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   BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08   

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https://dejure.org/2008,19368
BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08 (https://dejure.org/2008,19368)
BFH, Entscheidung vom 12.08.2008 - VII B 101/08 (https://dejure.org/2008,19368)
BFH, Entscheidung vom 12. August 2008 - VII B 101/08 (https://dejure.org/2008,19368)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08
    Wird ein Terminsänderungsantrag --wie im Streitfall-- erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte verhandlungsfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353).
  • BFH, 15.06.2001 - IV B 25/00

    Verfahrensfehler - Gewährung von rechtlichem Gehör - Überwiegende

    Auszug aus BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08
    Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gesehen werden (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08
    Wird ein Terminsänderungsantrag --wie im Streitfall-- erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte verhandlungsfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353).
  • BFH, 03.02.2003 - VII B 13/02

    NZB - Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08
    Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gesehen werden (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und

    Auszug aus BFH, 12.08.2008 - VII B 101/08
    Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gesehen werden (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
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