Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5142
BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01 (https://dejure.org/2001,5142)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2001 - VII B 15/01 (https://dejure.org/2001,5142)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - VII B 15/01 (https://dejure.org/2001,5142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 284; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines Vermögensverzeichnisses - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Gewährung von Vollstreckungsaufschub - Unbilligkeit der Vollstreckungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98

    Forderungspfändung; Pfändungsschutz

    Auszug aus BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01
    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern

    Auszug aus BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01
    Ein Zeitraum von sieben Jahren bis zur Tilgung der Rückstände, wie vom FG nach Maßgabe der vom Kläger angebotenen Ratenzahlungen in Höhe von monatlich 1 000 DM für den Streitfall errechnet, ist jedenfalls kein in diesem Sinne absehbarer Zeitraum mehr (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513).
  • FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18

    Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung …

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine natürliche Person ist und die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind, Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214 , juris Rz 17 m. w. N.;… BFH, Beschlüsse vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317 , juris Rz 12;… vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 , juris Rz 13; vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160 , juris Rz 6).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in der Einspruchsentscheidung dargelegten Begründung, die auf den Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 160, 161 Bezug nimmt.

  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 3659/09

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung - Keine Unbilligkeit einer …

    Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).
  • BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04

    Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …

    Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).
  • FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20

    Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von …

    Als absehbarer Zeitraum werden in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig sechs Monate, in Ausnahmefällen zwölf Monate angesehen (vgl. FG München, Beschluss vom 31. Juli 2013 5 V 1840/13, juris Rz 9; FG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2014 13 V 228/14, EFG 2014, 1017; FG Hamburg, Beschluss vom 18. Mai 2017 2 V 117/17, EFG 2017, 1364, unter II. 2. b bb (5); Neumann in Gosch, AO § 258 Rz 20, m.w.N.; ähnlich BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs - …

    Bei dieser Sachlage waren die unvermeidlichen, im Regelfall vom Vollstreckungsschuldner als Konsequenz seiner steuerlichen Säumnis hinzunehmenden Nachteile und Schwierigkeiten, die ihm durch die Kontopfändung erwachsen, weder unter dem Gesichtspunkt eines unüberschaubaren Zeitraums bis zur vollständigen Tilgung der Steuerschuld noch wegen Nichteinhaltung der zugesagten Ratenzahlungen (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160) gerechtfertigt.
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10

    Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen …

    Für die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die ebenfalls den Widerruf der Anwaltszulassung zur Folge haben kann, hat der Senat ausdrücklich klargestellt, dass die Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Existenz ein Faktor ist, der allgemein im Rahmen des § 284 AO in Erwägung zu ziehen ist und vom Gesetzgeber sogar bewusst in Kauf genommen wird, um das Ziel der eidesstattlichen Versicherung als Druckmittel zur Steigerung der Zahlungsmoral des Vollstreckungsschuldners zu erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • FG Saarland, 03.02.2006 - 2 V 44/06

    Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsbeeinträchtigung des …

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung - wie sie der Ast. möglicherweise anstrebt - kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 214;… BFH, Beschlüsse vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317;… vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443; vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • FG Düsseldorf, 28.09.2015 - 9 V 2588/15

    Aussetzung der Vollziehung der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft: …

    Rn. 21 In Bezug auf die berufsexistenzvernichtende Wirkung sei der Antragsteller schon durch das Finanzamt A mit Schreiben vom 08.08.2013 auf Folgendes hingewiesen worden: "Hinsichtlich der Frage der Existenzvernichtung hat der BFH u.a. mit Beschluss vom 05.10.2001 (VII B 15/01) entschieden: "Die Gefährdung der persönlichen und wirtschaftlichen Existenz ist ein Faktor, der allgemein im Rahmen des § 284 AO 1974 in Erwägung zu ziehen ist und vom Gesetzgeber sogar bewusst in Kauf genommen wird, um das Ziel der eidesstattlichen Versicherung als Druckmittel zur Steigerung der Zahlungsmoral des Vollstreckungsschuldners zu erreichen.".
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt jedoch ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO 1977 nicht in Betracht, wenn selbst bei mehrjährigem Zuwarten mit Vollstreckungs- oder Verwertungsmaßnahmen eine Befriedigung des FA nicht erwartet werden kann (Senatsentscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • BFH, 14.05.2002 - VII B 52/01

    Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung

  • BFH, 19.11.2007 - VII B 148/07

    Voraussetzungen für die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Abgabe …

  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher …

  • FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7295/04

    Gewährung von Vollstreckungsaufschub als Ermessensentscheidung; Unbilligkeit der …

  • BFH, 02.08.2006 - VII B 34/06

    Einwendungen gegen die Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer eidesstattlichen …

  • FG München, 12.04.2011 - 14 K 3560/09

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen …

  • FG München, 23.12.2010 - 14 V 3641/10

    Pfändung eines Kontos eines Rechtsanwalts

  • FG Hessen, 26.10.2005 - 1 K 3572/04

    Vorladung; eidesstattliche Versicherung; Vermögensverzeichnis; Vorlage - …

  • FG München, 12.04.2011 - 4 K 3560/09

    Vollstreckungsmaßnahmen des FA

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht