Rechtsprechung
BFH, 08.02.1999 - VII R 85/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zolltarif - Vitaminpräparat - Freier Verkehr - Steueränderungsbescheid - Vorabentscheidung - EuGH
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KnPos 2106 UPos 9099, KnPos 3004
Zolltariflicher Begriff der "Arzneiwaren" - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KN 2106 9099, KN 3004 5010
Einreihung; Tarifierung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.12.1998 - C-328/97
Glob-Sped
Auszug aus BFH, 08.02.1999 - VII R 85/96
Der EuGH hat daraufhin mit Urteil vom 10. Dezember 1998 Rs. C-328/97 wie folgt entschieden:. - BFH, 12.08.1997 - VII R 85/96
Auszug aus BFH, 08.02.1999 - VII R 85/96
Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluß vom 12. August 1997 VII R 85/96 (BFH/NV 1998, 366), auf den wegen der Darstellung des Streitstandes im einzelnen verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) u.a. die folgende Auslegungsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
- BFH, 05.05.2015 - VII R 10/13
Zolltarifliche Einreihung eines Produkts zur diätetischen Behandlung von …
Dementsprechend hat sich der EuGH in einem die Abgrenzung von Arzneiwaren und Lebensmitteln betreffenden Fall auf die ErlHS zu Pos. 3004 KN gestützt (EuGH-Urteil Glob Sped vom 10. Dezember 1998 C-328/97, EU:C:1998:601, ZfZ 1999, 124, und auf dieser Vorabentscheidung beruhendes Senatsurteil vom 8. Februar 1999 VII R 85/96, BFH/NV 1999, 1142).
Rechtsprechung
BFH, 12.08.1997 - VII R 85/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.05.1997 - C-405/95
Bioforce / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 85/96
Mit nachgereichtem Schriftsatz vom 4. August 1997 hat die Klägerin unter Hinweis auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des EuGH vom 15. Mai 1997 Rs. C-405/95 -- Bioforce II: Echinacea -- ihr Revisionsvorbringen modifiziert.Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. zuletzt das Urteil vom 15. Mai 1997 Rs. C-405/95 -- Bioforce II: Echinacea -- Rz. 12) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichteren Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen des Gemeinsamen Zolltarifs und der Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
In seinem bereits erwähnten Urteil vom 15. Mai 1997 Rs. C-405/95 -- Bioforce II: Echinacea -- hat der Gerichtshof es für ausreichend erachtet, die Verwendung eines Erzeugnisses für therapeutische oder prophylaktische Zwecke und damit letztlich auch die Einreihung in die Pos.
Die Klägerin möchte nämlich aus Rz. 15 des Urteils des Gerichtshofs vom 15. Mai 1997 Rs. C-405/95 ableiten, daß allein die äußere Aufmachung eines Präparats als solche, also ohne Rücksicht auf die objektive Wirksamkeit des Präparats, zu dessen Einordnung in die Pos.
"Sind die Ausführungen des EuGH in Rz. 15 seines Urteils vom 15. Mai 1997 C- 405/95 -- Bioforce II: Echinacea -- dahingehend zu verstehen, daß ein Präparat, um es als Erzeugnis mit den typischen Eigenschaften einer Arzneiware im Sinne der Position 3004 KN zu betrachten, keine objektive Beschaffenheitseignung zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken aufweisen muß, sondern daß allein die Gesamtaufmachung des Präparats (Gebrauchsinformation, Verpackung, Darreichung und Vermarktung), also seine subjektive Zweckbestimmung, für eine solche Einstufung ausreicht?".
- EuGH, 30.11.1983 - 227/82
Van Bennekom
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 85/96
Die unstreitig in der Bundesrepublik Deutschland als Arzneimittel zugelassenen Vitaminpräparate erfüllten mit ihren objektiven pharmakologischen Eigenschaften die Anforderungen, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 30. November 1983 Rs. 227/82 -- van Bennekom -- (EuGHE 1983, 3883 Rz. 27) für das Arzneimittelrecht festgelegt habe.In diesem Fall sind Vitaminpräparate auch nach Arzneimittelrecht Arzneiwaren (vgl. EuGHE 1983, 3883 Rz. 27).
- EuGH, 14.01.1993 - C-177/91
Bioforce / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 85/96
3004 KN nicht (vgl. die Urteile vom 14. Januar 1993 Rs. C-177/91 -- Bioforce I: Weißdorn- Tropfen --, EuGHE 1993, I-45, Rz. 10 und 12, …und vom 14. Dezember 1995 Rs. C-106 und 139/94 -- Colin bzw. Dupré: Halspastillen --, EuGHE 1995, I-4759, Rz. 28 und 40). - EuGH, 14.12.1995 - C-106/94
Strafverfahren gegen Colin und Dupré
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 85/96
3004 KN nicht (…vgl. die Urteile vom 14. Januar 1993 Rs. C-177/91 -- Bioforce I: Weißdorn- Tropfen --, EuGHE 1993, I-45, Rz. 10 und 12, und vom 14. Dezember 1995 Rs. C-106 und 139/94 -- Colin bzw. Dupré: Halspastillen --, EuGHE 1995, I-4759, Rz. 28 und 40).
- BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97
Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln
Auch der Anregung des Klägers, mit der Entscheidung im Streitfall abzuwarten, bis das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-328/97 --Glob Sped-- auf das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats (Beschluß vom 12. August 1997 VII R 85/96, BFH/NV 1998, 366) zur Einreihung von Vitamin C Brause- bzw. Kautabletten vorliegt, war nicht zu folgen. - BFH, 08.02.1999 - VII R 85/96
Zolltariflicher Begriff der "Arzneiwaren"
Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluß vom 12. August 1997 VII R 85/96 (BFH/NV 1998, 366), auf den wegen der Darstellung des Streitstandes im einzelnen verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) u.a. die folgende Auslegungsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:. - FG Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 11 K 54/98
Produktionserstattung Zucker; Einreihung eines Multi-Vitamin-Präparats in die …
Die Klägerin beruft sich vor allem auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -EUGH- vom 15. Mai 1997 C-405/95, ZfZ 1997, 347, und vom 10. Dezember 1998 Rs C-328/97, ZfZ 1999, 124, ferner auf den BFH-Beschluss vom 12. August 1997 VII R 85/96, ZfZ 1998, 95. - BFH, 19.03.1998 - VII R 86/96
Abweisung der Revision
Insbesondere kommt auch eine Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der vom Senat mit Beschluß vom 12. August 1997 VII R 85/96 vorgelegten anderen Rechtssache der Klägerin nicht in Betracht, weil eine Vorgreiflichkeit jener Rechtssache zum Streitfall nicht besteht.