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| BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Zolltarifauskunft - Profilschienenführung - OFD - Grundsätzliche Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifierung; Wälzlager - sog. Profilschienenführung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01
In einem künftigen Revisionsverfahren träfe den Senat daher auch keine Verpflichtung, die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.-- EuGHE 1982, 3415, 3430). - BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01
Geht es in einer Zolltarifsache wie im Streitfall allein darum, ob eine von der Zollverwaltung erteilte vZTA die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif (HS oder KN) eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 eingehend ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - EuGH, 20.01.1989 - 234/87
Casio Computer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01
Diese Aufgabe --wozu vornehmlich auch die Schaffung neuer Tariflinien gehört-- obliegt den für die Verwaltung des HS eingerichteten besonderen Gremien und letztlich dem Gemeinschaftsgesetzgeber, der entsprechende Vorgaben dieser Gremien in Gemeinschaftsrecht umzusetzen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 1989 Rs. 234/87, EuGHE 1989, 72; BFH…, Urteil vom 24. November 1992 VII K 1/92, BFH/NV 1993, 759). - BFH, 24.11.1992 - VII K 1/92
Tarifierung von Datenbanken
Auszug aus BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01
Diese Aufgabe --wozu vornehmlich auch die Schaffung neuer Tariflinien gehört-- obliegt den für die Verwaltung des HS eingerichteten besonderen Gremien und letztlich dem Gemeinschaftsgesetzgeber, der entsprechende Vorgaben dieser Gremien in Gemeinschaftsrecht umzusetzen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 1989 Rs. 234/87, EuGHE 1989, 72; BFH, Urteil vom 24. November 1992 VII K 1/92, BFH/NV 1993, 759). - BFH, 14.01.1992 - VII K 3/91
Zolltarifliche Einreihung von Linearführungen
Auszug aus BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01
Insofern verhält es sich anders als bei dem dem Vorlagebeschluss vom 14. Januar 1992 VII K 3/91 (BFH/NV 1992, 499) zugrunde liegenden Sachverhalt, als sich der Senat aufgrund der konkreten Umstände des Falles für verpflichtet hielt, zur Frage der Tarifierung von "Linearführungen" eine Vorlage an den EuGH zu richten, die er später wegen der Rücknahme der Klage wieder zurückgezogen hat.
- BFH, 21.06.2010 - VII B 239/09
Tarifierung eines Molkereierzeugnisses
Denn die Klägerin hat keine Unterlagen vorgelegt, aus denen sich eine solche abweichende Tarifierungspraxis klar ergeben könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2002 VII B 134/01, BFH/NV 2002, 1062). - BFH, 20.09.2002 - VII B 224/02
Grundsätzliche Bedeutung in Zolltarifsachen; Tarifierung von Elektro-Laufbändern
Geht es in einer Zolltarifsache allein darum, ob die Zollverwaltung eine Ware zutreffend in den Zolltarif (Harmonisiertes System --HS-- oder KN) eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der Senat in seinem die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) betreffenden Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (…BFH/NV 2002, 867, 868) eingehend ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu (vgl. auch die gleichfalls jeweils eine vZTA betreffenden Senatsbeschlüsse vom 11. April 2002 VII B 134/01, BFH/NV 2002, 1062, …und vom 22. April 2002 VII B 142/01, BFH/NV 2002, 1183, 1184).
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