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   BGH, 08.07.1953 - VI ZR 93/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4837
BGH, 08.07.1953 - VI ZR 93/52 (https://dejure.org/1953,4837)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1953 - VI ZR 93/52 (https://dejure.org/1953,4837)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1953 - VI ZR 93/52 (https://dejure.org/1953,4837)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • RG, 28.11.1927 - III 783/27

    Umfaßt das "Vermögen" des Schuldners im Sinne des § 288 StGB. auch den Besitz von …

    Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 93/52
    Der Strafschutz des § 288 StGB erstreckt sich nämlich auch auf Sachen, die dem Schuldner nicht gehören, sofern nur die Vollstreckung auf die Herausgabe gerichtet ist und die herauszugebenden Sachen sich im Bannkreis der rechtlichen oder tatsächlichen Gewalt des Vollstreckungsschuldners befinden (RGSt 61, 407).
  • RG, 17.05.1895 - 1441/95

    Was ist im Sinne des § 288 St.G.B.'s unter der Absicht, die Befriedigung der …

    Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 93/52
    Es ist auch weder bei dem Täter noch bei dem Gehilfen erforderlich, dass die Vereitelung der Zwangsvollstreckung den alleinigen Beweggrund für das Handeln bildet (RGSt 27, 241).
  • RG, 05.02.1934 - VI 383/33

    1. Tritt eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 AnfG. auch dann ein, …

    Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 93/52
    Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht, dass die Vorschrift des § 288 StGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt, dessen vorsätzliche Verletzung Schadenersatzansprüche der geschützten Person auslösen kann (RGZ 143, 267).
  • RG, 25.01.1886 - 3381/85

    Inwiefern kann das Vergehen aus §. 288 St.G.B.'s begangen werden, wenn die …

    Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 93/52
    Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 288 StGB setzt voraus, dass der Kläger tatsächlich einen vollstreckbaren Anspruch auf die streitigen Räume hatte (RGSt 13, 292; RG in JW 37 S. 1336).
  • BGH, 08.10.1954 - III ZR 34/53

    Beschränkung des Rechtsmittelantrags

    Der Kostenbeamte verweist dazu auf die Urteile vom 8. Juli 1953 - VI ZR 93/52 - und vom 29. Oktober 1953 - III ZR 145/52 -.
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