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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4885
BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52 (https://dejure.org/1953,4885)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1953 - VI ZR 80/52 (https://dejure.org/1953,4885)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1953 - VI ZR 80/52 (https://dejure.org/1953,4885)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51

    Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern

    Auszug aus BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Das Berufungsgericht hat jedoch, wie die Revision mit Recht rügt, übersehen, daß der Verunglückte als Insasse des von ihm gehaltenen Lastkraftwagens sich seine Haftung aus § 7 KrfzG entgegenhalten lassen muß, obwohl die Haftung der Beklagten nicht auf dem Kraftfahrzeuggesetz beruht, sondern lediglich aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden kann (Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 1952 - III ZR 297/51 - BGHZ 6, 319 = NJW 1952, 1015 Nr. 6).
  • BGH, 14.12.1950 - III ZR 189/50

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden …

    Auszug aus BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung, ob den Verunglückten ein mitwirkendes Verschulden trifft, mit Recht von dem auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt betonten Grundsatz ausgegangen, daß der Führer eines Kraftfahrzeugs bei Dunkelheit in der Regel seine Geschwindigkeit so einzurichten hat, daß er einem plötzlichen Verkehrshindernis je nach der Verkehrslage durch Bremsen oder Ausweichen gerecht werden kann (vgl. die Urteile des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1950 - III ZR 189/50 - insoweit in BGHZ 1, 21 nicht mit abgedruckt; vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50 VerkRSamml 3, 247 [249] und vom 21. Juni 1951 - III ZR 177/50 - VerkRSamml 3, 405 [407]).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 177/50

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein liegengebliebenes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung, ob den Verunglückten ein mitwirkendes Verschulden trifft, mit Recht von dem auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt betonten Grundsatz ausgegangen, daß der Führer eines Kraftfahrzeugs bei Dunkelheit in der Regel seine Geschwindigkeit so einzurichten hat, daß er einem plötzlichen Verkehrshindernis je nach der Verkehrslage durch Bremsen oder Ausweichen gerecht werden kann (vgl. die Urteile des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1950 - III ZR 189/50 - insoweit in BGHZ 1, 21 nicht mit abgedruckt; vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50 VerkRSamml 3, 247 [249] und vom 21. Juni 1951 - III ZR 177/50 - VerkRSamml 3, 405 [407]).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 158/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung, ob den Verunglückten ein mitwirkendes Verschulden trifft, mit Recht von dem auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt betonten Grundsatz ausgegangen, daß der Führer eines Kraftfahrzeugs bei Dunkelheit in der Regel seine Geschwindigkeit so einzurichten hat, daß er einem plötzlichen Verkehrshindernis je nach der Verkehrslage durch Bremsen oder Ausweichen gerecht werden kann (vgl. die Urteile des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1950 - III ZR 189/50 - insoweit in BGHZ 1, 21 nicht mit abgedruckt; vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50 VerkRSamml 3, 247 [249] und vom 21. Juni 1951 - III ZR 177/50 - VerkRSamml 3, 405 [407]).
  • BGH, 20.11.1952 - IV ZR 101/52
    Auszug aus BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Gegen dieses Urteil sind zwar von Berchtold (NJW 1953, 143 zu Nr. 5) Bedenken geäußert worden.
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 84/52

    Erwerbsschaden eines selbständigen Großhändlers

    Auszug aus BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Da das Berufungsgericht diese Richtigstellung des Urteils des Landgerichts, die keine sachliche Änderung des Urteils darstellt, unterlassen hat, ohne daß ihr triftige Gründe entgegengestanden hätten, erschien es dem erkennenden Senat angebracht, diese Richtigstellung selbst vorzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1953 - VI ZR 84/52).
  • BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58

    Rechtsmittel

    Kommt es dadurch zu einem Unfall, daß ein Fahrzeug bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, so findet dies in aller Regel seine Erklärung in einem Fahrverhalten des auffahrenden Kraftfahrers, das ihm zum Schuldvorwurf gereicht, sei es, daß er seine Fahrgeschwindigkeit nicht den Sichtverhältnissen angepaßt hat, sei es, daß er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1953 - VI ZR 80/52 - und vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 - LM Nr. 12 zu § 1 StVO = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1953 - VI ZR 80/52 - ausgeführt, es könne die Regel, daß einem Kraftfahrer beim Auffahren auf ein in seiner Fahrbahn stehendes Hindernis stets der Vorwurf zu schneller oder unaufmerksamer Fahrweise zu machen sei, bei ganz besonderen Verhältnissen eine Ausnahme erfahren.
  • BGH, 20.05.1960 - 4 StR 120/60

    Erkennbarkeit von Hindernissen bei asymmetrischen Autoscheinwerfern - …

    Ein Ausnahmefall, wie in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1953 VI ZR 80/52 = VerkMitt 1955, 41 und des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Oktober 1956 = VRS 12, 140, liegt hier nicht vor.
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