Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1197
- VersR 1954, 304
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52
Vorfahrtrecht und Wartepflicht
Auszug aus BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Erst wenn besondere Umstände auf das Gegenteil hindeuteten, musste er seine Fahrweise entsprechend einrichten und bei Gefahr eines Zusammenstosses von der Vorfahrt absehen (BGH VRS 1952, 223, 225; BGHZ 9, 6 [10]). - BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50
Besitz am eingebrachten Gut
Auszug aus BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Dass der Urteilstenor in diesem Sinne zu verstehen ist, ergibt sich mit Sicherheit aus den Entscheidungsgründen, die zur Auslegung des Urteilstenors herangezogen werden können (BGHZ 2, 164 [BGH 21.05.1951 - IV ZR 32/50] [170]). - BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52
Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung
Auszug aus BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Auf die Entscheidung BGHZ 6, 398 wird Bezug genommen.
- BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51
Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern
Auszug aus BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Auch soweit die Ansprüche des Klägers aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung begründet sind, muss er sich bei der Schadensabwägung die von ihm gemäss § 7 KfzG zu vertretende Betriebsgefahr seines Lastzuges entgegenhalten lassen (BGHZ 6, 319; BGH VRS 1953, 424). - BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52
Grundurteil bei Aufrechnung
Auszug aus BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Von dieser strengen Rechtsprechung ist der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 11, 63 abgegangen. - RG, 06.12.1928 - VI 229/28
1. Kann ohne genaue Feststellung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen …
Auszug aus BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Das Reichsgericht hat sogar dann Erledigung des Aufrechnungseinwands vor Erlass eines Grundurteils verlangt, wenn die Aufrechnung bei Begründetheit der Gegenforderung die Klageforderung nur teilweise beseitigt, da auch dann feststehe, dass die Klage zum Teil abweisungsreif sei (RGZ 123, 6; RG Warn Rspr 1938 Nr. 81).
- BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Rechtsmittel
Eine derartige Rechtslage wird vielfach für die nach § 17 Abs. S. 2 StVG vorzunehmende Schadensausgleichung beim Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen angenommen (vgl. das in BGH NJW 1954, 1197 angeführte Schrifttum).Der VI. Zivilsenat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Urt. v. 28. April 1954, NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304).
Es besteht kein Grund, hier auf die Vorteile der Gliederung des Prozeßstoffs in zwei Verfahrensabschnitte, die der zweckmäßigen Erledigung von Haftpflichtprozessen mit beiderseitem Verschulden in hohem Maße dienlich ist (vgl. BGH, NJW 1954, 1197 [BGH 28.04.1954 - VI ZR 56/53] ), und die auch hier von den Parteien offensichtlich entsprechend ständiger Übung erstrebt worden ist, zu verzichten, weil der Beklagte vorsorglich die Aufrechnung mit seinen Gegenansprüchen bereits vor einer Entscheidung über den Grund des Anspruchs erklärt hat.
- BGH, 14.07.1964 - VI ZR 129/63 Mit der Festsetzung von Haftungshöchstbeträgen bei der Gafährdungshaftung wollte das Gesetz .in erster Linie die Versicherung des Haftpflichtrisikos erleichtern, nicht aber die freie Abwägung einschränken, wenn es darum geht, welchen Schadensanteil der geschädigte Kraftfahrzeughalter im Rahmen des § 17 Abs. 1 Satz 2/'selbst tragen muß (vgl. die Senatsurteile VI ZR 56/53 vom 28. April 1954 = IM StVG § 17 Hr. 5; VI ZR 351/54 vom 13. April 1956 = VersR 1956, 515; VI ZR 297/55 vom 21. Dezember 1956 = LM StVG § 12 Hr. 1; BGHZ 20, 259).
- BGH, 28.01.1960 - VII ZR 37/59
Rechtsmittel
Es führt unter Verweisung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ IX, 63 und NJW 1954, 1197 aus, daß auch ohnedies ein Grundurteil zulässig sei; denn es sei "zu erwarten, daß unter Berücksichtigung der beiderseitigen Forderungen ein Teil der Klageforderung bestehen" bleibe.Das gilt aber nur, wenn eindeutig festgestellt werden kann, daß jedenfalls ein Teil der Klageforderung bestehen bleibt; die bloße dahingehende Möglichkeit reicht nicht aus (BGH NJW 1954, 1197).
- BGH, 09.07.1955 - VI ZR 116/54
Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels
Die Klageforderung könnte ohne Erledigung der Gegenforderungen nur dann dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sie jedenfalls zu einem Betrage anzuerkennen wäre, der die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63 und Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 = NJW 1954, 1197 Nr. 6 = VerkRS 7, 34 = VersR 1954, 304 = LM StVG § 17 Nr. 5). - BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55
Rechtsmittel
Gleichviel, ob der Kläger den Motorwagen des Lastzuges erst sah, als er aus der Baufluchtlinie der Neuen Straße heraustrat, oder ob der Lastzug schon vorher durch die Schaufenster des Eckgebäudes für ihn wahrnehmbar gewesen ist, genügte er daher, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, zunächst seinen Verpflichtungen, wenn er den Lastzug im Auge behielt, soweit ihm dies bei der pflichtgemäßen Beobachtung seiner Fahrbahn möglich war; von der bisherigen Fahrweise mußte er zur Vermeidung eines Zusammenstoßes erst dann abstehen, als er erkennen konnte, daß ihm der Lastzugfahrer die Vorfahrt nicht gewährte (Entscheidung des Senats vom 28. April 1954 VI ZR 56/53 [vgl. Gelhaar DAR 1955, 29] und vom 2. Juni 1954 VI ZR 263/53 in VRS 7, 38 = DAR 1954, 184). - BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung
Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be. - BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einer Eisenbahn auf einem …
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. April 1954 (NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304) ausgeführt hat, wäre es nach dieser Auffassung rechtlich nicht möglich, Ansprüche beider Beteiligten dem Grunde nach - wenn auch mit Einschränkung - für gerechtfertigt zu erklären, da nur für einen von ihnen ein Ausgleichungsanspruch gegen den anderen in Betracht käme. - BGH, 04.04.1960 - III ZR 91/59
Gastwirtshaftung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Lastzüge an einer …
Bei Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen kann die Klageforderung aber auch ohne Erledigung der Gegenforderungen dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sich bei einer mindestens summarischen Prüfung ergibt, daß sie die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63 sowie die Urteile des BGH vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 - NJW 1954, 11971 vom 24. März 1959 - VI ZR 57/58 - VersR 1959, 515 und vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618). - BGH, 21.12.1956 - VI ZR 297/55
Rechtsmittel
Zwar hat der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen, daß der eigene Schaden des Gläubigers nicht auf den Höchstbetrag des § 12 StVG angerechnet werden kann (Urteil BGH vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 - NJW 1954, 1197 Nr. 6). - BGH, 10.07.1958 - III ZR 70/57
Rechtsmittel
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