Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - VII-Verg 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr (10/10)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansatz einer vollen Geschäfts- und Verhandlungsgebühr nicht unbillig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Höhe der Rechtsanwaltsgebühr
Verfahrensgang
- VK Bund, 15.10.2002 - VK 2-64/02
- VK Bund, 28.05.2003 - VK 2-64/02
- OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - VII-Verg 36/03
Wird zitiert von ... (5)
- VK Bund, 14.02.2005 - VK 3-164/04
Beigeladener kann 2,5-fache Geschäftsgebühr erstattet verlangen!
Nach dem auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzuwendenden § 50 Abs. 2 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 RVG beträgt der Gegenstandswert 5 % der Bruttoauftragssumme (vgl. zur bisherigen Rechtslage nach § 12a GKG a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 BRAGO den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15. März 2004, VII - Verg 36/03, und vom 18. Oktober 2002, Verg 23/00).Ermessensfehler liegen wiederum dann vor, wenn der Gebührenbestimmung unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehrvertretbar erscheint, insbesondere dann, wenn das Maß des Angemessenen deutlich überschritten worden ist (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15. März 2004, aaO.).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr
Als ermessensfehlerhaft ist seine Bestimmung nur dann zu qualifizieren, wenn ihr unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, dies namentlich deshalb, weil das Maß des Angemessenen deutlich überschritten worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 15. März 2004, Verg 36/03, Umdruck S. 3). - OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - Verg 17/04
Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammern
Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 12.5.2004 VII-Verg 27/04; Beschl. v. 20.4.2004 VII- Verg 9/04; Beschl. v. 19.12.2003 VII-Verg 73/03; Beschl. v. 3.7.2003 Verg 22/00 m.w.N.), sondern allgemeiner Ansicht (vgl. nur: BayObLG, VergabeR 2002, 204; NZBau 2000, 99; KG, Beschl. v. 8.2.2000 KartVerg 7/99;… Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, § 116 Rn. 769;… Boesen, Vergaberecht, § 116 Rn. 12 f.; Gröning, ZIP 1999, 181, 185;… im Ergebnis auch: Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 128 Rn. 4) Die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB ist in gleicher Weise das zulässige Rechtsmittel, um den Kostenfestsetzungsbescheid, mit dem die Vergabekammer die einem Beteiligten zu erstattenden Auslagen festsetzt, anzugreifen (Senatsbeschl. v. 15.3.2004 VII-Verg 36/03; Senatsbeschl. v. 25.2.2004 Verg 9/02; BayObLG, NZBau 2000, 59; VergabeR 2003, 109;… ebenso: Jaeger, a.a.O.). - VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Bestimmung des Gegenstandswertes
Unangemessenheit liegt wiederum dann vor, wenn der Gebührenbestimmung unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, insbesondere dann, wenn das Maß des Angemessenen deutlich Überschritten worden ist (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.03.2004, VII - Verg 36/03). - VK Münster, 05.04.2005 - VK 34/04
Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens
Seine Bestimmung ist aber als ermessensfehlerhaft zu qualifizieren, sofern ihr unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt wurden oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, dies namentlich deshalb, weil das Maß des Angemessenen deutlich überschritten wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2004, VII-Verg 36/03).
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