Rechtsprechung
| BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer
Beschwerdefrist - Telefax - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beschwerdebegründung - Rechtsanwalt - Postausgangsbuch
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung; Absendung von Schriftsätzen
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.12.1988 - X R 80/87
Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …
Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01
Die Vorlage des Postausgangsbuches, die bei Bevollmächtigten, welche Rechtsberatung berufsmäßig ausüben, zur Glaubhaftmachung des Absendevorgangs allerdings regelmäßig erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und BFH-Beschluss vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002), genügt jedoch für sich allein nicht, um die rechtzeitige Absendung der Beschwerdebegründung glaubhaft zu machen. - BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99
Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01
Wie der beschließende Senat u.a. bereits in seinem Beschluss vom 24. Februar 2000 VII B 132/99 (unveröffentlicht) ausgeführt hat, bedarf es --neben der Vorlage des Postausgangsbuches-- der lückenlosen und schlüssigen Darstellung des Absendevorgangs dahin, welche Person zu welcher Zeit in welcher Weise (z.B. Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, Aufgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das betreffende Schriftstück befunden haben soll, aufgegeben hat (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120, …und vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644). - BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01
Die Vorlage des Postausgangsbuches, die bei Bevollmächtigten, welche Rechtsberatung berufsmäßig ausüben, zur Glaubhaftmachung des Absendevorgangs allerdings regelmäßig erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und BFH-Beschluss vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002), genügt jedoch für sich allein nicht, um die rechtzeitige Absendung der Beschwerdebegründung glaubhaft zu machen. - BFH, 19.06.1996 - I R 13/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verlust eines Briefs bei …
Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01
Wie der beschließende Senat u.a. bereits in seinem Beschluss vom 24. Februar 2000 VII B 132/99 (unveröffentlicht) ausgeführt hat, bedarf es --neben der Vorlage des Postausgangsbuches-- der lückenlosen und schlüssigen Darstellung des Absendevorgangs dahin, welche Person zu welcher Zeit in welcher Weise (z.B. Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, Aufgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das betreffende Schriftstück befunden haben soll, aufgegeben hat (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120, …und vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644). - BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01
Wie der beschließende Senat u.a. bereits in seinem Beschluss vom 24. Februar 2000 VII B 132/99 (unveröffentlicht) ausgeführt hat, bedarf es --neben der Vorlage des Postausgangsbuches-- der lückenlosen und schlüssigen Darstellung des Absendevorgangs dahin, welche Person zu welcher Zeit in welcher Weise (z.B. Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, Aufgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das betreffende Schriftstück befunden haben soll, aufgegeben hat (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120, und vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644).
- BFH, 16.12.2002 - VII B 99/02
Nachweispflichten bei Wiedereinsetzungsantrag
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es nämlich, wenn geltend gemacht wird, der Schriftsatz sei rechtzeitig abgesandt worden, erforderlich, den Absendevorgang näher darzustellen; erforderlich ist nach den Beschlüssen des Senats vom 24. Februar 2000 VII B 132/99 (unveröffentlicht, juris) und vom 14. Februar 2002 VII B 112/00 (BFH/NV 2002, 798) eine lückenlose und schlüssige Darstellung des Absendevorgangs dahin, welche Person zu welcher Zeit in welcher Weise den Brief, in dem sich das betreffende Schriftstück befunden haben soll, aufgegeben hat.Nach dem Beschluss des Senats in BFH/NV 2002, 798 genügt dafür nämlich für sich alleine nicht die Vorlage eines Postausgangsbuches, welches allerdings ein Bevollmächtigter, der Rechtsberatung berufsmäßig ausübt, regelmäßig zu führen und zur Glaubhaftmachung des Absendevorgangs vorzulegen hat.
- BFH, 28.11.2003 - III B 7/03
Hinweispflicht
Im Streitfall fehlte es bereits an einem hinreichend substantiierten Vortrag, dass das Schreiben vom 5. Oktober 1998 überhaupt abgesandt worden war und an entsprechenden Beweisantritten (vgl. zur ständigen Rechtsprechung bezüglich des erforderlichen Vortrags im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 112/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.;… vom 23. Januar 2001 VI B 62/99, BFH/NV 2001, 928, 929, …und vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585, und dort auch zur Feststellungslast). - BFH, 09.02.2005 - X R 11/04
NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung
Es kann dahinstehen, ob mit diesem Vortrag die Anforderungen der Rechtsprechung an die Bezeichnung des Postbriefkastens, in den die Sendungen eingeworfen worden sein sollen, erfüllt werden (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298, unter 2.;… in BFH/NV 1994, 644;… in BFH/NV 1994, 813, unter 5.; vom 14. Februar 2002 VII B 112/01, BFH/NV 2002, 798, und in BFH/NV 2003, 1206), zumal sich im räumlichen Ausdehnungsbereich größerer Universitäten regelmäßig mehrere Postbriefkästen befinden. - BFH, 14.04.2004 - I R 49/03
Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe
Die Kläger haben sich vielmehr auf den schlichten Vortrag beschränkt, dass am 17. Juli 2003 eine Revisionsbegründungsschrift zur Post gegeben worden sei; das reicht zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 112/01, BFH/NV 2002, 798;… vom 30. Juli 2003 I B 75/03, BFH/NV 2003, 1601;… Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 45, m.w.N.). - BFH, 23.05.2006 - VI B 147/05
Wiedereinsetzung
Zur Glaubhaftmachung der Absendung ist regelmäßig das Postausgangsbuch vorzulegen (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 112/01, BFH/NV 2002, 798).
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