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   BGH, 25.03.2010 - VII ZB 11/08   

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https://dejure.org/2010,7923
BGH, 25.03.2010 - VII ZB 11/08 (https://dejure.org/2010,7923)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - VII ZB 11/08 (https://dejure.org/2010,7923)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - VII ZB 11/08 (https://dejure.org/2010,7923)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 829 ZPO, § 835 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheitserfordernis bei Pfändung von Forderungen aus einem anwaltlichen Mandatsverhältnis; Rechtsschutzbedürfnis für die Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe des Titels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Bestimmtheit einer Pfändungsbeschlusses; Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers bzgl. des Herausgabeanspruchs betreffend zu Gunsten des Schuldners ergangene Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Isolierte Pfändung von Vollstreckungstiteln beim Schuldner bzw. Pfändung ...

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheitserfordernis bei Pfändung von Forderungen aus einem anwaltlichen Mandatsverhältnis; Rechtsschutzbedürfnis für die Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe des Titels

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheitserfordernis bei Pfändung von Forderungen aus einem anwaltlichen Mandatsverhältnis; Rechtsschutzbedürfnis für die Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe des Titels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 836 Abs. 3
    Ausreichende Bestimmtheit einer Pfändungsbeschlusses; Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers bzgl. des Herausgabeanspruchs betreffend zu Gunsten des Schuldners ergangene Kostenfestsetzungsbeschlüsse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändung von Vollstreckungstiteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.2008 - VII ZB 64/07

    Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - VII ZB 11/08
    Hierzu wird auf die Begründung (Gründe III. 2. bis 4.) in dem Beschluss des Senats vom 8. Juli 2008 im Rechtsbeschwerdeverfahren VII ZB 64/07 (BGHZ 177, 178), das zwischen den gleichen Parteien geführt wurde und in dem die identischen Rügen erhoben worden waren, Bezug genommen.

    Er muss insbesondere die zu pfändende Forderung bzw. den zu pfändenden Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welcher Anspruch Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist (BGH, Urteil vom 29. November 1984 - X ZR 39/83, BGHZ 93, 82; Beschluss vom 8. Juli 2008 - VII ZB 64/07 aaO).

  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 38/07

    Ablehnung der Pfändung einer Forderung wegen fehlender Passivlegitimation

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - VII ZB 11/08
    Der Pfändungsantrag darf nur ausnahmsweise abgelehnt werden, wenn dem Schuldner der Anspruch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen offenbar nicht zustehen kann oder ersichtlich unpfändbar ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 38/07, NJW-RR 2008, 733 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1984 - X ZR 39/83

    Pfändbarkeit einer Erfindervergütung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - VII ZB 11/08
    Er muss insbesondere die zu pfändende Forderung bzw. den zu pfändenden Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welcher Anspruch Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist (BGH, Urteil vom 29. November 1984 - X ZR 39/83, BGHZ 93, 82; Beschluss vom 8. Juli 2008 - VII ZB 64/07 aaO).
  • RG, 10.04.1888 - II 13/88

    Überweisung von Forderungen.

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - VII ZB 11/08
    Befinden sie sich dagegen im Besitz eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten, so kann der Gläubiger den Schuldneranspruch auf Herausgabe gegen den Dritten durch Klage geltend machen, ohne dass er sich diesen Herausgabeanspruch noch überweisen zu lassen braucht (Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 836 Rdn. 17; MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 836 Rdn. 17; RGZ 21, 360, 364).
  • BGH, 19.12.2012 - VII ZB 50/11

    Zwangsvollstreckung: Mitpfändung der Lohnabrechnung bei der Pfändung eines

    § 836 Abs. 3 Satz 3 ZPO ermöglicht eine Zwangsvollstreckung in diese Urkunden nur, sofern sie sich - schon oder noch - im Besitz des Schuldners befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VII ZB 11/08, JurBüro 2010, 440 Rn. 20).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    bb) Für eine schlüssige Drittschuldnerklage sind darzulegen (vgl. Staab NZA 1993, 439, 440; Stöber die Forderungspfändung, 14. Aufl, Rn. 952; Schaub-Linck Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl. § 89 Rn. 53 mwN.; Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling-Schulte Praxis des Arbeitsrechts 4. Aufl. Kap 53 Rn. 194f.; Beispiel schlüssigen Vortrags nach § 114 ZPO: LAG Köln 17. Februar 2011 - 5 Ta 28/11 -, Rn. 13 zitiert nach Juris; Angaben zum Zeitpunkt der Pfändung, dem Einkommen, den Unterhaltspflichten: ArbG Ludwigshafen 23. Juli 1965 - 2 Ca 404/65 - WA 1965, 170): (1) Der Vollstreckungstitel mit Hauptsumme, Zinsen und Kosten, (2) die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber wegen der titulierten Beträge, (3) die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner, (4) in welchem Arbeitsverhältnis der Schuldner bei dem Drittschuldner steht und welche Art der Berufstätigkeit der Schuldner ausübt (Übersicht: Staab, NZA 1993, 439, Stöber, die Forderungspfändung, 14 Aufl, Rn. 952; Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling-Schulte Praxis des Arbeitsrechts 4. Aufl. Kap 53 Rn. 194f.; Tschöpe-Wessel Anwaltshandbuch, 7. Aufl. 5 I Rn. 32; Darlegung der Art der ausgeübten Tätigkeit: LAG Hamburg 3. März 1986 - 2 Sa 5/86, Leitsatz 1, NZA 1987, 68; Darlegung des Lebenssachverhaltes bei Pfändung eines Mandantenkontos bei einer Rechtsanwaltskanzlei: BGH 25. März 2010 - VII ZB 11/08 - Rn 9 und 18, JurBüro 2010, 440; Zum Umfang der Tätigkeit bei Möglichkeit der Beobachtung: LAG Hamm 24. November 1992 - 2 Sa 1090/92 - zitiert nach Juris), (5) welches Nettoeinkommen dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zufließt und inwieweit es von der Pfändung erfasst wird und (6) dass trotz Pfändung und Überweisung der Forderung keine Zahlung erfolgte.

    aa) Der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz erfordert die Beschreibung der Forderung (zur Pfändung von Ansprüchen auf dem Mandantenkonto einer Rechtsanwaltskanzlei: BGH 25. März 2010 - VII ZB 11/08 - Rn 9 und 18, JurBüro 2010, 440).

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 51/12

    Pfändung eines fingierten Vergütungsanspruchs: Prüfungskompetenz hinsichtlich der

    Der Pfändungsantrag darf vom Vollstreckungsgericht nur ausnahmsweise abgelehnt werden, wenn dem Schuldner die Forderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen offenbar nicht zustehen kann oder ersichtlich unpfändbar ist (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VII ZB 11/08, JurBüro 2010, 440 Rn. 16; Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 38/07, NJW-RR 2008, 733 Rn. 9).
  • BGH, 07.09.2022 - VII ZB 38/21

    Anspruch auf Konkretisierung einer Auskunftspflicht in Pfändungs- und

    Diese Forderung ist in dem Überweisungsbeschluss - ebenso wie in dem zugrundeliegenden Pfändungsbeschluss - so bestimmt zu bezeichnen, dass feststeht, welcher Anspruch Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VII ZB 11/08 Rn. 9 m.w.N., JurBüro 2010, 440 zu Pfändungsbeschlüssen).
  • LG Bielefeld, 03.09.2012 - 23 T 494/12

    Begründung eines pfändbaren Anspruchs durch die Haushaltsführung des nicht

    Zurückzuweisen ist der Antrag jedoch, wenn nach dem Tatsachenvortrag des Gläubigers die zu pfändende Forderung dem Schuldner aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zustehen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 733 und JurBüro 2010, 440).
  • LG Würzburg, 30.01.2020 - 52 T 165/20

    Zwangsvollstreckung gegen Kreditinstitut als Drittschuldner auf Herausgabe von

    Es entfällt lediglich die Notwendigkeit einer vorherigen Überweisung des im Zuge des originären Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bereits vom Schuldner auf den Gläubiger übergegangenen Herausgabeanspruchs (vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.2010 - VII ZB 11/08 -, juris, Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.1994 - 14 W 97/94 -, JurBüro 1995, 163).
  • LG Traunstein, 26.06.2020 - 5 O 49/20

    Herausgabe der Sicherungsabrede

    Befinden sie sich dagegen im Besitz eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten, so kann der Gläubiger den Schuldneranspruch auf Herausgabe gegen den Dritten durch Klage geltend machen (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VII ZB 11/08 -, Rn. 20, juris; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 836 Rdn. 18).
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