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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1020
BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95 (https://dejure.org/1996,1020)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1996 - VI ZR 70/95 (https://dejure.org/1996,1020)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - VI ZR 70/95 (https://dejure.org/1996,1020)
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SAB-Diagnose

§§ 286, 402, 411, 412 ZPO, im Einzelfall Pflicht zur Beauftragung eines zweiten medizinischen Gutachters bei erheblichen Widersprüchen im Erstgutachten und Unvereinbarkeit mit einem Privatgutachten

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286, § 411
    Würdigung von gerichtlichen und privaten Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1597
  • MDR 1996, 1179
  • VersR 1996, 647
  • BB 1996, 1032
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95
    Sie hat gegen den in diesem Rechtszug nicht vertretenen Beklagten zu 1) Erlaß eines Versäumnisurteils beantragt, welches zu erlassen war, auch wenn die Entscheidung nicht auf der Säumnis des Beklagten zu 1) beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 60/92

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei kritischen Äußerungen des medizinischen …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95
    Bei dieser Sachlage erscheint die Beurteilung der Verzögerung durch den Sachverständigen nicht mehr in sich stimmig und nachvollziehbar, so daß sie keine ausreichende Grundlage für die Überzeugung des Tatrichters bilden konnte (Senatsurteil vom 19. Januar 1993 - VI ZR 60/92 - VersR 1993, 835, 836)..Zudem hätte sich das Berufungsgericht auch hinsichtlich der Verzögerung der Operation mit den Privatgutachten von Prof. Sch. und Prof. G. auseinandersetzen müssen, die es übereinstimmend für medizinisch unvertretbar erachtet haben, die Operation nicht bereits am 24. März 1989 durchzuführen.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93

    Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95
    Wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, sind gerade in Arzthaftungsprozessen Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen, und zwar sowohl hinsichtlich von Widersprüchen zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen wie auch hinsichtlich von Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, selbst wenn es dabei um Privatgutachten geht (vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 67/93 - VersR 1994, 480, 482 sowie vom 27. September 1994 - VI ZR 284/93 - VersR 1995, 195, 196).
  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 284/93

    Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen; Anforderungen an einen …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95
    Wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, sind gerade in Arzthaftungsprozessen Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen, und zwar sowohl hinsichtlich von Widersprüchen zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen wie auch hinsichtlich von Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, selbst wenn es dabei um Privatgutachten geht (vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 67/93 - VersR 1994, 480, 482 sowie vom 27. September 1994 - VI ZR 284/93 - VersR 1995, 195, 196).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Es hätte seinerzeit jedoch auch den Privatgutachter Q. anhören dürfen (zweite Variante), wenn die Beklagten - wie es anwaltlicher Sorgfalt entsprochen hätte - darauf angetragen hätten (zur Sachaufklärung nach Vorlage von Privatgutachten vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1996 - VI ZR 70/95, NJW 1996, 1597, 1598; v. 13. Februar 2001 - VI ZR 272/99, NJW 2001, 2796, 2797).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …

    Einem sich etwa ergebenden Widerspruch zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und dem Privatgutachter hat das Berufungsgericht allerdings nach den vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nachzugehen (vgl. etwa Senatsurteile vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90, VersR 1992, 722 f.; vom 9. Januar 1996 - VI ZR 70/95, VersR 1996, 647, 648; vom 28. April 1998 - VI ZR 403/96, VersR 1998, 853, 854 und vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 10/00, VersR 2001, 525, 526).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Der erkennende Senat hat jedoch wiederholt ausgesprochen, dass der Tatrichter allen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen hat; insbesondere hat er Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und die Pflicht, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. Senat, Urteile vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 67/93 - VersR 1994, 480, 482; vom 9. Januar 1996 - VI ZR 70/95 - VersR 1996, 647, 648; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 10/00 - VersR 2001, 525, 526; vom 13. Februar 2001 - VI ZR 272/99 - VersR 2001, 722, 723; vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02 - VersR 2004, 790, 791).
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