn nicht rechtzeitig erkannt wurde (vgl. auch VI ZR 39/55 vom 18. Mai 1956 = VersR 1956, 571).
  • BGH, 16.02.1960 - VI ZR 62/59

    Rechtsmittel

    Ist aber eine Tatsache mitursächlich für den schädlichen Erfolg, so genügt es, um sie als adäquat zu werten, wenn sie die objektive Möglichkeit eines Erfolges von der Art des eingetretenen generell in nicht unerheblicher Weise erhöht hat (BGHZ 3, 261; 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52]; BGH NJW 1952, 1010; Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1956 - VI ZR 39/55 = VersR 1956, 571).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 73/56

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung, ob er die Fahrbahn vor einem herankommenden Kraftfahrzeug noch ungefährdet überschreiten kann, muß der Fußgänger grundsätzlich davon ausgehen, daß das Fahrzeug seine bisherige Fahrweise beibehält (vgl. BGH VersR 1956, 571 [572]).
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