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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - VII-Verg 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19286
OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - VII-Verg 9/04 (https://dejure.org/2004,19286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2004 - VII-Verg 9/04 (https://dejure.org/2004,19286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2004 - VII-Verg 9/04 (https://dejure.org/2004,19286)
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
    Sie kann - sofern nicht anderweitige Anhaltspunkte vorliegen - anhand der (verantwortlichen) Vergütungsschätzung des öffentlichen Auftraggebers ermittelt werden (Beschluss des Senates vom 13.11.2001, Az.: Verg 28/01).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
    Gegen diesen Berechnungsansatz bestehen keine rechtlichen Bedenken; er ist vom Senat bereits gebilligt worden (Beschluss vom 06. Oktober 2003, Az.: VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
    Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind " Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 3. Juli 2003, Az.: Verg 22/00; Bay ObLG VergR 2002, 204).
  • BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
    Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind " Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 3. Juli 2003, Az.: Verg 22/00; Bay ObLG VergR 2002, 204).
  • VK Bund, 03.02.2004 - VK 2-110/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 3. Februar 2004 - VK 2 - 110/03 - dahin abgeändert, dass die von der Antragstellerin zu zahlende Gebühr auf 2.700,00 EUR festgesetzt wird.
  • VK Berlin, 08.07.2020 - VK-B2-16/20

    Interessenkonflikt nicht nur bei Verbindung zu einem konkreten Bieter!

    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss v. 15. Oktober 2012 - Verg 18/12, IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20. April 2004 - VII - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551;… Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses 25.
  • VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18

    Nur fehlende Unterlagen können nachgefordert werden!

    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - Verg 18/12, IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2004 - VII - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551;… Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses von der Gebührentabelle nicht ausgewiesenen Zwischenwertes ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2.500Euro+(50.000Euro-2.500Euro)/(70.000.000Euro-80.000Euro)*(...Euro-80.000Euro)= ... EUR.
  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss v. 15. Oktober 2012 - Verg 18/12, IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20. April 2004 - VII - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551;… Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses von der Gebührentabelle nicht ausgewiesenen Zwischenwertes ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2.500Euro+(50.000Euro-2.500 Euro)/(70.000.000Euro-80.000Euro)*(### Euro-80.000Euro)= ### EUR.
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