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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,861
BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87 (https://dejure.org/1987,861)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - VI ZR 79/87 (https://dejure.org/1987,861)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - VI ZR 79/87 (https://dejure.org/1987,861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Delegierung einer Verkehrssicherungspflicht - Sorgfaltsanforderungen bei Schöpfung einer erheblichen Gefahrenquelle - Sicherung der Gefahrenquelle bei vorübergehendem Sich-Entfernen - Gestörtes Gesamtschuldverhältnis wegen Betriebszugehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Delegierung der Verkehrssicherungspflicht durch Absprache mit einem Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 471
  • MDR 1988, 485
  • VersR 1988, 516
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 193/72

    Sorgfaltspflicht - Verrichtungsgehilfe - Angestelltenschutz - Verantwortliche …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87
    Er hatte dementsprechend entweder dafür zu sorgen, daß der Schacht wieder geschlossen wurde, oder aber - wenn der Schacht offenblieb - sicherzustellen, daß Dritte zuverlässig vor der Gefahr gewarnt und bewahrt wurden (s. - zu einem vergleichbaren Fall - Senatsurteil vom 2. April 1974 - VI ZR 193/72 - VersR 1974, 888).

    Die Beweislast insoweit liegt, ähnlich wie bei dem Einwand des mitwirkenden Verschuldens nach der analog heranzuziehenden Vorschrift des § 254 BGB (vgl. Senatsurteil vom 2. April 1974 a.a.O. S. 890) bei dem Inanspruchgenommenen, hier also dem Beklagten.

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87
    Die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziere aber die der inneren Sorgfalt oder begründe den Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (vgl. insoweit das von der Revision angeführte Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986, 765, 766).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Schadensersatzanspruch eines Geschädigten, dem ohne die Vorschriften der §§ 636, 637 RVO auch der Arbeitgeber oder ein in demselben Betrieb tätiger Betriebsangehöriger ersatzpflichtig wären, gegen einen außenstehenden Schädiger von vornherein auf den Betrag beschränkt, der auf ihn im Innenverhältnis endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nicht als Folge der §§ 636, 637 RVO gestört wäre (BGHZ 61, 51, 55 und lfd., zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - BGHR § 840 Gesamtschuldnerausgleich 1 = ZfS 1987, 300 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86

    Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Schadensersatzanspruch eines Geschädigten, dem ohne die Vorschriften der §§ 636, 637 RVO auch der Arbeitgeber oder ein in demselben Betrieb tätiger Betriebsangehöriger ersatzpflichtig wären, gegen einen außenstehenden Schädiger von vornherein auf den Betrag beschränkt, der auf ihn im Innenverhältnis endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nicht als Folge der §§ 636, 637 RVO gestört wäre (BGHZ 61, 51, 55 und lfd., zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - BGHR § 840 Gesamtschuldnerausgleich 1 = ZfS 1987, 300 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1986 - VI ZR 61/85

    Haftungsfreistellung des Schädigers bei Tätigkeit des Geschädigten in einem …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87
    Er blieb vielmehr dem Aufgabenbereich seines Arbeitgebers - dem Vertrieb jener Chemikalien - zugeordnet, mag sich seine Tätigkeit auch vorübergehend im Risikobereich des Arbeitgebers der Klägerin abgespielt haben (vgl. etwa Senatsurteil vom 8. April 1986 - VI ZR 61/85 - VersR 1986, 868 f.).
  • BGH, 26.02.1952 - I ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87
    Der Tatrichter ist nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung "des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme" (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (vgl. BGH Urteile vom 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 (B) Nr. 4 und vom 26. April 1974 - V ZR 147/72 - LM ZPO § 286 (C) Nr. 64).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters …

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Übertragung klar und eindeutig vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1996 - VI ZR 75/95 - VersR 1996, 1151, 1152; vom 17. Januar 1989 - VI ZR 186/88 - VersR 1989, 526 f. und vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 79/87 - VersR 1988, 516, 517; OLG Hamm VersR 2000, 862; OLG Nürnberg VersR 1996, 900; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2972; VersR 1995, 535; OLG Celle RuS 1997, 501;… Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess 25. Aufl. Kap. 14 Rn. 204).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Das Berufungsgericht durfte auch auf die von ihm für glaubhaft erachteten Angaben des Klägers bei seiner Anhörung nach § 141 ZPO abstellen; denn der Tatrichter ist nicht gehindert, derartige Erklärungen im Rahmen der Beweiswürdigung zu verwerten (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 79/87 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 S. 1 - Parteibehauptung 2 - und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 - VersR 1992, 358, 359; BGH…, Urteil vom 8. November 1989 - I ZR 14/88 - BGHR ZPO § 141 - Anhörung 2).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …

    Eine solche Delegation der Sicherungspflichten setzt jedoch eine klare Absprache voraus, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 79/87 - VersR 1988, 516, 517).
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