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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10777
BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92 (https://dejure.org/1992,10777)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1992 - VII B 119/92 (https://dejure.org/1992,10777)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - VII B 119/92 (https://dejure.org/1992,10777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.02.1989 - III R 77/85

    Wahrung der Klageerhebungsfrist durch Anbringung oder Niederschrift bei der …

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92
    Ein Schreiben werde nur dann beim Empfänger angebracht, wenn darauf abgezielt werde, daß dieser Kenntnis vom Inhalt erhalte (BFH-Urteil vom 24. Februar 1989 III R 77/85, BFH/NV 1989, 649).

    Die Klage ist jedoch nicht schon dann beim FA angebracht, wenn die Klageschrift lediglich in den räumlichen Machtbereich des FA gelangt ist, dieses aber weder unmittelbar noch mittelbar als Empfänger angesprochen wurde (BFH in BFH/NV 1989, 649, 650).

    Wegen der dagegen teilweise in der Literatur erhobenen Einwendungen verweist er auf die Ausführungen des III.Senats des BFH im Urteil in BFH/NV 1989, 649 (vgl. auch Urteil des I.Senats vom 5. Februar 1992 I R 67/91, BFHE 167, 9, BStBl II 1992, 561).

    Die Behauptung, daß der in einem Fensterkuvert verschlossene Schriftsatz in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen worden ist, deutet angesichts seiner Adressierung an das FG - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - nicht darauf hin, daß er zur Kenntnisnahme durch das FA bestimmt war (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 649, 650).

    Sie konnten nicht davon ausgehen, daß das FA den an das FG adressierten verschlossenen Umschlag öffnen und dessen Inhalt innerhalb der Rechtsmittelfrist zur Kenntnis nehmen würde (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 649, 651).

  • BFH, 08.04.1987 - X R 67/81

    Anbringung bei einer Behörde - An Finanzgericht adressierte Klage - An Finanzamt …

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der Senat folge, sei eine Klage dann i.S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO "angebracht", wenn sie derart in den Verfügungsbereich der Behörde gelange, daß diese davon Kenntnis nehmen könne (Urteil vom 8. April 1987 X R 67/81, BFHE 149, 415, BStBl II 1987, 575).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Klage dann i.S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO "angebracht", wenn sie derart in den Verfügungsbereich der Behörde gelangt, daß diese davon Kenntnis nehmen kann (BFHE 149, 415, BStBl II 1987, 575 m.w.N.).

    Selbst wenn der Fensterumschlag vom FA - wie es nach dessen Vorbringen seiner Verwaltungspraxis entspräche - mit einem Dienststempel versehen, aber ungeöffnet an das FG weitergeleitet worden wäre, wäre der Schriftsatz, wie sich aus dem Urteil in BFHE 149, 415, BStBl II 1987, 575 ergibt, nicht i.S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO beim FA angebracht.

  • BFH, 05.02.1992 - I R 67/91

    "Anbringen" einer Klageschrift beim Finanzamt (§ 47 Abs. 2 S. 1 FGO )

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92
    Wegen der dagegen teilweise in der Literatur erhobenen Einwendungen verweist er auf die Ausführungen des III.Senats des BFH im Urteil in BFH/NV 1989, 649 (vgl. auch Urteil des I.Senats vom 5. Februar 1992 I R 67/91, BFHE 167, 9, BStBl II 1992, 561).

    Denn der Einwurf in den Briefkasten des FA reicht nach der Rechtsprechung des BFH nicht aus, um dieses ausreichend als Adressaten des Schriftstücks zu kennzeichnen (BFHE 167, 9, BStBl II 1992, 561).

  • BFH, 03.04.1987 - VI B 150/85

    Prozeßkostenhilfe - Antrag auf Bewilligung - Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine von der Antragstellerin als mittellose Beteiligte lediglich angekündigte Klage kommt nicht in Betracht, da auch der mit Schriftsatz vom 24. September 1991 gestellte Antrag auf PKH für das Klageverfahren nicht innerhalb der Klagefrist beim FG eingereicht worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573).
  • BFH, 26.08.1977 - VI R 98/75

    Anbringen einer Klage - Verschlossener Umschlag - Hausbriefkasten des Finanzamtes …

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92
    Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn das FA, möglicherweise unter Nichtbeachtung bestehender Verwaltungsanweisungen, den Brief öffnet und tatsächlich von der Klage Kenntnis nimmt (BFH-Urteil vom 26. August 1977 VI R 98/75, BFHE 123, 122, BStBl II 1977, 841).
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