Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen - Spielende Kinder - Absichern der Gefahrenstelle
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer nicht mehr benutzten Scheune im Hinblick auf spielende Kinder
Papierfundstellen
- FamRZ 1963, 243
- VersR 1963, 530
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.1954 - VI ZR 123/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62
Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse und Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 4. Februar 1953 - VI ZR 106/52 - VersR 1953, 150; vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - VersR 1954, 531; RGZ 126, 329, 331). - BGH, 22.10.1957 - VI ZR 224/56
Auszug aus BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62
Dabei sind strengere Anforderungen zu stellen und besondere Maßnahmen zu fordern, wenn wie hier damit gerechnet werden muß, daß spielende Kinder an die Gefahrenstelle gelangen (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 224/56 - VersR 1957, 805). - RG, 07.12.1929 - I 192/29
Welche Anforderungen sind an die Sorgfaltspflicht des Unternehmers bei …
Auszug aus BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62
Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse und Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 4. Februar 1953 - VI ZR 106/52 - VersR 1953, 150; vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - VersR 1954, 531; RGZ 126, 329, 331). - BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52
Auszug aus BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62
Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse und Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 4. Februar 1953 - VI ZR 106/52 - VersR 1953, 150; vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - VersR 1954, 531; RGZ 126, 329, 331).
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …
Dies gilt vor allem in Bezug auf Kinder, bei denen aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit sowie ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs in besonderem Maße damit zu rechnen ist, daß sie sich, wenn auch unbefugterweise, einer vom Sicherungspflichtigen geschaffenen Gefahrenquelle nähern (Senatsurteile vom 12. Februar 1963 - VI ZR 64/62 - VersR 1963, 530, 531; vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93 - VersR 1994, 1486, 1487 und vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673). - BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74
Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …
Daher reicht es anerkanntermaßen aus, dann, wenn Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder eines Gewerbes auftreten, diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieser Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die diesem den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. z.B. Senatsurteile vom 12. Februar 1963 - VI ZR 64/62 = VersR 1963, 532 und vom 19. Mai 1967 - VI ZR 162/65 - VersR 1967, 801 jeweils m.w.Nachw.).Auch daraus, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im allgemeinen verlangt wird, zum Schütze von Kindern strengere Anforderungen an die Sicherung zu stellen (Senatsurteil vom 12. Februar 1963 - VI ZR 64/62 = a.a.O.), ergab sich für den Beklagten keine Verpflichtung, besondere Maßnahmen zu treffen.
- OLG Koblenz, 05.03.2014 - 5 U 1090/13
Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau - keine Haftung des Bauunternehmers …
Rn. 35 Wie bereits erwähnt, war auch an spielende Kinder zu denken, auf die Baustellen außerhalb der Arbeitszeiten häufig eine erhebliche Anziehungskraft ausüben, weshalb sie, insbesondere im unbedachten Spiel mit anderen Kindern, in besonderer Weise gefährdet sind, auf Baustellen zu Schaden zu kommen (vgl. zur fehlenden Absperrung eines Bunkers und Schädigung eines 12-jährigen BGH in VersR 1957, 790 und zum Fall des Sturzes eines Vierjährigen von der Strohdieme in einer unverschlossenen Scheune BGH in FamRZ 1963, 243 f).
- BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren
Würde dem Beklagten das ihm im ordentlichen Verfahren grundsätzlich zustehende Recht, Tatsachen, die nach §§ 138 Abs. 3, 439 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen sind, bis zum Schluß der mündlichen Tatsachenverhandlung, also auch noch im Berufungsverfahren, zu bestreiten (vgl. BGH, Urt. v. 12.2. 63 - VI ZR 64/62, VersR 1963, 530), im Nachverfahren des Urkundenprozesses abgeschnitten, müßte er sich, um Rechtsnachteile zu vermeiden, schon im Vorverfahren über die vom Kläger behaupteten Tatsachen erklären und folglich sich insoweit sachlich gegen die Klage verteidigen. - BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67
Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - …
In einem solchen Fall sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu fordern (vgl. BGH VersR 1957, 805 und 1963, 530). - BGH, 04.10.1973 - II ZR 130/71
Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung - Voraussetzungen für das Vorliegen …
Aufgrund dieses ordnungsmäßigen Bestreitens, das die Beklagte, sofern es nicht schon vorher wirksam erklärt worden war, gemäß § 531 ZPO in der Berufungsinstanz nachholen konnte (BGH, Urt. v. 12.2.1963 - VI ZR 64/62 - VersR 1963, 530, 531), ist es jetzt Sache des Klägers, eine abweichende Vereinbarung mit der Beklagten zu beweisen. - BGH, 16.06.1970 - VI ZR 23/69
Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - …
Die Revision verkennt nicht, daß auch gegenüber unbefugten Kinderspiel die Verkehrssicherungspflicht des Grundeigentümers erwachsen kann und daß bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die nach der Verkehrsauffassung eines besonderen, wirksamen Schutzes vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bedürfen, strenge Anforderungen an eine auf Dauer angelegte Schutzmaßnahme zu stellen sind (…BGH Urt. v. 22. Oktober 1957 - VI ZR 224/56 - VersR 1957, 805; Urt. v. 12. Februar 1963 - VI ZR 64/62 - VersR 1963, 530;… Urt. v. 12. Februar 1963 - VI ZR 145/62 - VersR 1963, 532;… Urt. v. 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 - VersR 1965, 515). - LAG Berlin, 05.11.1990 - 9 Sa 68/90
Kündigungsschutzgesetz : Anwendbarkeit - Darlegungs- und Beweislast
Hat sich jedoch die Partei mit bloßem Nichtbestreiten begnügt, § 138 Abs. 3 ZPO, wie vorliegend die Beklagte, kann sie die Tatsache in der Berufungsinstanz noch bestreiten (BGH FamRZ 1963, 243). - BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79 Das Bestreiten der gegnerischen Behauptung ist vielmehr grundsätzlich auch noch in der Berufungsinstanz möglich (BGH VersR 1963 530;… Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 138 II 3" Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 552 Rdnr. 1) und kann nur, wie jedes andere Verteidigungsmittel, unter den Voraussetzungen des § 528 ZPO zurückgewiesen werden (Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 39.Aufl., § 290 Anm.l; Thomas/Putzo, ZPO, 11.Aufl. § 138 Anm. XII 2).
- BGH, 22.01.1976 - II ZR 170/74
Tilgung des auf Grundlage der Auseinandersetzungsbilanz ermittelten …
- BGH, 24.04.1969 - VI ZR 25/67
Gewährleistungsansprüche aus einem Werkvertrag - Fehlerhafte Abdichtung des …
- OLG Nürnberg, 25.05.1984 - 1 U 2491/83
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