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   BFH, 29.10.1986 - VII R 119/82   

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https://dejure.org/1986,17212
BFH, 29.10.1986 - VII R 119/82 (https://dejure.org/1986,17212)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1986 - VII R 119/82 (https://dejure.org/1986,17212)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - VII R 119/82 (https://dejure.org/1986,17212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Bewirken einer Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1975 - 5 B 9.75

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - VII R 119/82
    Das FG war weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Entscheidungen des Strafgerichts gebunden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1961 VIII 129/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 140, und Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 25. September 1975 V B 9/75, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3, § 360 LAG Nr. 52).
  • BFH, 26.07.1977 - VII R 90/75
    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - VII R 119/82
    Das FG ist insbesondere zutreffend davon ausgegangen, daß durch das Mischen der Olefine mit den Benzinbeständen in den Tanks der Tankstellen Mineralöl i. S. des § 1 Abs. 2 Nr. 6 MinöStG in der Fassung vom 20. Dezember 1963 (BGBl I 1963, 1003) hergestellt worden ist und daß durch die Entfernung der Gemische aus den Tanks nach § 3 MinöStG Mineralölsteuerschulden entstanden sind (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juli 1977 VII R 90/75, BFHE 123, 250).
  • BFH, 12.02.1963 - VII 144/61
    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - VII R 119/82
    Auch das HZA ist durch die Entscheidung des Strafgerichts weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht gebunden worden (vgl. Urteile des erkennenden Senats in HFR 1962, 140, und vom 12. Februar 1963 VII 144/61, HFR 1964, 23; Tipke/Kruse, a.a.O.).
  • FG Saarland, 17.10.2012 - 2 K 1524/10

    Übernahme der von der Klägerin im Finanzprozess bestrittenen strafrechtlichen

    Zwar entfaltet das Strafurteil für das Finanzgericht keine Bindungswirkung (vgl. hierzu BFH vom 29. Oktober 1986 VII R 119/82, BFH/NV 1987, 362).
  • FG Saarland, 17.10.2012 - 2 K 1520/10

    Übernahme der von der Klägerin im Finanzprozess bestrittenen strafrechtlichen

    Zwar entfaltet das Strafurteil, worauf die Klägerin zutreffend hinweist, für das Finanzgericht keine Bindungswirkung (vgl. hierzu BFH vom 29. Oktober 1986 VII R 119/82, BFH/NV 1987, 362).
  • FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19

    Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Zinsbeträgen

    Das Gericht hat - unabhängig von der Durchführung und vom Ausgang eines strafgerichtlichen Verfahrens - die für die Feststellung einer Steuerhinterziehung (einschließlich des subjektiven Tatbestands) vorgelegten Beweismittel und Tatsachen tatrichterlich zu würdigen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29.10.1986 VII R 119/82, BFH/NV 1987, 362) und gemäß § 96 Abs. 1 FGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist.
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