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   BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10   

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https://dejure.org/2012,13205
BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10 (https://dejure.org/2012,13205)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - VII ZB 58/10 (https://dejure.org/2012,13205)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - VII ZB 58/10 (https://dejure.org/2012,13205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei versehentlicher Versendung des Schriftsatzes durch einen zuverlässigen Büroangestellten an das Amtsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 238 Abs. 2 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei versehentlicher Versendung des Schriftsatzes durch einen zuverlässigen Büroangestellten an das Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 70/06

    Anforderungen an die Überprüfung der Telefax-Nummer bei Übermittlung

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
    Auch wenn der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 70/06, NJW 2007, 1690, geringere Anforderungen gestellt habe, halte die Kammer an ihrer Auffassung fest, denn die Umstände des Einzelfalles begründeten ein gesteigertes Überprüfungserfordernis.

    Ist die Empfängernummer zuvor aus einem konkret bezeichneten Schreiben in der Akte ermittelt worden, ist es nicht für erforderlich gehalten worden, dass organisatorisch eine erneute Überprüfung der Übertragung aus der Akte angeordnet wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 70/06, NJW 2007, 1690).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
    a) Nach der zum maßgeblichen Zeitpunkt gültigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstieß ein Anwalt nicht gegen seine Organisationspflichten, wenn er zur Ausgangskontrolle eines per Telefax zu übersendenden Schriftsatzes die Anweisung erteilte, die Faxnummer des Gerichts, an das der Schriftsatz adressiert werden muss, aus der Akte zu entnehmen und die gewählte Empfängernummer mit der zuvor in den Schriftsatz eingefügten Nummer abzugleichen (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04, NJW 2004, 3491).
  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 34/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
    b) Der IX. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2010 (IX ZB 34/10, NJW 2011, 312) erhöhte Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle entwickelt, die dahin gehen, dass das Büropersonal angewiesen wird, die angegebene Faxnummer noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZB 49/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfung der Faxnummer des

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
    Dem haben sich weitere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, juris-Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
    Die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862) kann nicht herangezogen werden, weil sie einen anderen Fall betrifft und im Übrigen nicht deutlich erkennbar wird, inwieweit die Anforderungen an die Organisation gesteigert sind, weil sich in den Akten unterschiedliche Faxnummern befinden.
  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 154/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

    Demgegenüber halten jedenfalls der erkennende und der IX. Zivilsenat auch in solchen Konstellationen an den allgemeinen Grundsätzen fest (Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 173/10, juris Rn. 9 und 12 - insoweit in MDR 2010, 1483 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312, 313 Rn. 8 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413; ohne Stellungnahme zu der Kontroverse BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - VII ZB 58/10, juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 155/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

    Demgegenüber halten jedenfalls der erkennende und der IX. Zivilsenat auch in solchen Konstellationen an den allgemeinen Grundsätzen fest (Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 173/10, juris Rn. 9 und 12 - insoweit in MDR 2010, 1483 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312, 313 Rn. 8 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413; ohne Stellungnahme zu der Kontroverse BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - VII ZB 58/10, juris Rn. 9 ff.).
  • LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 33/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden des

    Danach ist bei der Entnahme der Empfängernummer aus einem von diesem stammenden, bei der Akte befindlichen Schreiben stets eine - zweifache - Kontrolle des Inhalts vorzunehmen, ob die gewählte Nummer mit der in dem Schreiben enthaltenen Nummer übereinstimmt und ob es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein solches des Empfängers handelt (vgl. so BGH, Beschl. v. 23.05.2012, VII ZB 58/10, BeckRS 2012, 11977, Rz. 10).
  • LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Danach ist bei der Entnahme der Empfängernummer aus einem von diesem stammenden, bei der Akte befindlichen Schreiben stets eine - zweifache - Kontrolle des Inhalts vorzunehmen, ob die gewählte Nummer mit der in dem Schreiben enthaltenen Nummer übereinstimmt und ob es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein solches des Empfängers handelt (vgl. so BGH, Beschl. v. 23.05.2012, VII ZB 58/10, BeckRS 2012, 11977, Rz. 10).
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