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| BGH, 15.11.1960 - VI ZR 4/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- MDR 1961, 133
- VersR 1961, 63
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.1960 - VI ZR 16/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - VI ZR 4/60
Bereits in dem dem vorliegenden praktisch gleich gelagerten Falls daß dem Fahrer die gefährliche Glätte einer Kleinpflasterstraße bei Nieselregen bekannt war, ist zu Lasten des Fahrers eines über die Straße schleudernden Wagens ebenfalls der Anscheinsbeweis für sein fahrlässig fehlsames Verhalten bejaht worden (Urteil vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 = VersR 1960, 523). - BGH, 07.10.1960 - VI ZR 180/59
Verschulden des Fahrzeugführers im Falle des Zusammenstosses mit einem ihm …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - VI ZR 4/60
Der erkennende Senat hat sich in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 180/59 - erneut eingehend mit der Frage des Anscheinsbeweises befaßt und dargelegt, wann dieser anzuwenden ist.
- BGH, 20.09.1966 - VI ZR 18/65
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW-Fahrers mit einem entgegenkommenden …
Der Beklagte ist auf schneeglatter Straße auf die Gegenfahrbahn geschleudert und hat dort den Kläger auf seinem Moped verletzt (BGH, Urteil - VI ZR 4/60, VersR 1961, 63 = VRS 20, 18; Urteil vom 1. Juni 1962 - VI ZR 235/61, VersR 1962, 786; Urteil vom 5. März 1963 - VI ZR 82/62, VersR 1963, 585 = VRS 25, 245). - BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis
In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß es typischerweise auf einen Mangel an der verkehrserforderlichen Sorgfalt hinweist, wenn ein Kraftfahrer bei der Fahrt auf einer regen-, schnee- oder eisglatten Straße mit seinem Fahrzeug rutschend auf die Gegenfahrbahn gelangt und hier mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523; vom 15. November 1960 - VI ZR 4/60 - VersR 1961, 63 = VRS 20, 18 = LM Nr. 46 zu § 286 /C/ ZPO; vom 3. Januar 1961 - VI ZR 125/60 - VersR 1961, 232 = VRS 20, 165; vom 1. Juni 1962 - VI ZR 235/61 - VersR 1962, 786; vom 5. März 1963 - VI ZR 82/62 - VersR 1963, 585). - BGH, 09.06.1967 - VI ZR 20/66
Maßgebliches Recht bei einem Verkehrsunfall in Frankreich
Wenn das Berufungsgericht unter erschöpfender Würdigung des Verhandlungsstoffs eine Fahrlässigkeit des Beklagten bejaht, so entspricht das Ergebnis den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen ähnlicher Fälle aufgestellt hat (vgl. u.a., VersR 1957, 733; 1960, 523; 1961, 63; 1962, 786 [BGH 30.05.1962 - V ZR 121/60] ; 1966, 1077= LM ZPO § 286 C Nr. 53 c). - BGH, 25.09.1962 - VI ZR 232/61
Haftung eines Bauunternehmers für nach Einbruch der Dunkelheit ungesichert auf …
So ist der Anscheinsbeweis für eine fahrlässig verkehrswidrige Fahrweise eines Kraftfahrers begründet, wenn er auf offener Straße gegen einen Baum fährt (BGHZ 8, 239, 240), bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt (Urteil des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58, LM Nr. 42 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1959, 1034 = VRS 17, 406), mit seinem Fahrzeug auf einer ihm genau bekannten regennassen Straße schleudernd auf die linke Straßenseite gelangt (Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1960 - VI ZR 4/60, LM Nr. 46 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1961, 63) oder auch auf einer stark vereisten Straße in Kenntnis der Vereisung ins Schleudern gerät (Urteile des erkennenden Senats vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59, VersR 1960, 523; vom 3. Januar 1961 - VI ZR 125/60, VersR 1961, 232). - BGH, 03.01.1961 - VI ZR 125/60
Rechtsmittel
Demgegenüber tritt die Annahme, daß das Schleudern des Wagens auch auf andere Ursachen zurückzuführen sein könne, so sehr zurück, daß es gerechtfertigt ist, sie zunächst nicht zu berücksichtigen und es dem Beklagten zu überlassen, den gegen ihn sprechenden Beweis des ersten Anscheins zu entkräften (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523 und vom 15. November 1960 - VI ZR 4/60 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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