Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Papierfundstellen
- NJW 1955, 1316 (Ls.)
- VersR 1955, 504
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52
Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung - …
Auszug aus BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil BGHSt 4, 182 den Standpunkt vertreten, bei einem Überholen an einer übersichtlichen Kreuzung brauche nicht allgemein damit gerechnet zu werden, dass der überholte Verkehrsteilnehmer plötzlich nach links ainbiege.Das Urteil BGHSt 4, 182 [186] sieht zwar die Hauptaufgabe dieser Bestimmung der Strassenverkehrsordnung darin, in einem Raum, der wegen der Kreuzung oder Einmündung von Strassen vermehrte Gefahren birgt, für möglichst übersichtlichen rechtsgeordneten Verkehr zu sorgen.
- BGH, 30.04.1953 - 4 StR 42/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54
Das entspricht auch der Bestimmung des § 1 Satz 2 StVZO, wonach alle für den Strassenverkehr oder für einzelne Arten des Strassenverkehrs bestimmten Flächen als Strasse gelten (vgl. auch BGHSt 4, 188 [189]). - BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
Auszug aus BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54
Denn in diesem Falle würde der dem Beklagten anzurechnenden Betriebsgefahr seines Personenkraftwagens und seiner fahrlässigen Übertretung des § 18 Abs. 3 Satz 1 StVO a.F. ein grob leichtfertiges und unvernünftiges Verhalten des Klägers gegenüberstehen und zu seinen Lasten auch zu berücksichtigen sein, dass es durch sein Verhalten zu dem Zusammenstoss der Fahrzeuge, also dazu gekommen ist, dass sich die Gefahr, die von dem Motorrad ausgeht, auswirken konnte (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 8. Juni 1955 - VI ZR 59/54 -). - RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39
Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und …
Auszug aus BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54
Es hat im Anschluss an RGSt 73, 370 und 76, 1 ausgeführt, die Verkehrsvorschriften seien das Ergebnis einer auf Erfahrung und Überlegung beruhenden umfassenden Voraussicht möglicher Gefahren; schon ihr Dasein besage, dass durch ihre Verletzung die Gefahr eines Unfalls im Bereich der Möglichkeit liege und gestatte daher den Schluss auf die Voraussehbarkeit des Erfolges. - RG, 11.12.1941 - 5 C 673/41
Fahrlässige Brandstiftung durch Verkauf von Streichhölzern an Kinder, die damit …
Auszug aus BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54
Es hat im Anschluss an RGSt 73, 370 und 76, 1 ausgeführt, die Verkehrsvorschriften seien das Ergebnis einer auf Erfahrung und Überlegung beruhenden umfassenden Voraussicht möglicher Gefahren; schon ihr Dasein besage, dass durch ihre Verletzung die Gefahr eines Unfalls im Bereich der Möglichkeit liege und gestatte daher den Schluss auf die Voraussehbarkeit des Erfolges.
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69
Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf …
Es kommt daher nur darauf an, ob der Täter schuldhaft gegen das Schutzgesetz verstoßen hat (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1955 - VI ZR 88/54 - VersR 1955, 504 = VRS 9, 99). - BGH, 12.03.1968 - VI ZR 178/66
Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - …
Es kommt daher nur darauf an, ob der Täter schuldhaft gegen das Schutzgesetz vorstoßen hat (Urteil des BGH vom 22. Juni 1955 - VI ZR 88/55 - VersR 1955 S. 504 = VRS 9 S. 99). - BGH, 05.03.1957 - VI ZR 12/56
Haftungsverteilung bei Kollision eines einem überholten Linksabbieger …
Sie nimmt in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Juni 1955 (VI ZR 88/54) - VersR 1955, 504 - und ebenso auf die Entscheidung BGHSt 8, 200 Bezug.
- BGH, 01.03.1957 - VIII ZR 33/56
Rechtsmittel
Mit der Revision kann nur gerügt werden, daß entweder wesentliche Tatumstände außer Betracht geblieben oder für die Abwägung nicht erhebliche Tatsachen zu Unrecht berücksichtigt sind oder daß der Tatrichter der Schadensausgleichung rechtlich fehlerhafte Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1955 - VI ZR 88/54 - VersR 1955, 504, ebenso auch Urteil des erkennenden Senats vom 6. November 1956 - VIII ZR 22/56 - VersR 1956, 800). - BGH, 20.01.1959 - VIII ZR 22/58 Es kann nur gerügt werden, daß entweder wesentliche Tatumstände außer Betracht gelassen oder für die Abwägung nicht erhebliche Umstände in Betracht gezogen worden sind oder daß der Tatrichter der Schadensausgleichung rechtlich fehlerhafte Erwägungen zu Grunde gelegt hat (Urt. v. 22. Juni 1955 - VI ZR 88/54 - VersR 1955, 504, vom 6. November 1956 - VIII ZR 22/56 - VersR 1956, 800 und vom 1. März 1957 - VIII ZR 33/56 -).
- BGH, 26.11.1957 - VI ZR 241/56 We. ist vielmehr aus den Gründen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1955 (VI ZR 88/54, VRS 9, 99 Nr. 48 VersR 1955, 504) dargelegt hat, ein schuldhafter Verstoß gegen das Schutzgesetz des § 10 Abs. 1 StVO a.F. zur Last zu legen.
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