Rechtsprechung
| BFH, 04.01.1993 - VII B 127/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen eines eiladungsbeschluß zur Beiladung der Steuerberaterkammer in einem Verfahren zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.01.1980 - VII B 34/79
Klageverfahren gegen eine oberste Landesbehörde - Anerkennung als …
Auszug aus BFH, 04.01.1993 - VII B 127/92
Der Senat hat im Hinblick auf diese Zwangsmitgliedschaft entschieden, daß die Steuerberaterkammer im Klageverfahren über die Anerkennung einer Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft (§ 49 StBerG) nach § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) notwendig beizuladen ist, weil die Entscheidung notwendig und unmittelbar auch ihre Rechte gestaltet (Beschluß vom 29. Januar 1980 VII B 34/79, BFHE 129, 536, BStBl II 1980, 303). - BFH, 11.02.1992 - VII B 189/91
Bereich der beruflichen Niederlassung als Steuerberater als ausschlaggebendes …
Auszug aus BFH, 04.01.1993 - VII B 127/92
Gegen diese bereits im Beschluß vom 11.Februar 1992 VII B 189/91 (BFH/NV 1992, 843) vertretene Rechtsauffassung des Senats sind mit der Beschwerde keine substantiierten Einwendungen erhoben worden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99
Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des …
Deshalb folgt der Senat nicht der Auffassung des BFH, der mit Rücksicht auf die mitgliedschaftlichen Beziehungen in ständiger Rechtsprechung in Klageverfahren wegen Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater die zuständige Steuerberaterkammer beilädt (vgl. etwa BFH, Beschl. v. 19.7.1994 VII B 56/94 [JURIS], v. 4.1.1993 VII B 127/92 [JURIS] und v. 29.1.1980 VII B 34/79 , BFHE 129, 536). - BFH, 31.08.2000 - VII B 112/00
Beiladung der Steuerberaterkammer bei Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Die gegen den auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. Januar 1993 VII B 127/92, BFH/NV 1993, 696, …und vom 4. März 1997 VII B 38/97, BFH/NV 1997, 429, m.w.N.) gestützten Beiladungsbeschluss geltend gemachten Bedenken des Klägers greifen nicht durch.
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