Rechtsprechung
| BFH, 01.03.1990 - VII B 155/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostentragung in einem in der Hauptsache erledigten Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1991, 457
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Bestehen eines Konkursgrundes und Rechtfertigung des Konkursantrags nach Vorlage …
Auszug aus BFH, 01.03.1990 - VII B 155/89
Die Frage der Zulässigkeit des Antrags braucht der Senat weder unter dem auch von dem FA angesprochenen Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses noch unter dem Blickwinkel der Statthaftigkeit zu vertiefen (zu letzterem Senat, Beschluß vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762). - BFH, 09.05.1989 - VII B 137/88
Kostenentscheidung bei Vorliegen einer übereinstimmenden Erledigungserklärung
Auszug aus BFH, 01.03.1990 - VII B 155/89
Ein Fall von § 138 Abs. 2 FGO liegt nicht vor (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. August 1988 VII B 129/87, BFH/NV 1989, 248, und vom 9. Mai 1989 VII B 137/88, BFH/NV 1990, 52;… ebenso für das Aussetzungsverfahren Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung 2. Aufl. 1987, § 138 Anm. 6). - BFH, 05.07.1988 - VII B 19/88
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Konkurseröffnung
Auszug aus BFH, 01.03.1990 - VII B 155/89
Dafür hätte vorgetragen und glaubhaft gemacht werden müssen, daß dem vom FA gestellten, im Laufe des Verfahrens für "erledigt" erklärten Konkursantrag ein Ermessensfehler - z. B. Antragstellung ohne entsprechenden Grund - anhaftet (Senat, Beschluß vom 5. Juli 1988 VII B 19/88, BFH/NV 1989, 236). - BFH, 02.08.1988 - VII B 129/87
Entscheidung über die Auferlegung von Kosten im Falle einer übereinstimmenden …
Auszug aus BFH, 01.03.1990 - VII B 155/89
Ein Fall von § 138 Abs. 2 FGO liegt nicht vor (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. August 1988 VII B 129/87, BFH/NV 1989, 248, …und vom 9. Mai 1989 VII B 137/88, BFH/NV 1990, 52;… ebenso für das Aussetzungsverfahren Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung 2. Aufl. 1987, § 138 Anm. 6).
- BFH, 01.02.2005 - VII B 180/04
Einleitung eines Insolvenzverfahren: Ermessensausübung des Finanzamt
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Insolvenzantrag allerdings dann rechtswidrig, weil ermessensfehlerhaft, wenn der Antrag nur der Existenzvernichtung des Steuerpflichtigen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41, und in BFH/NV 2004, 464) oder lediglich als "Druckmittel" für die Abgabe von Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen dienen würde (Senatsbeschluss vom 1. März 1990 VII B 155/89, BFH/NV 1990, 787). - FG Brandenburg, 17.06.1999 - 4 V 535/99
Antrag auf Gesamtvollstreckung; Änderung der Amtsgerichtszuständigkeit durch …
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