Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1960 - VI ZR 90/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1960, 505
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 90/59
Es handelte sich also um eine Angelegenheit, über die zu berichten und zu der Stel- = lung zu nehmen die Presse, hier insbesondere die Fachpresse, und mit ihr der Beklagte als Journalist und Filmkritiker befugt waren (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1959 ~ VI ZR 175/58 - BGHZ 31, 308 = HJW I960, 476 = VersR 1960, 137).
- BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73
Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit
Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, daß es oft nicht nur im Interesse einer fruchtbaren Sachdiskussion, sondern vornehmlich für den in seiner Ehre Betroffenen in hohem Maße wünschenswert sein kann, den Kritiker anzuhalten, die Gründe offenzulegen, auf denen sein abwertendes Urteil beruht, damit der Leser oder Hörer sich nicht nur über den Kritisierten, sondern auch über die Kritik eine eigene Meinung bilden und der Betroffene sich gegen den Angriff gezielt wehren kann (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Mai i960 - VI ZR 90/59 « LM BGB § 823 (Bd) Nr. 5).Sie deckt jedoch keine Schmähkritik, d.h. eine Kritik, die auf eine vorsätzliche Ehrkränkung hinausgeht (Senatsurteile vom 17- Mai I960 - VI ZR 90/59= LM BGB § 823 ßäj Nr. 5; vom 25. Mai 1971 - VI ZR 26/70 = LM BGB § 847 Nr. 42).
- OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des …
Sind nur zwei Beteiligte, nämlich der Boykottierer und der Boykottierte, vorhanden, handelt es sich um eine "Sperre", nämlich den Abbruch einer bestehenden Geschäftsbeziehung (sog. "Abkehr" bzw. "einfacher Boykott", vgl. BGH GRUR 1960, 505). - BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der …
Danach kann die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit zwar eine scharfe, unter Umständen auch eine übersteigerte Kritik an der Person des Kritisierten rechtfertigen, nicht aber einen polemischen Ausfall, der wie der vorliegende selbst nach den Maßstäben einer sich als aggressiv verstehenden Presse nur zu erklären ist durch die Absicht, nicht mehr nur anzuprangern, sondern zu beleidigen (Senatsurteile vom 17. Mai 1960 - VI ZR 90/59 = LM BGB § 823 (Bd) Nr. 5; vom 25. Mai 1971 - VI ZR 26/70 = LM BGB § 847 Nr. 42;… vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 - a.a.O.). - BGH, 12.03.1965 - KZR 8/63
Einstellung der Milchlieferung von Milcherzeugern wegen fehlender …
Gelegentlich wird auch die "Abkehr" (…vgl. BGB-RGRK 11. Aufl. § 826 Anm. 60) oder "Sperre", nämlich der Abbruch einer bestehenden Geschäftsverbindung durch einen einzelnen Gewerbetreibenden, als "einfacher Boykott" bezeichnet, obwohl hier nur ein Zweiparteienverhältnis vorliegt (vgl. BGH GRUR 1960, 505, 507 - Inseratensperre;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 157 und 174).
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