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   BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88   

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BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88 (https://dejure.org/1989,587)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1989 - VII R 77/88 (https://dejure.org/1989,587)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - VII R 77/88 (https://dejure.org/1989,587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 310
  • ZIP 1990, 408
  • NVwZ 1990, 799 (Ls.)
  • BB 1990, 56
  • BStBl II 1990, 44
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Beschlüssen vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85 (BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236) und vom 25. Januar 1988 VII B 85/87 (BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566) entschieden, daß die Verfügung der Vollstreckungsbehörde, mit der die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragt werde, zumindest dann ein aussetzungsfähiger Verwaltungsakt sei, wenn sie die Feststellung enthalte, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorlägen.

    In seinem Beschluß in BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236 hat der erkennende Senat entschieden, daß die Verfügung der Vollstreckungsbehörde (FA), mit der die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragt wird, zumindest dann ein Verwaltungsakt ist, der unmittelbare Rechtswirkungen nach außen entfaltet (§ 118 AO 1977), wenn sie die nach § 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 erforderliche Bestätigung enthält, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen, weil nämlich das Vollstreckungsgericht oder das Grundbuchamt an diese Feststellung gebunden sind (§ 322 Abs. 3 Satz 3 AO 1977).

    Der Eintragungsantrag mit der ihm beizufügenden Bestätigung, daß die Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen, hat lediglich gegenüber dem Vollstreckungsschuldner unmittelbare Rechtswirkungen i.S. des § 118 AO 1977, da er in dessen Rechtsposition eingreift (vgl. Senat in BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236, 238); gegenüber dem Grundbuchamt handelt es sich nur um eine Verfahrenshandlung.

    Bei einem Erfolg der vom Kläger erhobenen Anfechtungsklage (Aufhebung des Eintragungsersuchens) wäre das FA verpflichtet gewesen, die eingetretenen Folgen des Eintragungsantrags von sich aus zu beseitigen (vgl. Beschluß des Senats in BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236, 239).

  • BFH, 25.01.1988 - VII B 85/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung

    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Beschlüssen vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85 (BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236) und vom 25. Januar 1988 VII B 85/87 (BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566) entschieden, daß die Verfügung der Vollstreckungsbehörde, mit der die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragt werde, zumindest dann ein aussetzungsfähiger Verwaltungsakt sei, wenn sie die Feststellung enthalte, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorlägen.

    Der Senat hat seine vorgenannte Rechtsprechung unter Auseinandersetzung mit den dagegen im Schrifttum erhobenen Einwendungen, insbesondere mit der Auffassung, daß es sich bei dem an das Amtsgericht gerichteten Antrag nur um einen zwischenbehördlichen Akt (Amtshilfeersuchen) handele, in dem Beschluß in BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566 - dort Antrag nach § 322 Abs. 3 AO 1977 auf Anordnung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks - bestätigt.

  • BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74

    Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann - wie die Revision zu Recht ausführt - der Mangel der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an einen von ihm Betroffenen vom FA noch während des Klageverfahrens behoben werden; ggf. ist sogar das Klageverfahren zum Zwecke der Bekanntgabe des Bescheids nach § 74 FGO auszusetzen (Urteile vom 6. Mai 1977 III R 19/75, BFHE 122, 389, BStBl II 1977, 783; vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann - wie die Revision zu Recht ausführt - der Mangel der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an einen von ihm Betroffenen vom FA noch während des Klageverfahrens behoben werden; ggf. ist sogar das Klageverfahren zum Zwecke der Bekanntgabe des Bescheids nach § 74 FGO auszusetzen (Urteile vom 6. Mai 1977 III R 19/75, BFHE 122, 389, BStBl II 1977, 783; vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15).
  • BFH, 06.05.1977 - III R 19/75

    Früherer Gesellschafter - Löschung einer GmbH & Co. KG - Handlesregister -

    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann - wie die Revision zu Recht ausführt - der Mangel der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an einen von ihm Betroffenen vom FA noch während des Klageverfahrens behoben werden; ggf. ist sogar das Klageverfahren zum Zwecke der Bekanntgabe des Bescheids nach § 74 FGO auszusetzen (Urteile vom 6. Mai 1977 III R 19/75, BFHE 122, 389, BStBl II 1977, 783; vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15).
  • BGH, 08.12.2016 - V ZB 41/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Öffentliche Lasten des Grundstücks als dingliche

    Hiernach ist die Bekanntgabe des Antrags der Finanzbehörde an den Schuldner bzw. an den Insolvenzverwalter kein Vollstreckungserfordernis und daher ohne Bedeutung für eine wirksame Anordnung der Zwangsversteigerung (vgl. Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 15 Rn. 34.4 a.E.; BFHE 158, 310, hierzu BVerfG, KKZ 1991, 90).

    Die Schuldnerin (bzw. der Insolvenzverwalter) kann insoweit Rechtsbehelfe vor den Finanzgerichten ergreifen (vgl. BFHE 152, 53; 158, 310).

  • BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89

    Inanspruchnahme aus Duldungsbescheiden für Steuerschulden des Ehemanns - Anträge

    Es beruft sich aber auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88 (BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44), wonach der Mangel der Bekanntgabe des Eintragungsersuchens gegenüber dem Schuldner später noch behoben werden kann.

    Die Mitteilung über die Eintragung der Sicherungshypotheken im Grundbuch durch das Grundbuchamt sowie die Zustellung der Beschwerdeentscheidung durch die OFD an die Klägerin stellen keine wirksame Bekanntgabe der Eintragungsersuchen i. S. des § 122 Abs. 1 AO 1977 dar, da diese dem FA als der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde nicht zugerechnet werden können (Urteil des Senats in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Der Senat hat aber in seinem Urteil in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 entschieden, daß die Unwirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner (hier Klägerin) das Eintragungsersuchen nicht auch unwirksam gegenüber dem Grundbuchamt macht, da es sich diesem gegenüber lediglich um eine Verfahrenshandlung handelt.

    Bei einem endgültigen Erfolg der von der Klägerin erhobenen Anfechtungsklage (Aufhebung der Eintragungsersuchen) wäre das FA verpflichtet gewesen, die eingetretenen Folgen der Eintragungsanträge im Wege der Erteilung von Löschungsbewilligungen von sich aus zu beseitigen (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236, 239, und Urteil des Senats in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Wie der Senat in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 weiter ausgeführt hat, kann der Mangel der Bekanntgabe eines Eintragungsersuchens an den Vollstreckungsschuldner noch während des Klageverfahrens gegen den Eintragungsantrag behoben werden.

    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat es entsprechend den Rechtsausführungen des Senatsurteils in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 zu entscheiden.

    Hinsichtlich des Einwands der Klägerin, im Zeitpunkt einer nachträglichen Bekanntgabe der Eintragungsersuchen sei für den geltend gemachten Duldungsanspruch die Zahlungsverjährung (§§ 228, 229 AO 1977) eingetreten, verweist der Senat auf seine Entscheidung in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44, wonach zur Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 AO 1977 das mit dem Bestätigungsvermerk gemäß § 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 verbundene Eintragungsersuchen des FA an das Grundbuchamt ausreicht und es hierfür nicht der Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner bedarf.

  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 41/14

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der EG-Insolvenzverordnung: Erstreckung

    Hiernach ist die Bekanntgabe des Antrags der Finanzbehörde an den Schuldner bzw. an den Insolvenzverwalter kein Vollstreckungserfordernis und daher ohne Bedeutung für eine wirksame Anordnung der Zwangsversteigerung (vgl. Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 15 Rn. 34.4 a.E.; BFHE 158, 310, hierzu BVerfG, KKZ 1991, 90).

    Die Schuldnerin (bzw. der Insolvenzverwalter) kann insoweit Rechtsbehelfe vor den Finanzgerichten ergreifen (vgl. BFHE 152, 53; 158, 310).

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 111/89

    Antrag des Finanzamts an das Grundbuchamt auf Eintragung einer Sicherungshypothek

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind die für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erforderlichen Anträge des FA als Vollstreckungsgläubiger zumindest dann Verwaltungsakte, wenn sie - wie im Streitfall vom FG festgestellt - die nach § 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 erforderliche Bestätigung enthalten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen, weil nämlich das Vollstreckungsgericht oder das Grundbuchamt nach § 322 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 an diese Feststellung gebunden sind (Beschlüsse vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236; vom 25. Januar 1988 VII B 85/87, BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566; vom 31. Januar 1989 VII B 98/88, BFH/NV 1989, 620; Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Diese Nachholung der Bekanntgabe des Verwaltungsakts gegenüber dem betroffenen Vollstreckungsschuldner durfte bei der Entscheidung des FG nach der Rechtsprechung des Senats nicht außer Betracht gelassen werden (vgl. Beschluß in BFH/NV 1989, 620, 622 und Urteil in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 entschieden hat, macht die Unwirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner (hier Kläger) das Eintragungsersuchen nicht auch unwirksam gegenüber dem Grundbuchamt, da es sich diesem gegenüber lediglich um eine Verfahrenshandlung (§ 38 der Grundbuchordnung - GBO -) handelt.

    Bei einem Erfolg der Anfechtungsklage (Aufhebung des Eintragungsersuchens) wäre das FA verpflichtet gewesen, die eingetretenen Folgen des Eintragungsantrags im Wege der Erteilung einer Löschungsbewilligung von sich aus zu beseitigen (vgl. Beschluß des Senats in BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236, 239, und Urteil des Senats in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Der Senat hat in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 weiter ausgeführt, daß der Mangel der Bekanntgabe eines Eintragungsersuchens an den Vollstreckungsschuldner noch während des Klageverfahrens gegen den Eintragungsantrag behoben werden kann.

    Hinsichtlich des nicht näher substantiierten Vorbringens des Klägers, im Zeitpunkt der nachträglichen Bekanntgabe des Eintragungsersuchens sei die Forderung des FA bereits verjährt gewesen, verweist der Senat ebenfalls auf seine Entscheidung in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44, wonach zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO 1977 das mit dem Bestätigungsvermerk gemäß § 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 verbundene Eintragungsersuchen des FA an das Grundbuchamt ausreicht und es hierfür nicht der Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner bedarf.

  • BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit -

    Das FA begründet seine Revision damit, dass die Vollstreckung in die vorgenannten Wertpapiere als Realakt ungeachtet der Handlungsunfähigkeit der Klägerin die Unterbrechung der Zahlungsverjährung bewirkt habe (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, und vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Vollstreckungsmaßnahmen können ihre die Unterbrechung der Verjährung herbeiführende Wirkung auch ohne Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner entfalten (vgl. Senatsurteil in BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44), sofern sie in anderer Weise Außenwirkung haben.

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Wie der erkennende Senat entschieden hat, können bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen mit Außenwirkung, wie z. B. der Antrag auf Konkurseröffnung oder der Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek, ihre die Unterbrechung der Verjährung herbeiführende Wirkung auch ohne Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner entfalten (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44).
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung ist hingegen zumindest nicht bei allen vom Gesetz aufgeführten Maßnahmen davon abhängig, dass sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen vorgenommen werden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44) oder dass der Zahlungspflichtige überhaupt von ihnen erfährt, wie sich insbesondere an der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer Wohnsitzanfrage des FA zeigt, bei der dies im Allgemeinen nicht der Fall ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2006 VII R 68/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), weshalb eben genanntes Urteil die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vollstreckungsmaßnahmen auch dann hat eingreifen lassen, wenn der Zahlungspflichtige im Zeitpunkt der Vornahme derselben nicht verfahrenshandlungsfähig war.
  • FG Köln, 29.09.2005 - 15 K 6405/03

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckungsmaßnahmen

    Die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung ist jeweils nach den für diesen Unterbrechungstatbestand geltenden Kriterien zu beurteilen (BFH a. a. O.; BFH-Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Lediglich eine von Anfang an unheilbar nichtige Vollstreckungsmaßnahme stellt keine wirksame Unterbrechungshandlung dar (BFH in BFHE 158, 310 am Ende).

  • BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02

    Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung

    Denn die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung ist jeweils nach den für diesen Unterbrechungstatbestand geltenden Kriterien zu beurteilen (BFH-Urteile vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865; vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742 für den Vollstreckungsaufschub, sowie vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 für eine Vollstreckungsmaßnahme, und Senatsurteile vom 27. April 1995 VII R 90/93, BFH/NV 1995, 943, 945, und vom 28. August 2003 VII R 22/01 BFHE 203, 20, BFH/NV 2003, 1624 für die Zahlungsaufforderung).
  • BFH, 06.11.1990 - VII B 79/90

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Im übrigen verwies das FG auf das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88 (BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind die für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erforderlichen Anträge des FA als Vollstreckungsgläubiger zumindest dann Verwaltungsakte, wenn sie - wie im Streitfall - die nach § 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 erforderliche Bestätigung enthalten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen, weil nämlich das Vollstreckungsgericht oder das Grundbuchamt an diese Feststellungen gebunden sind (§ 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977; Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236; vom 25. Januar 1988 VII B 85/87, BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566, und Senatsurteil in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Wird dagegen vor der abschließenden gerichtlichen Entscheidung im Aussetzungsverfahren die Bekanntgabe des Grundbucheintragungsantrags an den Vollstreckungsschuldner nachgeholt, so kann dessen Vollziehung - jedenfalls wegen des Bekanntgabemangels - vom Gericht nicht mehr aufgehoben werden (BFH/NV 1989, 620; zur Möglichkeit der Nachholung des Eintragungsersuchens vgl. auch BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 235/08

    Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG München, 07.05.2008 - 9 K 1411/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung - Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen

  • BFH, 26.06.1997 - VII B 52/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94

    Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge -

  • BFH, 14.11.2006 - IX B 186/05

    NZB: Unterbrechung der Zahlungsverjährung, Pfändungsverfügung

  • BFH, 24.04.1996 - II R 37/93

    Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung mit Eintritt der Zahlungsverjährung

  • BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90

    Ein Vollstreckungsaufschub bewirkt nur dann eine Unterbrechung der Verjährung,

  • FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

  • FG Düsseldorf, 07.03.1991 - 6 K 274/86

    Pensionsrückstellungen und Tantiemeregelungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2012 - 14 B 1137/11

    Fortführung der Zwangsvollstreckung zur Begleichung der zur Insolvenztabelle

  • BFH, 15.12.2008 - VII B 95/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Antrag auf Eintragung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17

    Antrag der Behörde auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens - fehlende

  • FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte

  • VG Köln, 01.09.2011 - 17 L 1132/11

    Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Untersagung der Zwangsvollstreckung in das

  • OVG Sachsen, 14.04.2014 - 5 E 103/12

    Statthaftigkeit von Erinnerung oder Beschwerde gegen die richterliche

  • FG Baden-Württemberg, 10.02.1995 - 9 K 173/91

    Duldungsbescheid zur Zwangsversteigerung bei Sicherungshypothek; Ermessensfehler

  • FG München, 02.01.2013 - 14 K 2609/11

    Abrechnungsbescheid

  • BFH, 07.01.1993 - VII B 125/92

    Glaubhafte Darlegung eines erforderlichen Anordnungsanspruchs bei Antrag auf

  • VG Köln, 17.05.2013 - 14 L 637/13

    Keine (vorläufige) Einstellung der Zwangsversteigerung bei Vorliegen der

  • VG Köln, 05.11.2009 - 23 L 1660/09

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger

  • FG Münster, 19.08.2009 - 11 K 4229/08

    Verfahren: - Unterbrechung der Zahlungsverjährung

  • VG Köln, 23.04.2008 - 23 L 370/08
  • FG Sachsen, 07.09.2006 - 4 K 2115/01

    Veräußerung eines Grundstückes mit einem darauf befindlichen Autohaus als eine

  • VG Gelsenkirchen, 05.03.2009 - 13 L 1085/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung, Eintragung einer Sicherungshypothek,

  • VG Gelsenkirchen, 05.03.2009 - 13 L 1084/08

    Vollstreckung, Benutzungsgebühren

  • FG München, 17.02.1999 - 7 V 3303/98

    Gewinntantiemen, Überstundenerstattungen und Sonntags-, Feiertags- und

  • FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98

    Abgabenordnung; Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

  • FG Düsseldorf, 24.03.1997 - 18 K 1328/91

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids; Verjährung von Hauptschulden und

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