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| BVerwG, 16.11.1970 - VII B 136.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Befreiung vom Zwang zur Benutzung einer gemeindlichen Wasserleitung - Entnahme von Wasser aus eigenem Brunnen - Irrevisibilität von Landesrecht und Ortsrecht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.08.1969 - 143 IV 66
- BVerwG, 16.11.1970 - VII B 136.69
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1960 - VII CB 104.59
Ausübung des Zwangs zum Anschluss an die und zur Benutzung der gemeindlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1970 - VII B 136.69
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ausübung des Zwanges zur Benutzung einer gemeindlichen Wasserleitung auch dann nicht gegen Art. 14 GG verstoße, wenn der Grundstückseigentümer sein Wasser bis dahin aus einem eigenen Brunnen entnommen habe, der einwandfreies Wasser liefere (Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - BVerwG VII CB 104.59 - [DVBl. 1960, 396] und zuletzt vom 17. Oktober 1970 - BVerwG VII B 31.70 -).
- BVerwG, 20.11.1970 - VII B 10.70
Anschlusszwang an Wasserleitungen - Wasserversorgung aus eigenen Tiefbrunnen
Diese Rechtsauffassung hat der Senat mit den Beschlüssen vom 13. November 1970 - BVerwG VII B 135.69 - und vom 16. November 1970 - BVerwG VII B 136.69 und BVerwG VII B 137.69 - gebilligt. - BVerwG, 20.11.1970 - VII B 12.70
Anschlusszwang an Wasserleitungen - Nutzung eigener Brunnen
Diese Rechtsauffassung hat der Senat mit den Beschlüssen vom 13. November 1970 - BVerwG - VII B 135.69 - und vom 16. November 1970 - BVerwG VII B 136.69 - und - BVerwG VII B 137.69 - gebilligt.
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