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| BGH, 20.03.1954 - VI ZR 6/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1954, 368
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 20.03.1954 - VI ZR 6/53
Insbesondere muß geprüft werden, ob die Verbreitung an einen mehr oder weniger großen Personenkreis unbedingt notwendig ist und ob sie mit der größtmöglichen Schonung der berechtigten Interessen des Betroffenen erfolgt (BGHZ 8, 142 [145] in Entwicklung der Entscheidung BGHZ 3, 270, 281). - BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52
Schwarze Listen
Auszug aus BGH, 20.03.1954 - VI ZR 6/53
Insbesondere muß geprüft werden, ob die Verbreitung an einen mehr oder weniger großen Personenkreis unbedingt notwendig ist und ob sie mit der größtmöglichen Schonung der berechtigten Interessen des Betroffenen erfolgt (BGHZ 8, 142 [145] in Entwicklung der Entscheidung BGHZ 3, 270, 281).
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.10.1974 - VI ZR 51/73
Anspruch auf umfassende Widerrufserklärung eines Fernsehberichtes - …
Schon weil der Kläger an zweiter Stelle der Landesliste einer Partei kandidierte und nach altem parlamentarischen Brauch im Fall seiner Wahl Alterspräsident des Deutschen Bundestages geworden wäre, waren zumindest die Wähler in Nordrhein-Westfalen berechtigterweise daran interessiert, auch seine negativen Charaktereigenschaften zu erfahren (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1954 - VI ZR 6/53 = LM BGB § 826 [Gb] Nr. 3). - BGH, 15.05.1959 - VI ZR 98/58
Rechtsmittel
Allerdings können gegebenenfalls auch wahre Auskünfte nach § 826 BGB ersatzpflichtig machen, wenn sich ihre Sittenwidrigkeit aus besonderen Umständen ergibt (vgl. BGH Urteil vom 20. März 1954 - VI ZR 6/53 = LM Nr. 3 zu BGB § 826 (Gb); Urteil vom 31. März 1954 - VI ZR 138/52 = LM Nr. 2 zu BGB § 826 (Gc)). - BGH, 11.05.1956 - VI ZR 209/55
Rechtsmittel
Liegt ein Interessenwiderstreit vor, wie er hier nach den rechtsbedenkenfreien Feststellungen des Berufungsgerichts gegeben war, so muß eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles durchgeführt und dabei darauf abgestellt werden, ob der Eingriff in die Interessen des Klägers notwendig gewesen und, wenn diese Frage zu bejahen ist, ob dabei das schonendste Mittel verwandt worden ist (vgl. BGHZ 8, 142 [145]; 3, 270 [281]; Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1954 - VI ZR 6/53 - LM § 826 (Gb) BGB - 3). - BGH, 10.06.1960 - VI ZR 118/59
Rechtsmittel
Dies ist dann der Fall, wenn in der Bekanntgabe ein Verstoß gegen § 826 BGB liegen würde (RGZ 76, 110, 112; Urteile des erkennenden Senats vom 20. März 1954 - VI ZR 6/53 - LM Nr. 3 zu § 826 [G b] BGB; vom 31. März 1954 - VI ZR 138/52 - LM Nr. 2 zu § 826 [G c] BGB; vom 25. Mai 1955 - VI ZR 6/54 - LM Nr. 3 zu § 826 [G c] BGB;… vgl. auch Helle a.a.O. S. 65 f).
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