Rechtsprechung
| BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Streitwert v. 3000 EUR bei E-Mail-Werbung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- LawCommunity.de
Streitwert bei E-Mail-Werbung
- Judicialis
BRAGO § 10
- IWW
- aufrecht.de
Zur Streitwertfestsetzung bei SPAM
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen unerlaubter E-Mail-Werbung
- online-und-recht.de
- ra.de
- rechtsanwaltmoebius.de
Streitwert bei unzulässiger e-mail-Werbung EUR 3.000
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Wird zitiert von ... (49)
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
c) Außer Betracht zu lassen ist insbesondere die über die konkret-individuellen Interessen hinausgehende gesamtgesellschaftliche oder general-präventive sowie die abstrakt-generelle Bedeutung für andere potentiell betroffene Personen (im Anschluss an BGH Beschl. v. 30.11.2004 - VI ZR 65/04, BeckRS 2004, 12785 = juris Rn. 2;… BGH Urt. v. 12.5.2016 - I ZR 1/15, MDR 2016, 1344 Rn. 42).d) Bei einer auf eine Wiederholungsgefahr gestützten Klage kann - so auch hier - die bereits erlittene Beeinträchtigung eine Obergrenze für die Bemessung des Interesses des Klägers darstellen.Rn. 285 Außer Betracht zu lassen ist insbesondere die über die konkret-individuellen Interessen hinausgehende gesamtgesellschaftliche oder general-präventive sowie die abstrakt-generelle Bedeutung für andere potentiell betroffene Personen (vgl. BGH Beschl. v. 30.11.2004 - VI ZR 65/04, BeckRS 2004, 12785 = juris Rn. 2;… BGH Urt. v. 12.5.2016 - I ZR 1/15, MDR 2016, 1344 Rn. 42).
- OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im …
Der Streitwert bei unverlangter E-Mail-Werbung kann bei Zusendung an einen gewerblichen Empfänger mit EUR 3.000,00 ausreichend bemessen sein (unter Verweis auf: BGH, Beschluss vom 30.11.2004 - VI ZR 65/04).Entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004 (VI ZR 65/04, juris) ist die Beschwer im vorliegenden Fall mit 3.000 EUR zu bewerten.
- LG Leipzig, 04.07.2025 - 5 O 2351/23
Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen …
Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum (…BGH, a.a.O., NJW 2017, 814 Rn. 42 m.w.N) wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.2004, Az. VI ZR 65/04, juris, Rn. 2;… OLG Hamm, Urt. v. 15. August 2023, Az. 7 U 19/23, juris, Rn. 277).
- KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21
Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener …
Die hiermit eingehende Belästigung des Nutzers in seiner Privatsphäre ist daher nicht zu vernachlässigen, wobei der Bundesgerichtshof bereits bei einer nur geringfügigen Belästigung des Adressaten den Ansatz eines Streitwertes in Höhe von 3.000,00 EUR für angemessen erachtet hat (BGH, Beschluss vom 30. November 2004 - VI ZR 65/04, Rn. 2, juris). - OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der …
Allerdings betreffen die letztgenannten Entscheidungen - soweit ersichtlich - stets den gewerblichen Bereich und nicht - wie hier - den privaten Bereich (z.B. BGH, VI ZR 65/04, Beschluss vom 30.11.2004, juris: 3.000 EUR; OLG Koblenz, MDR 2007, 356: 10.000 EUR, in beiden Fällen bei Versendung an ein RA-Büro, vgl. auch die von der Klägerin angeführten Entscheidungen).Auch der BGH hat diesem Argument eine Absage erteilt (Beschluss vom 30.11.2004, VI ZR 65/04, juris).
- OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16
Zuständigkeitsstreitwert bei Unterlassungsklage gegen E-Mail-Werbung
Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung ist das objektive Interesse, das der Kläger (Antragsteller) im Einzelfall daran hat, durch die entsprechende Werbung der Beklagten nicht belästigt zu werden (BGH vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04, juris Tz. 2).Die Streitwertfestsetzung orientiert sich nicht an einem etwaigen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden unerlaubter E-Mail-Werbung oder an sonstigen generalpräventiven Erwägungen (BGH vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04, juris Tz. 2).
- BGH, 10.12.2024 - VI ZR 7/24
EUR 750,00 - Zur Bestimmung des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch in …
Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, NJW 2017, 814 Rn. 42 mwN) wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2004 - VI ZR 65/04, juris Rn. 2; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 277; OLG Frankfurt/M., K&R 2024, 673). - OLG München, 22.12.2016 - 6 W 1579/16
Streitwertfestsetzung - Unerwünschte Werbe-E-Mails
Rn. 2 Das maßgebliche Interesse des Klägers/Antragstellers, der sich gegen die Zusendung von E-Mail-Werbung richtet, wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich bewertet (vgl. z.B. BGH, Beschl. v 30.11.2014 - VI ZR 65/04, juris: EUR 3.000,- betreffend die Zusendung einer E-Mail-Werbung an einen Rechtsanwalt durch einen Möbelhändler; Beschluss vom 20.5.2009 -I ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II: EUR 6.000,- (ohne Begründung); KG, Beschluss vom 9.8.2013 - 5 W 187/13, Magazindienst 2016, 43: EUR 7.500,- wenn die Zusendung von besonderer oder beruflicher Bedeutung (also nicht nur rein privat) ist; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2013 - 9 W 23/13, MDR 2013, 999: EUR 4.000,-; Beschluss vom 17.10.2013 - 6 U 95/13, juris: EUR 100,- in einem besonderen Fall; Beschluss vom 9.12.2014 - 9 U 73/14, WRP 2015, 377: EUR 1.000,- bei einmaliger Zusendung einer E-Mail an einen Gewerbebetrieb; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.1.2008 - 6 W121/07, GRUR-RR 2008, 262: EUR 500,-). - OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Bei einer Unterlassungsklage ist dabei insbesondere auch das Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).Zwar hat die Beklagte die genannten Schreiben mit einer gewissen Regelmäßigkeit an die Klägerin versandt, dennoch ist die durch vier Schreiben in sechs Monaten verursachte Belästigung der Klägerin als vergleichsweise gering anzusehen (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04).
- AG Hamburg-Bergedorf, 07.12.2020 - 410d C 197/20
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und Verstoß gegen …
Eine spezial- oder eine generalpräventive Funktion kommt der Streitwerthöhe nicht zu (vgl. BGH Beschluss v. 30.11.2014 zum Az.: VI ZR 65/04). - LG München II, 12.05.2017 - 6 T 1583/17
Streitwert bei einzelner E-Mail-Werbung
- OLG Hamburg, 11.10.2007 - 14 W 66/07
Streitwert für einen Anspruch einer Rechtsanwaltskanzlei auf Unterlassen der …
- LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte E-Mail-Werbung: Beseitigung der …
- OLG Köln, 22.05.2009 - 19 W 5/09
Streitwert eines Verfahrens wegen unerwünschter E-Mail-Werbung
- OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im …
- AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung …
- OLG Brandenburg, 23.07.2024 - 3 U 51/24
Darf der Vermieter den Mieter mit unerwünschten Kontakten belästigen?
- OLG München, 06.06.2025 - 36 U 1891/24
Datenschutzgrundverordnung, Streitwertfestsetzung, Materielle Rechtskraft, …
- OLG Brandenburg, 28.08.2018 - 6 W 110/18
- BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung …
- OLG Hamm, 22.10.2024 - 7 W 25/24
Streitwertbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung mit dem Ziel der Anhebung …
- OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 36/24
3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Facebook-Datenleck
- OLG Hamm, 22.12.2014 - 9 U 105/14
E-Mail Werbung; Wert des Beschwerdegegenstandes bei Löschung der gespeicherten …
- OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Deezer-Datenleck
- OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten …
- OLG Nürnberg, 27.06.2025 - 15 U 2230/23
Datenschutzgrundverordnung, Dieselbe Verletzungshandlung, Personenbezogene Daten, …
- BayObLG, 16.08.2024 - 101 AR 103/24
Streitwert eines Feststellungsantrages
- OLG Zweibrücken, 20.09.2005 - 4 W 52/05
Streitwertbemessung: Unerwünschte Zusendung von E-Mail-Werbung
- OLG Frankfurt, 16.06.2025 - 6 W 75/25
Streitwert bei Klagen wegen Übermittlung von Positivdaten
- AG Berlin-Mitte, 19.05.2011 - 5 C 1005/11
Streitwert in Eilverfahren wegen Spam beträgt 2.000,00
- AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06
AG Burgwedel legt den Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung auf 500 € fest
- AG Altötting, 20.05.2008 - 2 C 108/08
Abmahnung bei unverlangter E-Mail-Werbung – Kostenersatz
- OLG Braunschweig, 10.02.2014 - 2 W 11/14
E-Mail-Spam durch Xing-Einladung
- LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11
Erstattung ausßergerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Zusendung einer …
- OLG Stuttgart, 10.03.2025 - 4 W 21/25
Bestimmung des Streitwerts für Unterlassungs- und Feststellungsbegehren bei …
- OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 W 640/24
- OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 54/24
Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen TAP-Datenleck
- OLG München, 09.01.2025 - 7 W 1979/24
Streitwertbeschwerde in einem "Scraping"-Verfahren
- OLG Düsseldorf, 31.08.2005 - 15 W 63/05
Zur Streitwertfestsetzung im Verfahren wegen unaufgeforderter, belästigender …
- KG, 15.07.2019 - 5 W 121/19
Verfahrenswert bei einer Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Zusendung …
- KG, 26.02.2007 - 12 W 16/07
Streitwert: Unterlassungsanspruch eines durch unerwünschte e-mail-Werbung eines …
- OLG Naumburg, 06.05.2026 - 9 W 10/26
- OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 6 W 114/15
Streitwert für Unterlassungsanspruch gegen Zusendung von Werbe-E-Mail
- AG Strausberg, 09.02.2012 - 9 C 286/11
Zur Umfang der Einwilligung in telefonische Werbeanrufe oder digitale Werbepost
- AG Hamburg, 08.04.2015 - 49 C 557/14
Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter Zusendung von Werbe-Mails an …
- OLG Zweibrücken, 28.06.2005 - 4 W 52/05
- KG, 24.06.2020 - 5 W 1035/20
Verfahrenswert bei einer Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Zusendung …
- AG Paderborn, 07.06.2022 - 58a C 35/22
- LG Freiburg, 02.07.2015 - 3 S 233/14
Wettbewerbswidrige Werbung via Internet: Kundenzufriedenheitsanfrage per Email; …
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