Rechtsprechung
| BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Behauptung einer Kettenreation weiterer Vollstreckungsmaßnahmen durch Vollstreckung eines Haftungsbescheids zur Begründung eines Anordnungsanspruchs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73
§ 131 Abgabenordnung (AO) als Grundlage für eine Zusage auf Erlass einer …
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Außerdem ist bei der Anwendung des § 258 AO 1977 zu beachten, daß Maßnahmen nach dieser Vorschrift - ähnlich wie solche nach § 333 der Reichsabgabenordnung (AO) - nur in Betracht kommen, wenn vorübergehend Umstände vorliegen, die eine Vollstreckung unbillig erscheinen lassen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. April 1975 VII C 15.73, BStBl II 1975, 679, 684). - BFH, 29.11.1984 - V B 44/84
Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch - …
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Beschluß vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194) erforderlich, daß zunächst der Anordnungsanspruch schlüssig dargelegt wird und daß außerdem die Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sind, durch präsente Beweismittel in dem für die Glaubhaftmachung erforderlichen Maß (…vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 44. Aufl., § 294 Anm. 1 A, mit weiteren Hinweisen) nachgewiesen werden. - BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Das reicht aber zur Darlegung eines Anordnungsanspruchs nach § 258 AO 1977 schon deshalb nicht aus, weil das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs aufgrund dieser Vorschrift als Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung nur angenommen werden kann, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Umstand eintritt, der die Unbilligkeit der Vollstreckung i. S. des § 258 AO 1977 begründen soll (vgl. Urteil des BFH vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397; ähnlich Beschluß des BFH vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307). - BFH, 21.01.1982 - VIII B 94/79
Steuerschuld - Härte - Stundung
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Das reicht aber zur Darlegung eines Anordnungsanspruchs nach § 258 AO 1977 schon deshalb nicht aus, weil das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs aufgrund dieser Vorschrift als Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung nur angenommen werden kann, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Umstand eintritt, der die Unbilligkeit der Vollstreckung i. S. des § 258 AO 1977 begründen soll (vgl. Urteil des BFH vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397; ähnlich Beschluß des BFH vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307).
- BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04
Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung
Umstände, die zu einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung Anlass geben, können dagegen nicht berücksichtigt werden, denn eine dauerhafte Unterbindung der Vollstreckung ist in § 258 AO 1977 nicht angelegt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480, m.w.N.). - BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04
Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …
Umstände, die zu einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung Anlass geben, können dagegen nicht berücksichtigt werden, denn eine dauerhafte Unterbindung der Vollstreckung ist in § 258 AO 1977 nicht angelegt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480, m.w.N.). - BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern
Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480;… vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, …und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).
- BFH, 04.12.1990 - VII B 166/90
Glaubhaftmachung von Einwendungen im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die der …
Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194; vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480) erforderlich, daß zunächst der Anordnungsanspruch schlüssig dargelegt wird und daß außerdem die Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sind, durch präsente Beweismittel in dem für die Glaubhaftmachung erforderlichen Maße nachgewiesen werden.Umstände, die zu einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung Anlaß geben, können bei der Anwendung des § 258 AO 1977 nicht berücksichtigt werden, denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung nur "einstweilen" und nicht auf Dauer vorgesehen (vgl. Beschlüsse des Senats in BFH/NV 1986, 479, 480 m. w. N.;… vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566).
- BFH, 04.10.1988 - VII B 92/88
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine …
Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194; vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480) erforderlich, daß zunächst der Anordnungsanspruch schlüssig dargelegt wird und daß außerdem die Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sind, durch präsente Beweismittel in dem für die Glaubhaftmachung erforderlichen Maße (…dazu Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 46. Aufl., § 294 Anm. 1 A, mit weiteren Hinweisen) nachgewiesen werden.Weiterhin ist bei der Anwendung des § 258 AO 1977 zu beachten, daß Maßnahmen nach dieser Vorschrift nur in Betracht kommen, wenn vorübergehend Umstände vorliegen, die eine Vollstreckung unbillig erscheinen lassen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1975 VII C 15.73, BStBl II 1975, 679, 684; Beschluß in BFH/NV 1986, 479, 480).
- BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86
Billigkeit der Verwertung von Briefmarken in der Zwangsvollstreckung
Soweit der Antragsteller einen solchen Anordnungsanspruch insbesondere deswegen für gegeben hält, weil die gesamte Steuerschuld und Säumniszuschläge für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1972 verjährt seien, fehlt es an einer Geltendmachung durch präsente Beweismittel (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479).Das reicht zur schlüssigen Darlegung eines Anordnungsanspruchs schon deshalb nicht aus, weil das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung nur angenommen werden kann, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Umstand eintritt, der die Unbilligkeit der Verwertung begründen soll, vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1986, 479, 480, 481 zu § 258 AO 1977.
- BFH, 08.12.1992 - VII B 150/92
Unbilligkeit der Vollstreckung eines Einkommensteuerbescheides - …
Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480;… vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, …und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758). - BFH, 14.02.1989 - VII B 143/88
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern - …
Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschluß des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480, m. w. N.). - FG Düsseldorf, 20.03.2026 - 10 V 361/26
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung im Zwangsversteigerungsverfahren
Nach Abschnitt 7 Abs. 2 Satz 1 der Vollstreckungsanweisung - VollstrA - (BStBl. I 1980, 112) ist von einer Unbilligkeit im Sinne des § 258 AO nur dann auszugehen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.03.1986 - VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479;… vom 14.02.1989 - VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565;… vom 04.12.1990 - VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758;… vom 08.12.1992 - VII B 150/92, BFH/NV 1993, 708). - BFH, 20.03.1990 - VII B 150/89
Abwendung drohender Vollstreckungsmaßnahmen durch eine einstweilige Anordnung
Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Beschlüsse vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194, und vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480) erforderlich, daß zunächst der Anordnungsanspruch schlüssig dargelegt wird und daß außerdem die Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sind, durch präsente Beweismittel in dem für die Glaubhaftmachung erforderlichen Maße (…dazu Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 46. Aufl., § 294 Anm. 1 A, m. w. N.) nachgewiesen werden. - BFH, 24.11.1987 - VII B 134/87
Vollstreckungsaufschub wegen Unbilligkeit der Vollstreckung wegen Gefährdung des …
- BFH, 25.11.1986 - VII B 123/86
Erfordernis eines über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung …
- BFH, 15.04.1992 - VII B 29/92
Glaubhaftmachung des Anordungsgrundes der einstweiligen Anordnung um eine …
- BFH, 18.04.1989 - VII B 226/88
Anforderungen an Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Verfahren auf …
- BFH, 24.11.1987 - VII B 34/87
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine …
- FG Thüringen, 23.01.1997 - I 22/97
Rechtmäßigkeit einer Pfändung von Personalcomputern und Akten bei notwendiger …
- FG Baden-Württemberg, 12.11.1990 - II V 21/90
Einstweiliger Rechtsschutz zur Auszahlung gepfändeter Geldforderungen; …
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