Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines schuldhaft begangenen Kunstfehlers (Verbrennung der gesamten Penishaut eines Kindes bei Ausführung der Beschneidung mit einem elektrischen Schneidegerät "Siemens-Radiotom") - Schadensersatz wegen fehlerhafter, nicht den anerkannten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1965, 792
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- RG, 01.03.1912 - III 231/11
Ärztliche Pflichten; Beweislast
Auszug aus BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
Der Schluß, daß der Arzt beim Wißlingen eines Eingriffs trotz einwandfreier sachlicher Voraussetzungen "irgend etwas" falsch gemacht haben müsse, und zwar schuldhaft, läßt sich bei den komplizierten biologischen und physiologischen Abläufen im menschlichen Körper nicht rechtfertigen (so schon RG HRR 1937, 1301; ferner RGZ 78, 432, 435; BGH Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 75/51 = VersR 52, 180). - BGH, 22.06.1955 - VI ZR 267/54
Auszug aus BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
In dem ähnlich liegenden Fall, den der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1955 (VI ZR 267/54 = VersR 55, 573) entschiedenhat, waren denn auch die Ursachen der Verbrennung vom Tatrichter ausdrücklich festgestellt worden. - BGH, 27.02.1952 - II ZR 75/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
Der Schluß, daß der Arzt beim Wißlingen eines Eingriffs trotz einwandfreier sachlicher Voraussetzungen "irgend etwas" falsch gemacht haben müsse, und zwar schuldhaft, läßt sich bei den komplizierten biologischen und physiologischen Abläufen im menschlichen Körper nicht rechtfertigen (so schon RG HRR 1937, 1301; ferner RGZ 78, 432, 435; BGH Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 75/51 = VersR 52, 180). - BGH, 21.12.1955 - VI ZR 127/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
Nur wenn ein konkreter Behandlungsfehler typischerweise zu der eingetretenen Schädigung führt, oder wenn der Schaden nach der ärztlichen Erfahrung das charakteristische Ergebnis einer bestimmten Fehlbehandlung darstellt, sind die Grundsätze des Anscheinsbeweises anwendbar (vgl. BGH Urteil vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 127/55 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 25). - BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
Das gilt in beiden Richtungen; d.h. es kann sowohl von einem Behandlungsfehler auf den eingetretenen Schaden als Folge wie auch umgekehrt aus der Schädigung auf eine Fehlbehandlung als deren Ursache geschlossen werden (BGH Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 26).
- BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
In der Rechtsprechung ist nun aber auch seit langem anerkannt, daß mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (so ausdrücklich Senatsurteile vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577 und vom 11. Juni 1965 - VI ZR 64/64 - VersR 1965, 772;… auch E. Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 4. Aufl. 1987, Rdnr. 242). - BGH, 11.06.1968 - VI ZR 116/67
Schadensersatzansprüche nach Tod eines Patienten nach einer Blinddarmoperation - …
Infolgedesen braucht nicht geprüft zu werden, ob sich die Kläger etwa auch auf einen typischen Geschehensablauf und damit auf einen Beweis des ersten Anscheins hätten stützen können (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1965 - VI ZR 64/64 - VersR 1965, 792).
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