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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5805
BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59 (https://dejure.org/1960,5805)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1960 - VI ZR 70/59 (https://dejure.org/1960,5805)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1960 - VI ZR 70/59 (https://dejure.org/1960,5805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 754
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59
    In solchen Fällen wird es allerdings geboten sein, den Beginn der Verjährungsfrist zugunsten des Klägers bis zu einer gewissen Abklärung der streitigen Fragen hinauszuschieben (BGHZ 6, 195, 202 [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51]; LM § 852 BGB Nr. 9; VersR 1958, 109).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 272/57
    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59
    Die Ansicht des Berufungsgerichts führt im Ergebnis dahin, daß der Kläger von dem Prozeßrisiko, das bei streitigen Verkehrsunfällen in der Natur der Sache liegt (vgl. BGH VersR 1959, 274), nahezu freigestellt wird.
  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 274/56
    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59
    In solchen Fällen wird es allerdings geboten sein, den Beginn der Verjährungsfrist zugunsten des Klägers bis zu einer gewissen Abklärung der streitigen Fragen hinauszuschieben (BGHZ 6, 195, 202 [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51]; LM § 852 BGB Nr. 9; VersR 1958, 109).
  • BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59
    Der vorliegende Fall zeichnet sich nicht dadurch aus, daß technisch verwickelte Probleme zur Erörterung standen (so der Fall der Entscheidung vom 13. Juni 1956 - VI ZR 44/55 = VersR 1956, 507) oder daß die Beantwortung einer grundsätzlichen, für die Wahl des richtigen Beklagten entscheidenden Rechtsfrage in der Rechtsprechung noch nicht geklärt war.
  • BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59
    Selbst wenn im vorliegenden Verfahren das Gericht erster Instanz den Kläger als beweisfällig abgewiesen hätte, wäre daraus noch nicht herzuleiten, daß dem Kläger die in § 852 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis gefehlt hätte (BGH VersR 1957, 181 [182]).
  • BGH, 03.11.1961 - VI ZR 254/60
    Anders ist es ausnahmsweise, wenn die Frage, wer der Ersatzpflichtige ist, von der Beantwortung einer verwickelten und zweifelhaften Rechtsfrage abhängt, die in der Rechtsprechung noch keine Klärung gefunden hat (BGHZ 6, 195, 202; Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 - = VersR 1957, 30; vom 18. September 1959 - VI ZR 177/58 - = VersR 1959, 1040; vom 26. April 1960 - VI ZR 70/59 - = VersR 1960, 754).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Sieht er hiervon ab, so beginnt die Verjährungsfrist zu laufen (Urteil des erkennenden Senats vom 26. April I960 - VI ZR 70/59 - VersR I960, 754, 755; vgl. auch Urteil vom 29. November I960 - VI 2R 29/60 - VersR 1961, 159).
  • BGH, 11.07.1961 - VI ZR 11/61

    Beginn der Verjährungsfrist einer auf den Kaskoversicherer übergegangenen …

    Hierzu wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1960 - VI ZR 70/59 - VersR 1960, 754 hingewiesen.
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 69/74

    Anforderungen an die Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Schadensersatz …

    Es genügt vielmehr, daß er sie in ihren Grundzügen kennt und gewichtige Anhaltspunkte für ein Verschulden des Verantwortlichen vorliegen (BGH VersR 1956, 507; 1960, 754, 755; 1961, 910), so daß der Verletzte eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der von ihm vorgetragenen Tatsachen soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (Senatsurteile LM BGB § 852 Nr. 14 und VersR 1957, 641; BGH LM BGB § 852 Nr. 39).
  • BGH, 17.02.1972 - III ZR 95/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …

    Denn keinesfalls ist es für die Kenntnis von dem Verschulden des Schädigers erforderlich, daß dem Geschädigten alle für die Beurteilung der Schuldfrage in Betracht kommenden Einzelumstände bekannt sind (BGH VersR 1960, 754/5 und 1961, 150/9).
  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 29/60

    Beginn der Verjährung im Schadensersatzrecht - Alsbaldige Zustellung einer Klage …

    Dies gilt um so mehr, als es für den Verjährungsbeginn nicht erforderlich ist, daß der Kläger alle möglicherweise für die Beurteilung der Schuldfrage in Betracht kommenden Einzelumstände kennt(Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1960 - VI ZR 70/59 - VersR 1960, 754/755).
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