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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2924
BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04 (https://dejure.org/2004,2924)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2004 - VI ZR 65/04 (https://dejure.org/2004,2924)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2004 - VI ZR 65/04 (https://dejure.org/2004,2924)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    c) Außer Betracht zu lassen ist insbesondere die über die konkret-individuellen Interessen hinausgehende gesamtgesellschaftliche oder general-präventive sowie die abstrakt-generelle Bedeutung für andere potentiell betroffene Personen (im Anschluss an BGH Beschl. v. 30.11.2004 - VI ZR 65/04, BeckRS 2004, 12785 = juris Rn. 2;… BGH Urt. v. 12.5.2016 - I ZR 1/15, MDR 2016, 1344 Rn. 42).d) Bei einer auf eine Wiederholungsgefahr gestützten Klage kann - so auch hier - die bereits erlittene Beeinträchtigung eine Obergrenze für die Bemessung des Interesses des Klägers darstellen.

    Rn. 285 Außer Betracht zu lassen ist insbesondere die über die konkret-individuellen Interessen hinausgehende gesamtgesellschaftliche oder general-präventive sowie die abstrakt-generelle Bedeutung für andere potentiell betroffene Personen (vgl. BGH Beschl. v. 30.11.2004 - VI ZR 65/04, BeckRS 2004, 12785 = juris Rn. 2;… BGH Urt. v. 12.5.2016 - I ZR 1/15, MDR 2016, 1344 Rn. 42).

  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14

    Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im …

    Der Streitwert bei unverlangter E-Mail-Werbung kann bei Zusendung an einen gewerblichen Empfänger mit EUR 3.000,00 ausreichend bemessen sein (unter Verweis auf: BGH, Beschluss vom 30.11.2004 - VI ZR 65/04).

    Entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004 (VI ZR 65/04, juris) ist die Beschwer im vorliegenden Fall mit 3.000 EUR zu bewerten.

  • LG Leipzig, 04.07.2025 - 5 O 2351/23

    Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen …

    Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum (…BGH, a.a.O., NJW 2017, 814 Rn. 42 m.w.N) wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.2004, Az. VI ZR 65/04, juris, Rn. 2;… OLG Hamm, Urt. v. 15. August 2023, Az. 7 U 19/23, juris, Rn. 277).
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