Rechtsprechung
| BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Abrechnungsbescheid - Aufrechnung - Rückforderungsanspruch - Sachaufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 10.07.1979 - VII R 114/75
Aufrechnung von Ansprüchen - Ablehnung der Aufrechnung - Bestehen des …
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Der Kläger stützt die Nichtzulassungsbeschwerde auf den Verfahrensverstoß mangelnder Sachaufklärung (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und macht eine Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 10. Juli 1979 VII R 114/75 (BFHE 128, 160, BStBl II 1979, 690) geltend.Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn der Beschwerdeführer wie hier lediglich allgemein darlegt, das FG habe den vom BFH in der Entscheidung in BFHE 128, 160, BStBl II 1979, 690 aufgestellten Rechtssatz, dass es nicht genüge, wenn das FA aus formalen oder sachlich nicht beachtenswerten Gründen die Aufrechnung ablehne, wenn es die Berechtigung eines Erstattungsanspruches selbst feststellen könne, nicht beachtet.
- BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97
Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Inwieweit diese Gelegenheit wahrgenommen wird, ist Sache der Beteiligten (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511). - BFH, 27.01.1998 - VII B 229/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Für die Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) bedarf es der Darlegung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, der im Verfahren vor dem FG angebotenen Beweismittel und der dazu angegebenen Beweisthemen, der genauen Fundstellen, an denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt worden sind, oder --falls solche Beweisanträge nicht gestellt worden sind-- der Ausführung, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen und dass diese aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1998 VII B 229/97, BFH/NV 1998, 984, …und vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40 f.).
- BFH, 30.06.1998 - X B 10/98
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Einwände gegen die Richtigkeit des angegriffenen FG-Urteils sind jedoch im Verfahren über die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1998 X B 10, 11/98, BFH/NV 1998, 1509). - BFH, 09.02.1998 - VIII B 20/97
Unverschuldete Versäumung einer Frist auf Grund erheblicher Verzögerungen bei der …
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Die Rüge, das Gericht habe seine nach § 76 FGO bestehende Verpflichtung zur Sachaufklärung verletzt, weil es nicht berücksichtigt habe, dass die erfolgte Lohnpfändung im Abrechnungsbescheid nicht enthalten gewesen sei, ist auch deshalb nicht in zulässiger Weise erhoben, weil der Kläger nicht vorgetragen hat, dass sein Prozessbevollmächtigter im finanzgerichtlichen Verfahren die Aufklärung dieses Sachverhalts beantragt bzw. warum er die bereits im Oktober 1997 erfolgte Zahlung auf die Steuer- oder Haftungsschulden mit dem Stand vom 16. Juli 1998 nicht von sich aus spätestens in der mündlichen Verhandlung in das Verfahren gegen den Abrechnungsbescheid eingebracht und dargelegt hat, aus welchem Grunde die lange Zeit vor Erlass des Abrechnungsbescheides erfolgte Zahlung auf den im Bescheid erfassten Schuldbetrag noch Auswirkungen gehabt haben soll (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. Februar 1998 VIII B 20/97, BFH/NV 1998, 988, 990, m.w.N.). - BFH, 11.08.1993 - II B 37/93
Hinreichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Eine schlüssige Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung benennt, der mit einem ebenfalls abstrakten Rechtssatz aus der als Divergenzentscheidung des BFH bezeichneten Entscheidung nicht übereinstimmt (so BFH-Beschlüsse vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251, …und vom 17. Juni 1998 II B 99/97, BFH/NV 1998, 1507, 1508, m.w.N.). - BFH, 17.06.1998 - II B 99/97
Voraussetzungen einer schlüssigen Divergenzrüge
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Eine schlüssige Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung benennt, der mit einem ebenfalls abstrakten Rechtssatz aus der als Divergenzentscheidung des BFH bezeichneten Entscheidung nicht übereinstimmt (…so BFH-Beschlüsse vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251, und vom 17. Juni 1998 II B 99/97, BFH/NV 1998, 1507, 1508, m.w.N.). - BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Für die Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) bedarf es der Darlegung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, der im Verfahren vor dem FG angebotenen Beweismittel und der dazu angegebenen Beweisthemen, der genauen Fundstellen, an denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt worden sind, oder --falls solche Beweisanträge nicht gestellt worden sind-- der Ausführung, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen und dass diese aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen wären (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1998 VII B 229/97, BFH/NV 1998, 984, und vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40 f.).
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Inwieweit sie diese Gelegenheit wahrnehmen, ist Sache der Beteiligten (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511, m.w.N.;… vom 11. Februar 2000 V B 135/99, BFH/NV 2000, 1107; vom 27. April 2000 VII B 110/99, Juris). - BFH, 27.04.2016 - VI B 126/15
Inanspruchnahme von Sonderkonditionen im Rahmen des sog. Behördenleasings - …
Damit legt sie aber gerade nicht dar, dass das FG in einer erheblichen Rechtsfrage von den angeblichen Divergenzentscheidungen abgewichen ist, sondern macht vielmehr dessen (nach Auffassung der Klägerin) falsche Rechtsanwendung geltend, die grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht begründen kann (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2007 III B 168/05, BFH/NV 2007, 977; vom 27. April 2000 VII B 110/99, nicht amtlich veröffentlicht;… vom 2. März 2000 V B 165/99, BFH/NV 2000, 1111). - BFH, 07.08.2000 - VII B 90/00
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits, Rüge mangelnder …
Der Kläger geht nicht einmal auf die vom FG gegebene Begründung, weshalb es die beim BFH anhängige Nichtzulassungsbeschwerde in dem Verfahren VII B 110/99 (NV) des Klägers wegen Anfechtung eines Abrechnungsbescheids für keines der vom Kläger verfolgten Begehren als vorgreiflich erachtete, ein.Wenn der Kläger ergänzend vorbringt, er habe die Übernahme der Geschäftsanteile nachweislich durch Kreditaufnahme finanziert und dies im Verfahren VII B 110/99 (NV) über die Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem BFH mit Schreiben vom 8. Juni 1999 (Vorlage des Darlehensvertrages) ausreichend dargelegt, so verkennt er, dass es sich dabei um ein anderes Verfahren handelt und sich das FG ohne ausdrücklichen Antrag um das vom Kläger dort Vorgebrachte nicht kümmern musste, ganz abgesehen davon, dass das FG Tatsachen, die erst nach Ergehen der Einspruchsentscheidung vom 16. März 1999 neu vorgetragen worden sind, ohnehin nicht mehr zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung des FA zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hätte heranziehen dürfen.
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