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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 27.03.2003 - VII 83/1999   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23871
FG Nürnberg, 27.03.2003 - VII 83/1999 (https://dejure.org/2003,23871)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.03.2003 - VII 83/1999 (https://dejure.org/2003,23871)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. März 2003 - VII 83/1999 (https://dejure.org/2003,23871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Soldaten der US-Army bei der Zusammenveranlagung mit einer deutschen Staatsangehörigen im Rahmen des Progressionsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Soldaten der US-Army bei der Zusammenveranlagung mit einer deutschen Staatsangehörigen im Rahmen des Progressionsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Einkünften eines Soldaten der US-Army bei Zusammenwohnen mit einer deutschen Staatsangehörigen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.01.1997 - I R 152/94

    Französische Invalidenrente steuerfrei nach § 3 Nr. 6 EStG ?

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2003 - VII 83/99
    Dies bedeutet auch, dass nach § 3 EStG steuerbefreite Einkünfte nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden dürfen (vgl. das Urteil des BFH vom 22.01.1997 I R 152/94, BStBl II 1997, 358).

    Die von der Klägerin angeführten Nummern 4, 5 und 64 dieser Bestimmung sind schon ihrem - für ihre Auslegung grundsätzlich maßgeblichen - Wortlaut nach nicht anwendbar (vgl. auch das Urteil des BFH vom 22.01.1997 I R 152/94 a.a.O.).

  • BFH, 22.05.1991 - I R 32/90

    Zur Ermittlung des gewerblichen Gewinns einer ausländischen Personengesellschaft …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2003 - VII 83/99
    Inwieweit seine Bezüge "Einkünfte" im Sinne dieser Bestimmung darstellen, ist nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen (vgl. z. B. das Urteil des BFH vom 22. Mai 1991 I R 32/90, BStBl II 1992, 94).
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 8 K 19/95
    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2003 - VII 83/99
    Der Senat geht mit den Beteiligten davon aus, dass die Bezüge, die der Ehemann der Klägerin als Berufssoldat der US-Armee erhalten hat, gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-USA im Inland steuerbefreit, jedoch gemäß Art. 23 Abs. 2 DBA-USA im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32 b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1995 zu berücksichtigen sind (vgl. auch das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 1996 8 K 19/95, EFG 1996, 931).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2007 - 2 K 53/07

    Besteuerung der ausländischen Renten im Rahmen des Progressionsvorbehaltes als …

    Die Einkünfte sind ohne ausdrückliche abweichende DBA-Regelung nach Art, Höhe sowie persönlicher und sachlicher Zurechnung nach deutschem Recht zu ermitteln (…BFH-Urteil vom 22. Mai 1991, a.a.O.; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 27. März 2003 - VII 83/99-;… Schmidt/Heinicke, EStG-Kommentar, 26. Aufl., § 32 b Rn. 20 m.w.N.).
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