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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11998
BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03 (https://dejure.org/2003,11998)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - VI ZR 82/03 (https://dejure.org/2003,11998)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 (https://dejure.org/2003,11998)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03
    Einer Stellungnahme zum Urteil des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 3. Dezember 1997 (Versicherungsrecht 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist, bedarf es hiernach nicht.
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03
    Die nach Ablauf der Äußerungsfrist erstmals in der Berufungsinstanz beantragte Anhörung des Sachverständigen gab dem Berufungsgericht keine Veranlassung, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten (§§ 402, 398 ZPO; vgl. BGHZ 35, 370, 372 f.).
  • OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04

    Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und …

    Der Senat schließt sich der Auffassung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03; entgegen Thüringer OLG MDR 1998, 536) an, wonach ein Schmerzensgeldanspruch eines Patienten bei unterbliebener Aufklärung nicht allein auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt werden kann.

    Diese Auffassung hat der BGH vielmehr inzwischen ausdrücklich abgelehnt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03).

  • BGH, 31.01.2006 - VI ZR 87/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf Entschädigung …

    Einer Stellungnahme zum Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist (vgl. KG, VersR 2004, 1320 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 - OLG Dresden NJW 2004, 298; OLG Naumburg GesR 2004, 494; OLG Koblenz VersR 2004, 1564) bedarf es nicht, weil es hier bei den ohne Einverständnis des Klägers vorgenommenen Eingriffen jedenfalls an der für einen Anspruch auf Geldentschädigung erforderlichen schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fehlt.
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06

    Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung

    Das Vorliegen einer hypothetischen Einwilligung führt schließlich trotz der hiervon unberührt bleibenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten zu einem vollständigen Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen (BGH, Beschluss vom 23.09.2003, VI ZR 82/03, zitiert nach OLG Naumburg OLG-Recht 2004, S. 404;… so auch OLG Naumburg, a. a. O.;… OLG Koblenz VersR 2004, S. 1564;… OLG Dresden NJW 2004, S. 298;… a. A. OLG Jena, a. a. O.).
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