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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2279
BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71 (https://dejure.org/1972,2279)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1972 - VI ZR 66/71 (https://dejure.org/1972,2279)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1972 - VI ZR 66/71 (https://dejure.org/1972,2279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notarspflicht - Anwaltspflicht - Beurkundung - Belehrungspflicht - Sozietätsvertrag

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 1049
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
    Mit dem Entwurf des Vertrages war es nicht getan; darüber hinaus traf hier den Beklagten die Pflicht zu allgemeiner Beratung und Betreuung der Beteiligten, die ihn im Vertrauen auf seine Rechtskenntnis und seine Erfahrung in der rechtlich einwandfreien Ermittlung und Niederlegung dessen, was sie wollen, und der zweckmäßigen Gestaltung dieses Willens aufgesucht hatten'(vgl. das Senatsurteil vom 2. Mai 1972 - VI ZR 193/70 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt.
  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von …

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
    Ein Notar sei nämlich, so führt das Landgericht unter wörtlicher Anführung der entscheidenden Sätze aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 1966 (VI ZR 39/65 - VersR 1967, 254) aus, in aller Regel nicht verpflichtet, die Beteiligten auf die Gefahr hinzuweisen, daß ihnen der von ihnen unterschriebene Vertrag wirtschaftliche Nachteile bringen könne.
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch …

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
    Allerdings kann dem Notar die Verletzung dieser Pflicht nur vorgeworfen werden, wenn er nach den Umständen des Falles Anlaß zu der Vermutung haben mußte, einer der Beteiligten sei sich der Nachteile und Gefahren, die ihm aus der Fassung des Entwurfs drohten, nicht oder nicht voll bewußt (Senatsurteile vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1039 und vom 1. Juli 1969 - VI ZR 31/68 - VersR 1969, 902 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65

    Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens - …

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
    Es ist gerade seine Aufgabe, den Parteiwillen zu ermitteln und dann d e m ermittelten Willen in der Urkunde die Fassung zu geben, die den Absichten und Interessen der Beteiligten gerecht wird (Senatsurteil vom 22. November 1966 - VI ZR 139/65 - VersR 1967, 25).
  • BGH, 14.02.1967 - VI ZR 139/65

    Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
    Es ist gerade seine Aufgabe, den Parteiwillen zu ermitteln und dann d e m ermittelten Willen in der Urkunde die Fassung zu geben, die den Absichten und Interessen der Beteiligten gerecht wird (Senatsurteil vom 22. November 1966 - VI ZR 139/65 - VersR 1967, 25).
  • BGH, 01.07.1969 - VI ZR 31/68

    Anspruch auf Ersatz eines durch Ausfall einer Grundschuld entstandenen Schadens …

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
    Allerdings kann dem Notar die Verletzung dieser Pflicht nur vorgeworfen werden, wenn er nach den Umständen des Falles Anlaß zu der Vermutung haben mußte, einer der Beteiligten sei sich der Nachteile und Gefahren, die ihm aus der Fassung des Entwurfs drohten, nicht oder nicht voll bewußt (Senatsurteile vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1039 und vom 1. Juli 1969 - VI ZR 31/68 - VersR 1969, 902 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Diese tatrichterliche Beurteilung ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn, wie es sich später auch ergeben hat, die Instandsetzung keinen längeren Zeitraum in Anspruch nahm, als die Beschaffung eines anderen Wagens, so daß der Anspruch auf Nutzungsentschädigung in beiden Fällen etwa gleich blieb (vgl das Urt. des BGH v. 17.11.1961 - VI ZR 66/71 - VersR 62, 137 = LM Nr. 8 zu § 251 BGB).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91

    Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages

    Dementsprechend bestehen getrennte Pflichtenkreise, die sich allerdings nach Inhalt und Umfang häufig decken werden (vgl. BGH, Urt. v. 27. Juni 1972 - VI ZR 66/71, VersR 1972, 1049, 1050;… Haug, Die Amtshaftung des Notars 1989 Rdnr. 417).
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