Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.1977 - VII B 153.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kirchen in Nordrhein-Westfalen - Verwaltungsgebührenfreiheit - Amtshandlungen - Durchführung kirchlicher Zwecke - Selbstbestimmungsrecht des Kirchen - Staatsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 03.01.1974 - 3 K 986/73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1975 - II A 251/74
- BVerwG, 10.06.1977 - VII B 153.75
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus BVerwG, 10.06.1977 - 7 B 153.75
Im Einklang hiermit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 28. April 1965 - 1 BvR 346/61 - ausgesprochen, daß das Eigenständigkeitsbewußtsein der großen Kirchen und die ihm entsprechende Anerkennung ihrer originären Rechtsgewalt durch den Staat in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Gebührenfreiheit stünden (BVerfGE 19, 1 [12]).Diese Frage ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1965 (BVerfGE 19, 1 [12/16]) als hinreichend geklärt anzusehen.
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1965 (a.a.O.) zutreffend die Zugehörigkeit der kirchlichen Stempel- bzw. Gebührenfreiheit zu den Staatsleistungen im Sinne von Art. 138 Abs. 1 WRV verneint, weil die Gebührenfreiheit nach ihrer Entstehungsgeschichte von Anfang an nicht mit dem Unterhalt der kirchlichen Bediensteten und dem Kultusaufwand in Zusammenhang gestanden hat.
- BVerwG, 08.09.1972 - VII C 41.70
Anwendung der Abgabenordnung nach Bundesrecht - Revision nur wegen Verletzung von …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1977 - 7 B 153.75
Zum nichtrevisiblen Landesrecht gehört hier auch § 19 StAnpG, da diese bundesrechtliche Vorschrift im vorliegenden Fall kraft der Anordnung des Landesgesetzgebers der Ergänzung von Landesrecht dient (vgl. z.B. Urteile vom 8. September 1972 - BVerwG VII C 41.70 und 56.70 - in Buchholz 401.84 Nr. 19).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2004 - 9 A 4608/02
Befreiung der Kirche von Baugenehmigungsgebühren
Nach der einschlägigen Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.9.1975 - II A 251/74 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10.6.1977 - VII B 153.75 -, Buchholz 401.8 Nr. 5; ferner: OVG NRW, Urteil vom 22.1.1979 - II A 1065/78 -, auf deren Inhalt bereits das VG hingewiesen hat, ist eine solche Annahme nicht gerechtfertigt.BVerwG, Beschluss vom 10.6.1977, a.a.O., und OVG NRW, Urteil vom 15.9.1975, a.a.O..
- BVerwG, 20.06.2003 - 9 B 25.03
Kirche; diakonisches Werk; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Wahl der …
So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Einschränkung der Gebührenfreiheit auf die "typisch kirchlichen Bereiche im engeren Sinne" - nicht zuletzt unter dem Aspekt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts - als verfassungsrechtlich unbedenklich gewertet (vgl. Beschluss vom 10. Juni 1977 - BVerwG 7 B 153.75 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 5, S. 7). - OVG Niedersachsen, 12.06.2002 - 1 LA 1134/01
Baugebühr; Befreiung; Gebührenbefreiung; Kirche; kirchliche Stiftung; Stiftung; …
- BVerwG, 20.06.2003 - 9 B 26.03
Wahrnehmungn des Auftrag der Kirche im Geiste christlicher Religion durch einen …
So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Einschränkung der Gebührenfreiheit auf die "typisch kirchlichen Bereiche im engeren Sinne" - nicht zuletzt unter dem Aspekt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts - als verfassungsrechtlich unbedenklich gewertet (vgl. Beschluss vom 10. Juni 1977 - BVerwG 7 B 153.75 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 5, S. 7). - VG Arnsberg, 08.10.2002 - 11 K 4458/01
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer …
Dieser Rechtsauffassung des OVG NRW ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 10.06.1977 (Az.: VII B 153.75) beigetreten. - VG Potsdam, 20.03.2024 - 4 K 2447/20
Ausschluss der Gebührenbefreiung jedenfalls wegen des Fehlens eines unmittelbaren …
Die gemeinnützigen und mildtätigen Aufgaben der Kirchen fallen nicht unter den Gebührenbefreiungstatbestand (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22. Januar 1979 - II A 1065/78 -, juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1977 - VII B 153.75 -, juris Rn. 4;… Benedens, in: Benedens, Liese, Tropp Verwaltungsgesetze Brandenburg, August 2023, § 8 Rn. 21 m. w. N.). - VG Leipzig, 30.11.2015 - 5 L 557/15 Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als verfassungsrechtlich unbedenklich an, die Gebührenfreiheit auf die "typisch kirchlichen Bereiche im engeren Sinne" - nicht zuletzt unter dem Aspekt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts - einzuschränken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.6.1977 - BVerwG 7 B 153.75 -, ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".