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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1960 - VII B 102.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1764
BVerwG, 07.11.1960 - VII B 102.60 (https://dejure.org/1960,1764)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1960 - VII B 102.60 (https://dejure.org/1960,1764)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1960 - VII B 102.60 (https://dejure.org/1960,1764)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1960 - VII B 102.60
    Wenn aber die Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist und neue Gesichtspunkte nicht vorgebracht werden - und das hat die Klägerin nicht getan -, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO selbst dann nicht vor, wenn der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 2. August 1960 - BVerwG VII B 54.60 -).
  • BVerwG, 01.08.1958 - VII C 51.57

    "Seelenlose Gebilde" - kirchensteuerpflichtig?

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1960 - VII B 102.60
    Sie übersieht dabei die Folgen, die sich daraus ergeben, daß das Bundesverwaltungsgericht bereits in denEntscheidungen vom 1. August 1958 -BVerwG VII C 51.57 - (BVerwGE 7, 189) undvom 6. Februar 1959 - BVerwG VII C 60.57 - die Zulässigkeit der Heranziehung von juristischen Personen zur Kirchenbausteuer im ehemaligen Land Baden bejaht hat.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    2170 -- 2. den Einspruchsbescheid des Katholischen Gesamtstiftungsrats Singen vom 30. Juni 1957 -- 3. das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Dezember 1959 -- VS II/216/59 -- 4. das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Juni 1960 -- IV 71/60 -- 5. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1960 -- VII B 102.60 --.

    2. Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Juni 1960 - IV 72/60 und IV 71/60 -, die diesen Urteilen vorangegangenen Entscheidungen und die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1960 - VII B 103.60 - und vom 7. November 1960 - VII B 102.60 - verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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