Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1964 - VI ZR 85/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1964, 699
- VersR 1964, 1076
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.02.1973 - VI ZR 2/72
Notarpflicht - Anwaltspflicht - Amtspflicht - Amtspflichtverletzung - …
Die Amtspflichten, welche die Klägerin als verletzt ansieht, sind unselbständige, mit der Beurkundungs - und Beglaubigungstätigkeit des beklagten Notars eng zusammenhängende Pflichten und nicht in einer selbständigen notarischen Rechtsbetreuung im Sinne von § 24 BNotO angelegt (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. März 1964 - VI ZR 297/62 = VersR 1964, 682; vom 23. Juni 1964 - VI ZR 85/63 = VersR 1964, 1076, 1077). - BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen
Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.
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