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Rechtsprechung
   BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10459
BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96 (https://dejure.org/1996,10459)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1996 - VII B 137/96 (https://dejure.org/1996,10459)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - VII B 137/96 (https://dejure.org/1996,10459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit bei einer auf vorläufigen Einschätzungen beruhende richterliche Empfehlung, eine Klagerücknahme zu erwägen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96
    Der Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit (§ 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --, § 42 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --) ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei verfünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, daß der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde; ohne Bedeutung ist, ob diese Einschätzung zutrifft oder nicht (vgl. nur Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 147, BStBl II 1985, 555).

    Diese Meinungsbildung war zwar erkennbar nur vorläufiger Art, doch konnte sie selbst als solche verfrüht erscheinen in einem Prozeßabschnitt, in dem das Gesamtergebnis des Verfahrens noch nicht vorgelegen hatte (vgl. für einen ähnlichen Zusammenhang BFHE 144, 144, 150).

  • BFH, 21.11.1991 - VII B 53/91
    Auszug aus BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96
    Die Kosten des Zwischenverfahrens gehören zu denen des Hauptverfahrens (Senat, Beschluß vom 21. November 1991 VII B 53--54/91, BFH/NV 1992, 526, 529, m. w. N.).
  • BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, weil dieser sich vor …

    Auszug aus BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96
    Insbesondere hat auch der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256), daß die auf erkennbar vorläufiger Einschätzung beruhende richterliche Empfehlung, eine Klagerücknahme zu erwägen, noch kein berechtigtes Bedenken erwecken kann.
  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gesetzesauslegung kommen als Gründe, die geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen nur solche in Betracht, die nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1996 VII B 137/96, BFH/NV 1997, 369, und BFH-Beschluß vom 30. Mai 1997 I B 17/97, BFH/NV 1998, 34, m.w.N.).

    a) Daß der Richter S in anderen Verfahren des Klägers mitgewirkt und das Begehren des Klägers ablehnende Entscheidungen mitgetragen und mitunterschrieben hat, begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369, …und vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m.w.N.).

  • BFH, 28.11.2001 - VII B 67/01

    Beschwerde - Ablehnungsgesuch - Ablehnungsantrag - Befangenheit - Richter - …

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gesetzesauslegung kommen als Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, nur solche in Betracht, die nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1996 VII B 137/96, BFH/NV 1997, 369, und BFH-Beschluss vom 30. Mai 1997 I B 17/97, BFH/NV 1998, 34, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.1997 - XI B 68/96
    Die Anfrage enthält nicht einmal eine Empfehlung (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, und vom 12. Dezember 1996 VII B 137/96, BFH/NV 1997, 369, m.w.N.).
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