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   BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15   

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https://dejure.org/2015,39270
BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15 (https://dejure.org/2015,39270)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2015 - VII B 39/15 (https://dejure.org/2015,39270)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - VII B 39/15 (https://dejure.org/2015,39270)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer Auslegung unionsrechtlicher Regelungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § ... 115 Abs 2 Nr 2, EnergieStG § 8 Abs 1 S 1, EnergieStG § 8 Abs 2, EnergieStG § 24 Abs 1 S 2, EnergieStG § 24 Abs 2 S 2, EnergieStG § 24 Abs 3 S 1, EnergieStG § 27 Abs 1, EnergieStG § 30 Abs 1, BGB § 868, EGRL 118/2008 Art 7 Abs 2, EWGRL 12/92 Art 6 Abs 1
    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer Auslegung unionsrechtlicher Regelungen

  • Bundesfinanzhof

    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer Auslegung unionsrechtlicher Regelungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 8 Abs 1 S 1 EnergieStG, § 8 Abs 2 EnergieStG, § 24 Abs 1 S 2 EnergieStG
    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer Auslegung unionsrechtlicher Regelungen

  • IWW

    § 27 Abs. 1 des Energiesteuergesetzes, § ... 8 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG, § 24 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG, § 27 Abs. 1 EnergieStG, § 868 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie 92/12/EWG, Richtlinie Nr. 92/12/EWG, RL 92/12/EWG, § 8 Abs. 2 Satz 4, § 24 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 1 EnergieStG, Art. 6 Abs. 1 RL 92/12/EWG, § 868 BGB, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a RL 92/12/EWG, § 8 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG, § 24 Abs. 1 EnergieStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entstehung der Energiesteuer durch Entnahme von Treibstoff aus einem Steuerlager; Begriff der Abgabe von Treibstoffen i.S. von § 8 Abs. 1 S. 1 EnergieStG

  • rewis.io

    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer Auslegung unionsrechtlicher Regelungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entstehung der Energiesteuer durch Entnahme von Treibstoff aus einem Steuerlager

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entstehung der Energiesteuer durch Entnahme von Treibstoff aus einem Steuerlager

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Begriffs der Abgabe im EnergieStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Subunternehmer als Besitzdiener - und die Energiesteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15
    Durch die Ablehnung des Instituts der Besitzdienerschaft habe der BFH mit seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06 (BFHE 218, 469, ZfZ 2008, 85) bereits entschieden, dass sich der Besitz im Sinne der VStSystRL von seinen Voraussetzungen her von den nationalen zivilrechtlichen Regelungen unterscheide, weil er entsprechend der VStSystRL die Sachherrschaft desjenigen voraussetze, der zur Verbrauchsteuer heranzuziehen sei.

    Im Übrigen hat der beschließende Senat in seinem Urteil in BFHE 218, 469, ZfZ 2008, 85 zur Anwendung sachenrechtlicher Bestimmungen des BGB auf das Energiesteuerrecht bereits Stellung genommen.

  • BFH, 09.04.2014 - VII R 7/13

    Keine wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens durch Verwendung von

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15
    Grundsätzlich bedeutsam sei die Rechtsfrage, ob das Tatbestandsmerkmal der Abgabe gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4, § 24 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und § 30 Abs. 1 EnergieStG unter Heranziehung der nationalen zivilrechtlichen Regelungen, u.a. über den Kaufvertrag und den Besitz, auszulegen ist, oder ob es --als zwingende Voraussetzung einer Steuerentstehung bzw. -befreiung nach der VStSystRL-- Gegenstand einer verbrauchsteuerrechtlich autonomen Auslegung ist, wie sie der Bundesfinanzhof (BFH) für die Entstehung der Verbrauchsteuer bereits selbst vorgenommen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 9. April 2014 VII R 7/13, BFH/NV 2014, 1244).

    Klärungsbedürftig sei vor allem, wie sich die Ansicht des FG, nach der jedweder mittelbare Besitz für die Annahme einer Abgabe im Sinne der energiesteuerrechtlichen Vorschriften ausreiche, zum Befund des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2014, 1244 verhalte, nach dem Art. 7 Abs. 2 VStSystRL den Steuerentstehungstatbestand abschließend definiere, wobei die Ausführungen zur VStSystRL auch für die RL 92/12/EWG gölten.

  • BFH, 14.05.2013 - VII R 39/11

    Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15
    Bisher habe der BFH zum Begriff der Abgabe nur bei Streckengeschäften Stellung genommen (BFH-Urteil vom 14. Mai 2013 VII R 39/11, BFHE 242, 447, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2013, 299).
  • FG Hamburg, 24.02.2015 - 4 K 41/13

    Energiesteuerrecht: Entfernung von Energieerzeugnissen aus dem Steuerlager -

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Februar 2015  4 K 41/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Dagegen dient der Entnahmebegriff im StromStG gänzlich anderen Zielsetzungen, so dass die zivilrechtliche Konstruktion auf das Stromsteuerrecht nicht übertragbar ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII B 39/15, BFH/NV 2016, 230, Rz 12).
  • FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer

    Der Steuerbescheid und die Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 24.02.2015 sowie des Bundesfinanzhofs vom 21.10.2015, VII B 39/15, seien eindeutig falsch.

    Letztlich unabhängig davon, wie sich die Besitzverhältnisse an dem MFO im unmittelbaren Anschluss an die Entnahme des MFO aus dem Steuerlager darstellten, erlangte die B jedenfalls spätestens mit dem Umpumpen des MFO in das Tanklager der Bunkerstation der B unmittelbare Sachherrschaft über das MFO und die Energiesteuer war bereits mit der Entnahme des MFO aus dem Steuerlager entstanden (vgl. in diesem Sinne auch BFH, Beschluss vom 21.10.2015, VII B 39/15, mit welchem die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24.02.2015 als unbegründet zurückgewiesen wurde).

    Die Energiesteuer, um deren Erlass aus Billigkeitsgründen es vorliegend geht, ist durch Bescheid vom 30.11.2009 - nach erfolgloser Klage beim Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 24.02.2015, 4 K 41/13) und erfolgloser Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (Beschluss vom 21.10.2015, VII B 39/15) - im Ergebnis bestandskräftig festgesetzt worden.

  • FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16

    Festsetzung von Kaffeesteuer aufgrund des mittelbaren Besitzes von Röstkaffee in

    Dass die im nationalen Zivilrecht verankerten Regelungen, wie z.B. Regelungen über die Besitzdienerschaft, wegen der unterschiedlichen Zweckrichtungen der jeweiligen Gesetze nicht zur Auslegung von Bestimmungen der harmonisierten Verbrauchsteuern herangezogen werden können, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2007 - VII R 49/06, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ- 2008, 85; Beschluss vom 21.10.2015 - VII B 39/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2016, 230).
  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

    Vielmehr bleiben Abhängigkeitsverhältnisse im Bereich der harmonisierten Verbrauchsteuern unberücksichtigt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 49/06, BFHE 218, 469, Rn. 26; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII B 39/15, BFH/NV 2016, 230, Rn. 12; vgl. auch zum "Mitsichführen" im Mineralölsteuergesetz - MinöStG -: BFH-Urteil vom 23. November 1993 - VII R 32/93, BFHE 173, 274, Rn. 10; anderes soll dagegen bezüglich der Tatbestandsalternative des "Verwendens" gelten können, vgl. Rn. 14, vgl. auch Jatzke, ZfZ 2019, 336, 337).
  • FG München, 25.05.2023 - 14 K 981/22

    Versender, Besitzer oder Verwender des Kaffees Steuerschuldner nach dem

    Vielmehr bleiben Abhängigkeitsverhältnisse im Bereich der harmonisierten Verbrauchsteuern unberücksichtigt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 49/06, BFHE 218, 469 , Rn. 26; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII B 39/15, BFH/NV 2016, 230 , Rn. 12; vgl. auch zum "Mitsichführen" im MinöStG : BFH-Urteil vom 23. November 1993 - VII R 32/93, BFHE 173, 274 , Rn. 10; anderes soll dagegen bezüglich der Tatbestandsalternative des "Verwendens" gelten können, vgl. Rn. 14, vgl. auch Jatzke, ZfZ 2019, 336, 337).
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