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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,398
BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57 (https://dejure.org/1958,398)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1958 - VI ZR 60/57 (https://dejure.org/1958,398)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1958 - VI ZR 60/57 (https://dejure.org/1958,398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 62
  • NJW 1958, 1086
  • MDR 1958, 596
  • DB 1958, 686
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für …

    Soweit in der Literatur (…vgl. Imbusch, aaO) schließlich vertreten wird, aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs, nach denen ein Haftungsfreistellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Bestehen einer zu seinen Gunsten eingreifenden (Kfz-) Pflichtversicherung entfällt (vgl. Senatsurteile BGHZ 27, 62; 116, 200 sowie BGH, Urteil vom 8. Dezember 1971 - IV ZR 102/70 - VersR 1972, 166), lasse sich ein "übergreifendes Prinzip" ableiten, daß er eines solchen Schutzes auch beim Eingreifen des Haftungsprivileges der §§ 105, 106 SGB VII nicht bedarf, kann auch dies letztlich offenbleiben, da der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch bereits aus den oben genannten Gründen außer Betracht bleiben muß.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …

    Im gleichen Sinn hat der erkennende Senat in BGHZ 27, 62 für die Zeit vor Inkrafttreten des gesetzlichen Haftungsprivilegs der §§ 636, 637 RVO die Haftungsfreistellung eines Arbeitnehmers von der Ersatzpflicht gegenüber seinem Arbeitskollegen dann entfallen lassen, wenn das Risiko der schadensgeneigten Arbeit durch eine Pflichtversicherung abgedeckt war.
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    (Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO).
  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58

    Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auch wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß der Unfall der Klägerin durch ein Verschulden des Mi. verursacht worden ist, das im Hinblick auf die besondere Gefahr der ihm übertragenen Arbeit nicht schwer ist, würde dies nur zur Folge haben, daß die Klägerin gegen ihren Arbeitskameraden Mi. keine Schadenersatzansprüche geltend machen könnte (BAG 5, 1; BGHZ 27, 62).
  • BGH, 11.03.1996 - II ZR 230/94

    Haftungsmaßstab des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber

    Soweit der Bundesgerichtshof mit Fragen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs befaßt war, hat er sich gleichfalls an diesen Rechtsprechungsgrundsätzen orientiert (vgl. BGHZ 27, 62, 65;… Urt. v. 12. Mai 1959 - VI ZR 55/58, NJW 1959, 2205; v. 7. Oktober 1969 - IV ZR 223/67, NJW 1970, 34; v. 8. Dezember 1971 - IV ZR 102/70, NJW 1972, 440 f.).
  • BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70

    Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Die dargelegte Regelung gilt für einen als Kraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmer, der auf Grund der von seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Pflichtversicherung gegen eine Inanspruchnahme wegen der von ihm verschuldeten Personen- und Sachschäden, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs entstehen, als Fahrer versichert ist (vgl. BGHZ 27, 62, 65 [BGH 01.04.1958 - VI ZR 60/57] = NJW 1958, 1086; LM Nr. 14 zu § 823 (E c) BGB; BAG AP Nr. 30, 36 und 38 zu § 611 BGB - Haftung des Arbeitnehmers -).
  • OLG Nürnberg, 25.08.2008 - 4 U 1393/08

    Versicherungsvertragsrecht: Erstreckung des Regressverzichts des …

    In gleichem Sinn hatte der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 1.4.1958 (NJW 1958, 1086) die Haftungsfreistellung eines Arbeitnehmers von der Ersatzpflicht gegenüber seinem Arbeitskollegen dann entfallen lassen, wenn das Risiko der schadensgeneigten Arbeit durch eine Pflichtversicherung abgedeckt war.
  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der …

    Die Frage, ob bei Verletzung von Amtspflichten, die nicht dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen sind, die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze zur Haftungsminderung bei schadengeneigter Arbeit (vgl. BAG 5, 1; 7, 290; BGHZ 15, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53]; 27, 62) [BGH 01.04.1958 - VIII ZR 191/57]mit der Folge eines innerbetrieblichen Ausgleichs sinngemäß heranzuziehen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offenlassen können (vgl. Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 173.61 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 84 LBG NW Nr. 1], vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - [BVerwGE 19, 243 [251] und von 14. Februar 1968 - BVerwG VI C 53.65 - [BVerwGE 29, 127]).
  • BGH, 24.10.1967 - VI ZR 67/66

    Einordnung der Zurücklegung des Weges zu und von einer auswärtigen Arbeitsstätte …

    An diesem Grundsatz ist durch die Ausdehnung des Haftungsausschlusses gemäß § 637 RVO n.F. auf alle Arbeitskollegen, zu der sich der Gesetzgeber im Interesse des Betriebsfriedens sowie im Hinblick auf die Rechtsprechung zum Haftungsausschluß bei gefahrgeneigter Arbeit (vgl. BAG GS 4 und 5/56 - NJW 1958, 235 Nr. 23; BGHZ 27, 63 [BGH 01.04.1958 - VI ZR 60/57]) veranlaßt sah, nichts geändert worden.

    Die Revision übersieht, daß nach der angeführten Rechtsprechung (vgl. BGHZ 27, 62) der Schädiger von der Haftung nicht freigestellt wird, soweit er durch eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegen eine persönliche Belastung mit den Schadensfolgen geschützt ist.

  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 251/57
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsatz der Haftungseinschränkung zwischen Arbeitskollegen, den der erkennende Senat gebilligt hat (Urteil vom 1. April 1958 - VI ZR 60/57 = BGHZ 27, 62), aus der Lehre von der Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und aus der Lehre von der Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei gefahrbehafteter Arbeit, ganz wesentlich also aus arbeitsvertragsrechtlichen Erwägungen entwickelt und demgemäß nur gegenüber Arbeitnehmern desselben Betriebes oder Unternehmens angewendet, die auch ihrerseits dem gemeinsamen Unternehmer durch Arbeitsvertrag verbunden sind.

    Ein haftpflichtversicherter Kraftfahrer aber, der - wie hier - bei dem Betrieb des Lastzuges fahrlässig einen Arbeitsunfall verursacht hat, haftet selbst einem dabei zu Schaden gekommenen Arbeitskollegen in Höhe der Haftpflicht summe auch dann, wenn seine Schuld im Hinblick auf die besondere Gefahr der ihm übertragenen Arbeit nicht schwer wiegt (BGHZ 27, 62).

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 242/92

    Haftungsausschluß - Gefahrgeneigte Arbeit

  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für …

  • BGH, 13.06.1961 - VI ZR 212/60
  • BGH, 12.05.1959 - VI ZR 55/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
  • BGH, 13.12.1960 - VI ZR 48/60

    Anwendbarkeit der Regeln des Staatshaftungsrechts bei Fahrten eines Abgeordneten …

  • BGH, 19.12.1967 - VI ZR 89/66

    Angehörigkeit eines bei einem Krankentransport eingesetzten freiwilligen Helfers …

  • BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
  • BGH, 01.02.1963 - VI ZR 271/61

    Haftung eines Selbständigen bei gefahrgeneigter Arbeit

  • BAG, 23.08.1963 - 1 AZR 423/62

    Öffentlich-rechtliche Körperschaft - Erfüllung hoheitlicher Aufgaben - Gebiet des …

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 112.86

    Zivildienst - Krankenhaus - Arzt - Haftpflichtversicherung

  • BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66

    Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen mit der Beförderung einer an …

  • BGH, 09.01.1968 - VI ZR 44/66

    Einschränkung der Rückgriffsrechte der öffentlichen Versicherungsträger und der …

  • BGH, 18.04.1961 - VI ZR 130/60
  • BGH, 10.12.1963 - VI ZR 276/62
  • BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65

    Fahrlässige Falschbehauptung in einer Filmbesprechung - Schadensersatzanspruch …

  • BGH, 04.12.1964 - VI ZR 220/63
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