Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1961 - VI ZR 99/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1012
- MDR 1961, 492
- DNotZ 1961, 399
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …
Die Verfahrensregeln der Zwangsversteigerung sollen grundsätzlich gewährleisten, dass das versteigerte Grundstück bei freiem Wettbewerb der Bieter zu einem seinem Wert entsprechenden Gebot zugeschlagen und auf diese Weise eine wertrichtige Deckung der auf ihm ruhenden Lasten erreicht wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 21; BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60, NJW 1961, 1012, 1013). - BGH, 18.07.2024 - V ZB 43/23
Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden …
Sie sollen gewährleisten, dass das Versteigerungsgrundstück zu einem seinem wahren Wert möglichst entsprechenden Gebot zugeschlagen und dieser Preis den Berechtigten, d.h. dem Eigentümer und seinen Pfandgläubigern, zugutekommt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60, NJW 1961, 1012, 1013; Urteil vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77, NJW 1979, 162, 163, insoweit in BGHZ 72, 234 nicht abgedruckt; Urteil vom 9. Januar 1992 - IX ZR 165/91, BGHZ 117, 8, 14). - OLG Naumburg, 26.02.2004 - 7 U 123/03
Sittenwidrigkeit einer Bieterabrede anlässlich einer Zwangsversteigerung
Dieser Zweck der öffentlichen Versteigerung besteht darin, durch Erzielung eines möglichst dem Grundstückswert entsprechenden Gebotes bei freiem Wettbewerb der Bieter die möglichst vollständige Deckung der auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu erreichen (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 21.02.1961, VI ZR 99/60, NJW 1961, 1012, 1013 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Reichsgerichts).Zum Schutze dieses Zweckes hatte schon die preußische Verordnung vom 14.07.1797 alle Verträge und Abreden für nichtig erachtet, die sich "auf einen unmoralischen und unerlaubten Eigennutz [gründen], den die Gesetze niemals begünstigen können, indem dadurch der Zweck der öffentlichen Versteigerung gänzlich vereitelt, dem Eigentümer des zu verkaufenden Objekts oder dessen Gläubigern der rechtmäßige Vorteil, welchen sie durch diesen gesetzmäßig veranstalteten Weg der Veräußerung hätten erhalten können, zugunsten eines Dritten, welcher darauf nicht den entferntesten Anspruch zu machen hat, entzogen und gerichtliche Handlungen, bei welchen Treu und Glauben sowie ein gerades und offenes Verfahren mit Recht gefordert und erwartet werden können, in Gelegenheiten zu gewinnsüchtigen Spekulationen verwandelt werden." (zit. nach BGH, Urt. v. 21.02.1961, a. a. O. S. 1013).
Für die Sittenwidrigkeit eines Bieterabkommens ist nicht erforderlich, dass alle überhaupt in Betracht kommenden Bieter ausgeschaltet werden; wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist es ausreichend, wenn die Konkurrenz der Bieter nur geschmälert und insbesondere ein solcher Bieter ausgeschaltet werden soll, der bereit und in der Lage ist, mehr zu bieten als die anderen (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.1961, a. a. O.).
- LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11
Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der …
Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 (Gi) Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203). - BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77
Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung
Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 [Gi] Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203). - BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63
Rechtsmittel
Zutreffend hebt die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1961 (VI ZR 99/60, LM BGB § 826 (Gd) Nr. 17) hervor, daß eine Sittenwidrigkeit keine Ausschaltung aller in Betracht kommenden Bieter erfordert, sondern schon dann gegeben sein kann, wenn die Konkurrenz der Bieter nur geschmälert und insbesondere ein solcher Bieter ausgeschaltet werden soll, der bereit und in der Lage wäre, mehr zu bieten als die anderen.Ein solcher Fall liegt nicht vor, so daß es einer Stellungnahme zu der auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1961 (a.a.O.) unter Anführung des Schrifttums und der Rechtsprechung behandelten, jedoch offen gelassenen Frage, ob § 270 PrStGB in Geltung geblieben ist, im gegenwärtigen Rechtsstreit nicht bedarf.
- LG Saarbrücken, 16.07.1999 - 5 T 378/99 Vielmehr ist die Sittenwidrigkeit nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei Inhalt, Beweggrund und Zweck der Absprache zu berücksichtigen sind (…vgl. Zeller/Stöber § 71 Rdnr. 8.8; BGH NJW 1961, 1012; BGH NJW 1979, 162).
Es genügt, wenn die Konkurrenz der Bieter geschmälert wird, indem mindestens ein Bieter, der bereit und in der Lage wäre, mehr als andere zu bieten, von der Teilnahme an der Versteigerung abgehalten wird (…vgl. Zeller/Stöber § 71 Rdnr. 8.8; BGH NJW 1961, 1012; BGH NJW 1979, 162; OLG Karlsruhe OLGZ 1994, 107; OLG Köln NJW 1978, 47 f.).
- OLG Köln, 15.12.1995 - 20 U 109/95
Verhaltenspflichten von Miteigentümern in der Teilungsversteigerung
Zwar ist anerkannt, daß derjenige, der planmäßig die freie Konkurrenz unter den Bietern in der Zwangsversteigerung ausschaltet, um sich zum Schaden der übrigen Vermögensvorteile zu verschaffen, unter Umständen sittenwidrig handelt, weil er damit das Ziel der gesetzlichen Regelung der Zwangsversteigerung, eine möglichst die Interessen aller durch die Versteigerung betroffener sichernde wertentsprechende Verwertung zu erreichen, unterläuft (BGH NJW 1961, 1012; BGH WM 1965, 203; 1979, 162). - OLG Dresden, 28.02.2003 - 14 U 1399/02
Anspruch auf Rücknahme einer Anmeldung in einem Zwangsversteigerungsverfahren und …
Das Zwangsversteigerungsverfahren hat den gesetzlichen Zweck, durch Erzielen eines möglichst hohen, dem Grundstückswert entsprechenden Gebots weitgehende Deckung der Grundstückslasten zu erreichen (BGH NJW 1961, 1012, 1013) [BGH 21.02.1961 - VI ZR 99/60]. - OLG Düsseldorf, 18.04.1997 - 22 U 238/96
Kündigung eines Mietvertrages durch den Ersteher; Berücksichtigung von Beiträgen …
Das Zwangsversteigerungsverfahren hat den gesetzlichen Zweck, durch Erzielen eines möglichst hohen, dem Grundstückswert entsprechenden Gebots bei freier Konkurrenz der Bieter weitgehende Deckung der Grundstückslasten zu erreichen (BGH NJW 1961, 1012, 1013). - BGH, 08.03.1966 - V ZR 12/63
Sicherungshalber bewirkte Grundschuldabtretung - Wirksamkeit einer …
- LG Frankenthal, 07.03.1984 - 1 T 49/84
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