Rechtsprechung
| BFH, 02.02.2006 - VII B 160/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 218 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 218 Abs. 2
Abrechnungsbescheid - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.05.2005 - 18 K 3931/02
- BFH, 02.02.2006 - VII B 160/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98
Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge
Auszug aus BFH, 02.02.2006 - VII B 160/05
Das Urteil des FG weicht, anders als die Beschwerde meint, weder von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1993 I R 123/91 (BFHE 170, 573, BStBl II 1994, 147) noch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 12. August 1999 VII R 92/98 (BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751) ab. - BFH, 28.04.1993 - I R 123/91
Streitigkeiten über die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem …
Auszug aus BFH, 02.02.2006 - VII B 160/05
Das Urteil des FG weicht, anders als die Beschwerde meint, weder von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1993 I R 123/91 (BFHE 170, 573, BStBl II 1994, 147) noch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 12. August 1999 VII R 92/98 (BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751) ab. - BFH, 26.04.1995 - I B 166/94
Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971
Auszug aus BFH, 02.02.2006 - VII B 160/05
Was die angebliche Verletzung des Anspruchs der Kläger auf rechtliches Gehör angeht, verkennt die Beschwerde schon, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (statt aller: BFH-Beschluss vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532).
- BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05
Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage - …
Denn das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Urteilsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 2. Februar 2006 VII B 160/05, BFH/NV 2006, 1048). - FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 11/14
Feststellung der Insolvenzforderung gemäß § 251 Abs. 3 AO
Im Übrigen besteht auch kein voraussetzungsloser Anspruch des Steuerpflichtigen auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids über alle Steuerschulden, seine Zahlungen, Erstattungen, Aufrechnungen etc. (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2006 VII B 160/05, BFH/NV 2006, 1048), wie er offenbar von dem Kläger gewünscht wird.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.