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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1973 - VII B 10.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1783
BVerwG, 04.12.1973 - VII B 10.73 (https://dejure.org/1973,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1973 - VII B 10.73 (https://dejure.org/1973,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1973 - VII B 10.73 (https://dejure.org/1973,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Härteausgleich wegen der Entziehung von Hausrat in den ehemals besetzten Westgebieten - Entziehung von Hausrat aus verschiedenen, voneinander örtlich getrennten Wohnungseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - VII B 10.73
    Dies hat der Senat bereits im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 23, 229 [239]) im Beschluß vom 28. Mai 1973 ausgesprochen.
  • BVerwG, 28.05.1973 - VII B 89.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Härteausgleich in Höhe von …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - VII B 10.73
    Von diesem Wortsinn ist der Senat auch in seinem Beschluß vom 28. Mai 1973 - BVerwG VII B 89.72 - ausgegangen.
  • BVerwG, 07.08.1975 - VII B 79.74

    Gewährung eines Härteausgleichs für den Verlust von englischen und …

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die in § 44 a Abs. 7 BRüG enthaltene Begrenzung des Härteausgleichs beziehe sich nicht auf die einzelnen Schmuck- und Edelmetallgegenstände, sondern auf den gesamten Entziehungstatbestand, deckt sich mit dem Beschluß des Senats vom 4. Dezember 1973 - BVerwG VII B 10.73 - (RzW 1974, 105 = Buchholz 411.1 § 44 a Nr. 4).

    Daß es verfassungsrechtlich im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden ist, wenn der gemäß § 44 a BRüG zugebilligte Härteausgleich - zum Teil erheblich - geringer ist als die durch das Bundesrückerstattungsgesetz ursprünglich eingeräumten, aber durch Versäumung der Anmeldefrist verlorenen Ansprüche, hat der Senat ebenfalls bereits wiederholt ausgesprochen (Beschluß vom 4. Dezember 1973 a.a.O.; Beschluß vom 28. Mai 1973 - BVerwG VII B 89.72 - in RzW 1973, 287 = Buchholz 411.1 § 44 a Nr. 3).

  • BVerwG, 20.06.1974 - I C 45.69

    Eröffnung des Rechtsweges zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten - Berechtigung …

    §§ 44, 44 a BRüG stellen eine Sonderregelung dar (so zuletzt Beschlüsse vom 4. Dezember 1973 - BVerwG VII B 10.73 und BVerwG VII B 91.73 - [RzW 1974, 105]).
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