Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1969 - VII B 146.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einstufung einer Ersatzschule für die Ausbildung von Gymnastiklehrern in die Gruppe der "Höheren Fachschulen" - Erfordernis einer besondere Fachschulreife beim Besuch einer höheren Fachschule - Anerkennung als ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1967 - V A 1073/66
- BVerwG, 29.04.1969 - VII B 146.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66
Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - VII B 146.67
Der Begriff der Ersatzschule und die Bedeutung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG sind durch die Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit geklärt (vgl. BVerwGE 12, 349, 17, 236; 27, 360 [BVerwG 22.09.1967 - VII C 11/67][365]), daß der Streitfall nicht zu einer weiteren Klärung führt. - BVerwG, 14.07.1961 - VII C 23.60
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - VII B 146.67
Der Begriff der Ersatzschule und die Bedeutung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG sind durch die Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit geklärt (vgl. BVerwGE 12, 349, 17, 236; 27, 360 [BVerwG 22.09.1967 - VII C 11/67][365]), daß der Streitfall nicht zu einer weiteren Klärung führt. - BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67
Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - VII B 146.67
Der Begriff der Ersatzschule und die Bedeutung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG sind durch die Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit geklärt (vgl. BVerwGE 12, 349, 17, 236; 27, 360 [BVerwG 22.09.1967 - VII C 11/67][365]), daß der Streitfall nicht zu einer weiteren Klärung führt.
- VGH Hessen, 29.03.1993 - 4 UE 470/90
Zum Erlaß eines Duldungsverwaltungsaktes - hier: Duldung einer rechtswidrigen …
Die prozessuale Wirkung eines Vergleichs, durch den ein im Streit befindlicher Bescheid der Behörde umgestaltet worden ist, besteht darin, daß der umgestaltete Bescheid mit Beendigung des gerichtlichen Verfahrens unanfechtbar wird (BVerwG, Beschluß v. 14.12.1967 -- VII B 146.67 --, BVerwGE 28, 332). - BVerwG, 22.02.1980 - 7 B 15.80
Einstufung einer als Ersatzschule genehmigten Privatschule für …
Auf die Zuerkennung einer dem staatlichen Schulsystem nicht entsprechenden Bezeichnung für eine Ersatzschule besteht kein Anspruch (vgl. Beschluß des Senats vom 29. April 1969 - BVerwG 7 B 146.67 - betr. eine private Berufsfachschule für Gymnastiklehrer, für die eine Einstufung als höhere Fachschule begehrt wurde).
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