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   BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03   

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https://dejure.org/2003,12887
BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03 (https://dejure.org/2003,12887)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2003 - VII B 89/03 (https://dejure.org/2003,12887)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - VII B 89/03 (https://dejure.org/2003,12887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 227
    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des Rechts auf Gehör, Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03
    Damit wendet sich der Kläger aber allein gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2001 - IV B 25/00

    Verfahrensfehler - Gewährung von rechtlichem Gehör - Überwiegende

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03
    Zwar kann die einen Verfahrensmangel darstellende Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs auch in einer unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung gesehen werden (§ 155 FGO i.V.m. § 227 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579).
  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03
    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 13/15

    Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte

    Mangelnde Vorbereitung eines Beteiligten, die insbesondere auch in der Beantragung von Akteneinsicht erst in "letzter Minute" liegen kann, ist kein erheblicher Grund für eine Terminänderung (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige

    Mangelnde Vorbereitung eines Beteiligten, die insbesondere auch in der Beantragung von Akteneinsicht erst in "letzter Minute" liegen kann, ist kein erheblicher Grund für eine Terminänderung (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 24.01.2006 - VI B 60/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217; vom 29. Juli 2003 V B 211/03, BFH/NV 2004, 57).
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