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Rechtsprechung
   BFH, 09.07.2024 - VII B 141/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,54367
BFH, 09.07.2024 - VII B 141/23 (https://dejure.org/2024,54367)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2024 - VII B 141/23 (https://dejure.org/2024,54367)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2024 - VII B 141/23 (https://dejure.org/2024,54367)
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Wird zitiert von ...

  • FG Hamburg, 19.03.2024 - 5 K 113/23

    Zurückweisung einer niederländischen BV als Bevollmächtigte gemäß § 80 Abs. 7 …

    Denn jedenfalls besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Anfechtungsantrag nicht parallel, sondern - wie hier - lediglich hilfsweise gestellt wird (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 27. September 2023, 2 K 211/21, juris, Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH anhängig unter VII B 141/23).

    Selbst wenn daher die Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht verstießen (was nicht der Fall ist, s. unten II.), enthielte der auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 Satz 1 AO ergangene Zurückweisungsbescheid entgegen der Auffassung der Klägerin keinen besonders schwerwiegenden Fehler i.S. des 125 Abs. 1 AO (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 27. September 2023, 2 K 211/21, juris, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VII B 141/23; FG Köln, Urteil vom 25. Mai 2023, 7 K 1203/21, EFG 2023, 1699).

    Der EuGH ist diesen auch vom Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom 1. Oktober 2015 im Verfahren C-342/14 "X-Steuerberatungsgesellschaft" vorgebrachten Argumenten nicht gefolgt, sondern hat eine solche Rechtfertigung für den Fall der Ausdehnung der in § 3a Abs. 2 Satz 3 StBerG geregelten Meldepflicht auf die ohne physischen Grenzübertritt des Dienstleistenden erbrachte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vielmehr ausdrücklich für verhältnismäßig erklärt (s. oben aa. und bb.; BFH…, Beschluss vom 2. Dezember 2020, VII R 14/20, BFH/NV 2021, 655; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 27. September 2023, 2 K 211/21, juris, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VII B 141/23).

    Rn. 71 d) Für die von der Klägerin behaupteten Verstöße der Regelungen des StBerG gegen Art. 12 GG (zur Vereinbarkeit hiermit: BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1989, Stbg 1990, 61) und Art. 15 GrCh (dessen Regelungsgehalt nicht über Art. 12 GG hinausgeht, BFH, Urteil vom 30. August 2022, X R 17/21, BStBl II 2023, 396) bestehen keine Anhaltspunkte (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 27. September 2023, 2 K 211/21, juris, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VII B 141/23).

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