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Rechtsprechung
   BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10638
BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01 (https://dejure.org/2001,10638)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2001 - VII B 110/01 (https://dejure.org/2001,10638)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - VII B 110/01 (https://dejure.org/2001,10638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 256; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung - Haftbefehl - Erzwingungshaft - Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.12.2001 - VII B 109/01

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01
    Der Senat hat eine diesbezügliche Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom heutigen Tage VII B 109/01 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 18.08.1992 - VII B 227/91

    Anknüpfungspunkt der Abgabenfreiheit bei Luftfahrtunternehmen

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist anerkannt, dass die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht von der Einhaltung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung entbindet, sofern diese nicht offenkundig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 1992 VII B 227/91, BFH/NV 1993, 312;… vom 26. Januar 1993 VII B 188/92, BFH/NV 1993, 673).
  • BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92

    Steuerbegünstigte Verwendung von Mineralöl in Stromerzeugungsanlagen

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist anerkannt, dass die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht von der Einhaltung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung entbindet, sofern diese nicht offenkundig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 1992 VII B 227/91, BFH/NV 1993, 312; vom 26. Januar 1993 VII B 188/92, BFH/NV 1993, 673).
  • BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91

    Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (BFH-Beschluss vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753).
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