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   BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05   

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https://dejure.org/2006,4758
BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05 (https://dejure.org/2006,4758)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2006 - VII R 52/05 (https://dejure.org/2006,4758)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2006 - VII R 52/05 (https://dejure.org/2006,4758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3; VO Nr. 32/82 Art. 2; VO Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 1, Art. 52 Abs. 4

  • IWW
  • Judicialis

    VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3; ; VO Nr. 32/82 Art. 2; ; VO Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 1; ; VO Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfuhrerstattung: Zinsen auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de

    Ausfuhrerstattung; Zinsen auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zinsen auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsen auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung von Zinsen auf eine zurückgeforderte Ausfuhrerstattung bei Gewährung der Erstattung zu Unrecht durch einen Irrtum der zuständigen Behörde; Bedeutung einer Möglichkeit des Erkennens des Irrtums seitens des Begünstigten und der Einhaltung der ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hauptzollämter haben keinen Anspruch auf Verzinsung von irrtümlich ausgezahlten Ausfuhrerstattungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 3665/87 Art 11 Abs 3, VO (EWG) Nr 32/82, ZK Art 220 Abs 2, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 220 Abs 2, VO (EWG) Nr 495/97
    Ausfuhrerstattung; Rückforderung; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 411
  • BB 2007, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Danach muss es sich um einen Irrtum handeln, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde, nicht aber auf unrichtige Erklärungen des Abgabenschuldners zurückzuführen ist --sog. "aktiver Irrtum"-- (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3277; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Allerdings bedarf diese Frage auch keiner Klärung, denn nach der Rechtsprechung des EuGH zur nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben (EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465 Rz. 88; und vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433 Rz. 40), die ebenso auf den Streitfall übertragbar ist, ist die "zuständige Behörde", die den ggf. vorliegenden Irrtum begangen hat, jede Behörde, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesichtspunkte beiträgt, die bei der Einfuhrabgabenerhebung --hier also entsprechend bei der Gewährung der Erstattung-- zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Allerdings bedarf diese Frage auch keiner Klärung, denn nach der Rechtsprechung des EuGH zur nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben (EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465 Rz. 88; und vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433 Rz. 40), die ebenso auf den Streitfall übertragbar ist, ist die "zuständige Behörde", die den ggf. vorliegenden Irrtum begangen hat, jede Behörde, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesichtspunkte beiträgt, die bei der Einfuhrabgabenerhebung --hier also entsprechend bei der Gewährung der Erstattung-- zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Allerdings bedarf diese Frage auch keiner Klärung, denn nach der Rechtsprechung des EuGH zur nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben (EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465 Rz. 88; und vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433 Rz. 40), die ebenso auf den Streitfall übertragbar ist, ist die "zuständige Behörde", die den ggf. vorliegenden Irrtum begangen hat, jede Behörde, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesichtspunkte beiträgt, die bei der Einfuhrabgabenerhebung --hier also entsprechend bei der Gewährung der Erstattung-- zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Danach muss es sich um einen Irrtum handeln, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde, nicht aber auf unrichtige Erklärungen des Abgabenschuldners zurückzuführen ist --sog. "aktiver Irrtum"-- (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3277; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Vielmehr ist von dem Willen des Verordungsgebers auszugehen, jegliche für die unrechtmäßige Erstattungsgewährung kausale falsche Rechtsanwendung durch die Behörde ausreichen zu lassen (vgl. zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts bei voneinander abweichenden Sprachfassungen: Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Dezember 1995 Rs. C-449/93, EuGHE 1995, I-4291; vom 24. Oktober 1996 Rs. C-72/95, EuGHE 1996, I-5403).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Vielmehr ist von dem Willen des Verordungsgebers auszugehen, jegliche für die unrechtmäßige Erstattungsgewährung kausale falsche Rechtsanwendung durch die Behörde ausreichen zu lassen (vgl. zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts bei voneinander abweichenden Sprachfassungen: Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Dezember 1995 Rs. C-449/93, EuGHE 1995, I-4291; vom 24. Oktober 1996 Rs. C-72/95, EuGHE 1996, I-5403).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VII R 52/05
    Der Senat hat aus den dargelegten Gründen keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung des Art. 11 Abs. 3 Unterabs. 3 VO Nr. 3665/87 und sieht deshalb keine Verpflichtung, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. dazu: EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 4 K 96/06

    Ausfuhrerstattung: Sanktionsbescheid wegen fehlenden Ursprungsnachweises und

    Der Bundesfinanzhof sei im Urteil vom 08.11.2006, Aktenzeichen VII R 52/05 im vorliegenden Fall (Parallelverfahren wegen der Berechnung von Zinsen auf die zurückgeforderte Ausfuhrerstattung) davon ausgegangen, dass auf Seiten der Behörde ein aktiver Irrtum vorgelegen habe.

    Deshalb ist es nicht von Bedeutung, dass der Bundesfinanzhof unter Aufhebung des Urteils des erkennenden Senats vom 26.10.2004 (IV 428/02, Juris) in der Entscheidung vom 8.11.2006 (VII R 52/05, BGHE 215, S. 411) zu den im vorliegenden Fall ergangenen Zinsbescheiden die Ansicht vertreten hat, die zuständige Behörde habe sich in einem aktiven Irrtum befunden, was zur Aufhebung der Zinsbescheide führe.

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