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| BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verjährungsfrist - Ersatzpflichtiger - Schuldfrage - Rückschau
Papierfundstellen
- VersR 1971, 154
- VersR 1971, 716
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
Die erforderliche Kenntnis ist danach jedenfalls so lange nicht gegeben, als der Geschädigte aus dem Unfallgoschehen keine Anhalts punkte dafür entnehmen kann, daß der Beklagte sich schuldhaft verhalten hat (BGHZ 6, 195, 202; BGH VersR 1956, 507; VersR I960, 429 und 754; VersR 1961, 158 und 752 und 910),. - BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
Nebenklage - anwaltschaftlich beraten.Auch bei einer Beteiligung zweier Kraftfahrzeuge an einem Unfall ist es in der Regel Sache des Verletzten, durch eine Klage die Verantwortung klären zu lassen, wenn die Schadensersatzklage bei verständiger Würdigung der Tatsachen soviel Erfolgsaussicht bietet, daß sie ihm - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (IM BGB § 852 Nr. 11; BGH VersR I960, 754, 75$; NJW 1963, 1103, 1104 m.w.N.; VersR 1967, 711, 712 m.w.N.). - BGH, 11.07.1961 - VI ZR 11/61
Beginn der Verjährungsfrist einer auf den Kaskoversicherer übergegangenen …
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
Schließlich vermag der Senat der Ansicht des Berufungsgerichts nicht zu folgen, daß die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen (des Beklagten) hier deshalb ausnahmsweise zu verneinen sei, weil eine ganz ungewöhnlich schwierige Rechtslage gegeben gewesen sei (vgl; BGH VRS 21, 255, 256).
- BGH, 11.04.1961 - VI ZR 119/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
/ /'( Gegen diese Auffassung bestehen Bedenken. Mag auch die Entscheidung darüber, ob den Beklagten wegen der mangelnden Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs unmittelbar vor dem Abbiegungsvorgsng ein Mitverschulden trifft, rechtlich nicht einfach zu treffen gewesen sein, so handelte es sich bei dieser Rechtsfrage doch um ein normales Prozeßrisiko, das nicht geeignet ist, den Beginn der Verjährung hinauszuschieben. Die Erfolgsaussichten für die Inanspruchnahme eines weiteren Ersatz pflichtigen, dessen Haftung ungewiß ist, stellt keine außergewöhnlich schwierige Rechtsfrage dar. Auch in dem hier maßgebenden Zeitraum stand eine Befreiung von der Pflicht zur nochmaligen Rückschau beim Linksabbiegen inner halb des Ortsverkehrs nur dann zur Erörterung, wenn der Abbiegende eine für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer unmißverständliche Verkehrslage geschaffen hatte (BGH Urt. v. 11, April 1961 - VI ZR 119/60 - VersR 1961, 560). - BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
Die erforderliche Kenntnis ist danach jedenfalls so lange nicht gegeben, als der Geschädigte aus dem Unfallgoschehen keine Anhalts punkte dafür entnehmen kann, daß der Beklagte sich schuldhaft verhalten hat (BGHZ 6, 195, 202; BGH VersR 1956, 507; VersR I960, 429 und 754; VersR 1961, 158 und 752 und 910),. - BGH, 18.04.1961 - VI ZR 131/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
Es sind - mit Ausnahme für die ersten zehn Tage - keine Umstände dar getan, wodurch die Fähigkeit des Klägers, das Unfallgeschehen und seine Folgen zu erfassen und zu überdenken, hätte beeinträchtigt sein können (vgl. BGH VersR 1961, 701; 1964, 302). - BGH, 12.11.1963 - VI ZR 210/62
Zeitpunkt der Kenntnis bei schwerer Schädelverletzung
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69
Es sind - mit Ausnahme für die ersten zehn Tage - keine Umstände dar getan, wodurch die Fähigkeit des Klägers, das Unfallgeschehen und seine Folgen zu erfassen und zu überdenken, hätte beeinträchtigt sein können (vgl. BGH VersR 1961, 701; 1964, 302).
- BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08
Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen …
Die-se Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderliche Folgeoperation als naheliegend erscheinen zu lassen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081 …und vom 23. Februar 1988 - VI ZR 56/87 - a.a.O.). - OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen; …
Die erforderliche Kenntnis ist vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden zu ermöglichen (BGH VersR 1971, 154 [155]; VersR 1986, 1080 [1081]; NJW 1988, 1516 ), denn dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1995, 551 [552]; NJW 2004, 510 m.w.N.; BGH NJW 2009, 587 [588]). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71
Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort
Allerdings können, worauf sich die Revision stützt, bei besonders verwickelter und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel bis zu ihrer Klärung die Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen ausschließen (vgl. u.a. BGHZ 6, 195, 202; Senatsurteile v. 12. Dezember 1957 - VI ZR 274/56 VersR 1958, 109; v. 20. Oktober 1959 - VI ZR 166/58 NJW I960, 380; sowie vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 â- VersR 1971, 154).
- BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89
Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß
Denn erforderlich ist, daß die dem Geschädigten bekannten Umstände ihn in die Lage versetzen, eine Schadensersatzklage zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 = VersR 1971, 154, 155). - BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89
Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem …
Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsurteile vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429, 430; vom 25. November 1969 - VI ZR 100/68 - VersR 1970, 89, 90; vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155 und vom 7. April 1987 - VI ZR 55/86 - VersR 1987, 937 [BGH 07.04.1987 - VI ZR 55/86]). - BGH, 19.05.1988 - I ZR 170/86
Benzinwerbung; Klagebefugnis des ADAC
Die Vorinstanzen haben jedoch ohne Rechtsverstoß darauf abgehoben, daß die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Tatsachen so vollständig und sicher bekannt sind, daß sie einen einigermaßen sicheren Klageerfolg versprechen (…vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl. 1988, § 21 Rdn. 15; BGH, Urt. v. 27.10.1970 - VI ZR 66/69, VersR 1971, 154, 155 zu § 852 BGB). - BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
Lieferung verunreinigten Sandes - Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung …
Selbst der Beginn der für Ansprüche aus unerlaubter Handlung maßgeblichen dreijährigen Verjährungsfrist (§ 852 BGB) setzt - bei einer mit der vorliegenden Problematik in etwa vergleichbaren Interessenlage - nicht voraus, daß der Geschädigte in der Lage ist, die verjährungsunterbrechende Klage völlig risikolos zu begründen (BGH Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 = VersR 1971, 154); es reicht vielmehr aus, daß der Geschädigte seine Klage erfolgversprechend erheben kann. - LG Duisburg, 23.11.2010 - 6 O 219/08
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufgrund …
Rn. 27 Diese Kenntnis ist aber vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderliche Folgeoperation als naheliegend erscheinen zu lassen (BGH VersR 1971, 154, 155; BGH VersR 1986, 1080, 1081). - OLG Koblenz, 08.11.2010 - 5 U 601/10
Beginn der Verjährung der Ansprüche wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung mit …
Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderlichen Folgeoperationen als naheliegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH VersR 1971, 154, 155 und VersR 1986, 1080, 1081). - OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98
Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten
Es genügt vielmehr, daß die dem Geschädigten bekannten Umstände ihn in die Lage versetzten, eine Schadensersatzklage zu begründen (vgl. BGH, VersR 1971, 154, 55). - BGH, 21.11.1974 - III ZR 100/72
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer auf Grund einer …
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