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| BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.05.1964 - 85 IV 63
- BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64
Der Landesgesetzgeber ist nämlich mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur gehalten, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren; die Verfassungsmäßigkeit einer landesgesetzlichen Regelung kann daher grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil sie von entsprechenden Regelungen in anderen Bundesländern oder in Bund abweicht (vgl. BVerfGE 17, 319 [331] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54
Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64
Beläßt es das Grundgesetz wie in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG für diese Steuern bei der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers, so wird damit eine verschiedene Regelung in den einzelnen Ländern ausdrücklich zugelassen (vgl. BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107 f.]). - BVerwG, 12.02.1965 - VII B 8.64
Klage gegen die Heranziehung zur Getränkesteuer - Unterschiedliche Auslegung der …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64
Wenn § 3 NotVO danach nicht Bundesrecht geworden ist, so kann auch eine unterschiedliche Rechtsprechung der Landesgerichte zu einer reichsrechtlichen Vorschrift nicht zu einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung führen (vgl. den Beschluß vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII B 8.64 - = VerwRspr. Bd. 17 Nr. 119). - BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 118.61
Recht der Gemeinden zur Erhebung einer Getränkesteuer in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 118.61 - (KStZ 1962 S. 216 [217]) ausdrücklich festgestellt.
- BVerwG, 03.06.1969 - VII C 8.68
Bemessung der Schankerlaubnissteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 28.06.1974 - VII C 16.73
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
Das gilt besonders für die von der Revision angegriffenen Ausführungen des Berufungsgerichts, § 3 Abs. 1 der Notverordnung habe die Gültigkeit der Getränkesteuer Satzung nicht davon abhängig gemacht, daß der Haushalt der Gemeinde mit Wohlfahrtslasten in außergewöhnlichem Umfange belastet gewesen sei Diese ehemals reichsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung der Getränkesteuer waren bis zu ihrer Ablösung durch das bayerische Gemeindeabgabengesetz niemals Bundesrecht geworden, wie der Senat unter Hinweis auf Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a.F. und auf die Art. 123, 124, 125 GG bereits in BVerwGE 10, 82 ff. [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] und für das bayerische Getränkesteuerrecht in dem Beschluß vom 17. Januar 1967, BVerwG VII B 105.64 (KStZ 1967, 184; DGemStZ 1967, 184) ausdrücklich ausgesprochen hat.
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